Hallo, ich habe mich vor knapp 4jahren von den Vater meiner 6 jährige Tochter getrennt. Der Grund war größten Teil das er mich von vorne bis hinten belogen hat, war kaum für unsere Familie da! Auf jedenfall hat er mit meiner damaligen Guten Freundin was am laufen gehabt, haben sich heimlich getroffen, sms geschrieben oder sie war bei uns während ich bei mein Eltern über das Wochenende mit Kind war!
Ich hatte davon natürlich keine Ahnung, habe mit ihr über meine sorgen u die ganze Probleme geredet und ihr vertraut!Sie hatte es ausgenutzt, unter den Vorwand mich zu sehen kam sie öfteren zu uns nach Hause, bis ich das ganze mit bekommen habe! Habe sie natürlich drauf angesprochen zu rede gestellt Von ihr kam nur ausreden und es würde nich wieder vorkommen! Letztendlich musste ich meine Familie kämpfen, wollte trotz Streitigkeiten ,lügen und und noch andere Probleme die Beziehung aufgeben! Die beiden haben weiter gemacht, bis ich schluss strich gezogen hab und mich getrennt. Damit unsere Tochter auch ihren papa sehen kann habe ich das sorgerrecht geteilt, damit er eine größere Wohnung nehmen kann und sich um sein Kind kümmern kann.Am Ende kam ins Gefängnis , hat weiter sein Spiel gespielt.
Seit paar wochen ist er draußen , ist mit meiner ehemaligen Fr. Zusammen, alles schön und gut, das er sein Kind sehen kann ist io… aber diese Frau soll kein konntakt haben.
Hallo,
dass du deinem Ex den Umgang mit dem gemeinsamen Kind zugestehst, klingt sehr gönnerhaft.
Aber spätestens seit dem Zeitpunkt, wo der Mann (aus welchem Grund auch immer) inhaftiert war, gehe ich mal davon aus, dass das Jugendamt involviert wurde.
Deine persönlichen Empfindlichkeiten spielen bis dahin keine Rolle.
Zum besseren Verständnis wäre interessant zu efahren, warum und wie lange der
Kindesvater gesessen hat und welche Stellung das Jugendamt vertitt…
Gruß
Verstoß gegen das Btmg , Körperverletzung.
Es waren echt schlimme Zeiten
Verstoß gegen das Btmg , Körperverletzung.
Sowas würde mich als Mutter bedenklicher stimmen als eine verlogene ehemalige Freundin …
Du kannst es nicht unterbinden, dass dein Kind diese Freundin trifft, außer du unterbindest den Kontakt zum Vater, was aber wohl auch nicht einfach so geht. - Ich würde dir raten, dir jemanden zu suchen, mit dem du regelmäßig (und ausführlicher als hier) über alles reden kannst. Vielleicht Leute von der Erziehungsberatung, von denen habe ich jedenfalls einen deutlich besseren und besser ausgebildeten Eindruck gehabt als von den Leuten vom Jugendamt, und die wären hier auch die richtigen Ansprechpartner.
Hallo
warum sollte es eine Rolle spielen warum er sass? Die Mutter hat damit offenbar kein Problem -also sollten wir es auch nicht zu einem machen (warum auch, jemand der im Gefängnis sass, kann trotzdem der beste aller Väter sein - Gottseidank haben auch die Jugendämter das begriffen).
Es geht doch einzig darum, dass die Mutter Mühe damit hat, dass ihre Ex-Mann sie mit ihrer damaligen besten Freundin betrogen hat (bzw. die Freundin mit ihrem damaligen Mann) und das sie diese Frau inzwischen wie die Pest hasst.
Offenbar ist es ihr gelungen, sich mit dem Ex gezwungenermassen irgendwie zu arrangieren- dasselbe mit der Exfreundin zu tun, dazu fehlt aber Wille oder Kraft.
Aber genau dies muss auch stattfinden - die Frau gehört zum Leben des Vaters und da er erziehungsberechtigt ist, kann das Kind am Leben des Vaters teilnehmen. Eine Auflage, dass die neue Partnerin keinen Umgang mit dem Kind haben darf ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Gruss, Sama
Das sehe ich genauso… da ist die Freundin ein wesentlich geringeres Übel als die Straftaten deines Ex Ich würde an deiner Stelle auch zu einer dafür zuständige Behörde gehen, die dir da weiterhelfen kann… das Jugendamt bietet da z.B. Beratungsstellen an und da kannst du dich mal informieren, was man in deinem Fall am Besten macht. Mit deinem Ex kannst du aber auch vereinbaren, dass er das Kind bei dir zu Hause besuchen kann (da ist er auch unter deiner Aufsicht) und er seine Freundin dafür aber nicht mitnehmen kann.