Kann ich Fahrten zur Arbeit mit einem Dienstwagen ohne erste Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung ansetzen?

Hallo zusammen,

ich habe über meinen Arbeitgeber ein Auto geleast. AG zahlt einen Teil der Leasingrate und ich auch (vom Bruttolohn). Monatlich wird 1% des Bruttolistenpreises versteuert.
Ich habe keine erste Tätigkeitsstätte und fahre jeden Tag zum selben Kunden.

Kann ich diese Fahrten in der Steuererklärung als Dienstreise mit angeben?

Vielen Dank vorab,
Harald

Fahrtkosten zum Kunden kannst du nach Reisekostengrundsätzen geltend machen, allerdings nur, soweit sie dir überhaupt entstanden sind. Wenn du ein vom Arbeitgeber gesttelltes Fahrzeug verwendest, dann entstehen dir ja keine Kosten, also kein Ansatz. Möglicherweise kannst du aber Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

Selbst nicht, wenn ich den Mehranteil der Leasingrate zahle?
Aber okay, es entstehen durch die Fahrten zum Kunden keine Extrakosten - das leuchtet mir ein.

Hier kannst du den geldwerten Vorteil mindern, also die 1%-Regelung.

OK, dann lass ich es weg. Vielen Dank!

Was willst Du weglassen?

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Wenn du einen Teil der Leasingrate selbst bezahlst, sinkt der geldwerte Vorteil entsprechend!
Vorsicht, viele Lohnabrechner haben das leider nicht auf dem Schirm.

Die Fahrten von Zuhause zum Einsatzort hatte ich als Dienstreise eingetragen (Wiso) und jetzt wieder gelöscht.

Sind das diese 0,03%? Ich dachte die gelten nur im Zusammenhang mit einer ersten Tätigkeitsstätte

Dann setze für jeden Arbeitstag die einfache Entfernungspauschale zu € 0,30/km an. Deine erste Tätigkeitsstätte ist dieser Kunde.
Anlage N, Zeile 31-39.

Und den Hinweis von DrSoon beachten!

Moooment,

kannst du bitte die Situation etwas klarer darstellen? Ich habe gerade das Gefühl, dass wir mit den Begrifflichkeiten aneinenander vorbei reden.

Ja, ich glaube auch. Also ich soll bei meinem AG prüfen lassen, ob das berücksichtigt wurde. Werde ich machen lassen. Das mit den 0,03% von mir war quatsch