Kann ich Gerüstbau steuerlich absetzen ?

Liebe/-r Experte/-in,

ich mußte einige Malerarbeiten an meinem Haus vornehmen und habe eine Gerüstbaufirma mit dem aufstellen eines Gerüstes beauftragt.

Kann ich diese Rechnung bei meiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben ?

Vielen Dank

Das sind Handwerkerleistungen und sie werden für den privaten Haushalt ausgeführt. Also ja.
Allerdings nur die Lohnkosten, also z.B. für das Aufstellen und den Transport des Gerüstes. Sollte die Rechnung z.B. Leihgebühr für das Gerüst enthalten, wäre diese nicht abzugsfähig.
Abzugsfähig sind 20% der Kosten incl. USt. Sie müssen die Original-Rechnung und einen Original-Kontoauszug beilegen, aus dem die Bezahlung hervorgeht. Barzahlung wäre nicht abzugsfähig.

Ja, die Arbeitszeit als Haushaltsnahe Dienstleistung! Auch was dann noch am Haus repariert wird…
LG Fred

Die Malerarbeiten und der Gerüstbau ohne die Materialien können bei einer UNbaren Zahlung (also Überweisung) steuerlich geltend gemacht werden.

Selbstverständich diese Arbeiten waren ja für die Malerarbeiten notwendig.
Gruß M.B