Kann ich in der 9. und 10.Klasse in einer Realschu

Also ich werde wahrscheinlich sitzen bleiben in einer realschule 9.klasse in bayern.ich habe eine 5 in chemie mathe und it.Es ist so das ich it rausbekomm noch aber chemie bleibt das is sicher.Da ich in Mathe aber keine guten noten mehr schaffe wollte ich wissen kann ich trotzdem das jahr schaffen mit 2 fünfen also in M und CH.
Und kann ich wenn ich sitzen bleib dann in der 10.Klasse nochmal sitzenbleiben?
Habe gehört man kann eine schlechte note mit einer guten ausbessern zb die 5 in mathe mit einer 3 in bwr und da wollte cih wissen zählt WIR (nit BWR) auch als hauptfach

Ich weiß das sind viele Fragen wäre net wenn ihr was dazu sagen könntet Danke
^^

Also ich werde wahrscheinlich sitzen bleiben in einer
realschule 9.klasse in bayern.ich habe eine 5 in chemie mathe
und it.Es ist so das ich it rausbekomm noch aber chemie bleibt
das is sicher.Da ich in Mathe aber keine guten noten mehr
schaffe wollte ich wissen kann ich trotzdem das jahr schaffen
mit 2 fünfen also in M und CH.

Die Möglichkeit eines Notenausgleichs besteht in der 9. Kl. nicht.
In Frage kommen

a) _Vorrücken auf Probe (§ 58)

(1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn sie in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in dem jeweiligen gruppenspezifischen Wahlpflichtfach nach § 68 Abs. 1 Satz 1 (-> http://www.rsmbobbn.musin.de/bestimmungen/rso/t6/a1/…) keine schlechtere Note als einmal Note 5 haben und die Lehrerkonferenz zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerinnen und Schüler die Mängel in den Fächern, in denen sie keine ausreichenden Leistungen erzielt haben, in absehbarer Zeit beheben werden._

b) _Nachprüfung (§ 59)

(1) 1 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9, die wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, die aber in keinem weiteren Vorrückungsfach schlechtere als ausreichende Leistungen aufweisen, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. 2 Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt._

Komplett nachzulesen auf http://www.rsmbobbn.musin.de/bestimmungen/rso/t5/a2/ .
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Und kann ich wenn ich sitzen bleib dann in der 10.Klasse
nochmal sitzenbleiben?

Falls Du in der 10. Klasse die Abschlussprüfung nicht bestehst, gilt:

Ein Prüfling, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann zur Abschlussprüfung erst zum nächsten Prüfungstermin und nur noch einmal zugelassen werden. …
Ein Prüfling, der zur Wiederholung der Abschlussprüfung zugelassen worden ist, darf auch die betreffende Jahrgangsstufe oder den betreffenden Ausbildungsabschnitt wiederholen, falls er damit nicht die Höchstausbildungsdauer überschreitet.

http://by.juris.de/by/gesamt/EUG_BY_2000.htm#EUG_BY_…

Gruß
Kreszenz