Kann ich jemand 14 jähriges anzeigen ?

also es ist so , jemand aus meiner klasse hatt gesagt (mit der ich gerade im Sreit bin ) das wenn ich ihr nicht die lösung einer aufgabe sage, würde sie mich mit ihrem Bleistift stechen, dann habe ich gesagt ich sage dir die Lösung nicht.Da hatt sie mich mit dem Bleier gesdtochen was soll ich tun ? Denn streng gesehen ist es erpressung und Körperverletzung
L.G emme

Hallo,

für dieses Thema bin ich wohl der falsche Ansprechpartner …
Das hat NICHTS mit Mobbing zu tun!
Es handelt sich hier um eine Straftat wegen Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung.

Hat jemand die Bedrohung oder Verletzung mitbekommen?
Fotos der Verletzung machen!!!

Zuerst an den Vertrauenslehrer wenden, eigene Eltern informieren und dann evtl. das Jugendamt verständigen.
Dann wird der Fall dort zumindestens Aktenkundig!

Hoffe, ihr könnt den Streit schnell bereinigen, da ihr sicher alle Zeit braucht, um an der Grammatik zu arbeiten!

Alles Liebe
Ex-Engel

Hallo, emme

grundsätzlich geht das. Nur, macht das im ersten Schritt Sinn?

Es gibt da noch mehrere Anlaufstationen, die Sie vorher ansprechen könnten, um eine Schlichtung / Lösung herbeizuführen:

  1. Mit dem Mädchen, das Sie gestochen hat
  2. Ihre eigenen Eltern
  3. Klassensprecher
  4. Klassenlehrer
  5. Schul-Sozialarbeiter
  6. Elternvertreter
  7. Direktor

Die Reihenfolge ist vermutlich nicht die richtige.

Erst, wenn das alles nicht geholfen hat, kommt nach meiner Meinung eine Anzeige in Betracht.

Wissen Sie, auch ich habe in meinem Leben den einen oder anderen Bock geschossen, der vermutlich andere zum Verzweifeln gebracht hat. Wenn mich jemand darauf angesprochen hat, hat oft eine Entschuldigung von mir das Problem lösen können. Geben Sie der „Stecherin“ eine Chance.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Martin Adler.

hallo emme,
allgemein ist es so, dass beim strafttatbestand der erpressung jemand von einem anderen (gewaltsam) bedroht wird, um geld/vermögen zu bekommen. in deinem fall handelt es wohl eher um eine NÖTIGUNG. körperverletzung liegt vor, wenn ein körperlicher schaden passiert ist (schwere körperverletzung hat zb mehr als 24 tage krankenstand zur folge). die verletzung mit dem bleistift müsste daher längere krankheitssfolgen haben.
anzeigen kann man prinzipiell jeden. in österreich ist man ab dem 14. Lj strafmündig, da heisst ab dann gibts erst die Möglichkiet, dass ein Jugendlicher vor Gericht kommt.
In deinem Fall würde ich das ganze jedoch anders angehen. Ich wollte zubeginn nur die Rechtslage darstellen. Als Schüler/in sollst den Streit mit den Kollegen/innen zuerst versuchen selbst zu lösen (klar nein sagen, androhen zu petzen, eigenen freunde einbeziehen etc.). Falls dies nicht klappt, geh zu deinen Lehrern oder wende dich an deinen Eltern, wenn du unter dem Verhalten der anderen schon leiden musst (Stichwort mobbing).
alles gute
fida-taumer

Hallo Emme,

tut mir leid, da kann ich Dir leider nicht helfen…

Gruß

nimm Ihr/Ihm den bleistift ab und sag das du diesen nur der Mutter oder dem Vater zurückgibst. Dann kann du den Eltern diese Sache sagen.

Hallo,
grundsätzlich gilt ab 14 Jahren das Jugenstrafrecht, d. h. die Möglichkeit besteht, die Person anzuzeigen.
Ich würde an Deiner Stelle aber erst einmal das Gespräch suchen. Vielleicht mit Deinem Klassenlehrer oder dem Vertrauenslehrer, wenn es so etwas an Deiner Schule gibt. Haben auch andere in Deiner Klasse Probleme mit diesem Mitschüler? Dann tut euch zusammen und sprecht mit einem Erwachsenen.
Auf keinen Fall kannst Du Dir gefallen lassen, dass jemand Dich verletzt.
Ich hoffe, dass ich Dir damit etwas geholfen habe und wünsche Dir alles Gute.
Mfg
Sabne Kruse

Hallo…
Einfach mal machen und ausprobieren - das mit dem Anzeigen…
Gruß - Helena

Hallo,

eijajei!

Das klingt ja fast schon etwas grotesk. Da hat dich deine ich vermute mal ehemals gute Freundin mit dem Bleistift gestochen, weil du ihr die Lösung einer Aufgabe nicht verraten wolltest.
Wo hat sie dich denn hin gestochen? Wie arg? Was ging dem alles voraus? Was ist nun deine Absicht? Ihr eins reinzuwürgen oder dich wieder mit ihr zu verstehen?

Ob du damit zum Lehrer gehen sollst, hängt zum einen von deiner Absicht ab, wie der Lehrer drauf ist, …

Vielleicht gibt es bei dir einen Schulsozialarbeiter (so einer wie ich - habe mit solch ähnlichen Fällen öfter zu tun).

Zur Polizei zu gehen und Anzeige erstatten ist je nach Lage etwas übertrieben. Oder hat sie dich ernsthaft verletzt deine Freundin?

Kannst dich gerne wieder melden.

Ciao
Stefan

Hallo emme,

leider hast du in diesem Fall Unrecht!

Wenn du mit sowas zur Polizei gehst wirst du höchstens weggeschickt da dies keine ernste Straftat war.

Ja, du kannst jemanden Anzeigen der 14 Jahre ist.
Aber ich würde an deiner Stelle erst mal zum Vertrauenslehrer gehen. (Auch wenn er dir vielleicht nicht gefallen sollte), oder zum Klassenlehrer!
Mit freundlichen Grüßen - Lydia

Hallo,

ich würde in jedem Fall einen Lehrer informieren, denn sowas geht einfach nicht. Beim nächsten mal nimmt die Person vielleicht ein Messer. Laß dir das in keinem Fall gefallen. Überleg mal, ob du nicht doch zur Polizei gehst.Da sowas nicht aufhört, solltest du in jedem Fall was unternehmen.

Ich denke an dich, liebe Grüße, Gerti

Hallo Emme,

jemanden anzeigen geht zwar, aber das würde in keinem Verhältnis zu dem Piekser mit dem Bleistift stehen, Polizei, die Eltern würden benachrichtigt werden… Auch dem Lehrer bescheid sagen geht, aber das würde ich nur machen, wenn Deine Klassenkameradin Dich wirklich arg bedrängt.

Ich kann total gut verstehen dass Du wütend bist. Am besten ist, Du findest Möglichkeiten, Dich gegen Deine Mitschülerin zu wehren. Als Beispiel:
Wenn sie schon ankündigt, Dich zu pieksen, dann weißt Du dass Du vorsichtig sein mußt. Beobachte sie dann weißt Du, was sie als nächstes tut. Zieh den Körperteil schnell zurück, nimm ihr den Bleistift aus der Hand schiebe das Schulbuch dazwischen, so was in der Art, dann kommt es gar nicht erst dazu.
Oder sei gewitzt und gebe ihr die Antwort, aber die falsche. Tu so, als würdest Du es nett meinen mit ihr. Wenn dann später rauskommt dass die Antwort falsch ist, tust Du ganz ahnungslos und sagst dass es Dir leid tut, Du hättest es nicht besser gewußt.

Ein Streit kann auch so was wie ein Wettkampf oder ein Kräftemessen sein. Es ist so, als würde ein Sportler jemand anderes zum Wettlauf auffordern. Nimm die Herausforderung an, Dir bleibt ja gar nichts anderes übrig. Entwickle Strategien, sei listig und klug. Immer wachsam, dann kannst Du auf Angriffe reagieren.

Ich drück Dir die Daumen und schreib zurück wenn Du magst.

LG, Sandra

Soory, für die versätete Antwort. Doch leider kann ich hierbei nicht helfen.

Hallo,

ich war lange krank, daher die späte Antwort. Theoretisch kannst Du eine 14-jährige anzeigen, ob das so ganz ernst genommen wird, weiß ich nicht. Ich würde mich an Deiner Stelle an den Vertrauenslehrer wenden.
Ingeborg