Habe wegen meines chronischen Asthmas, COPD und eines Lungenemphysems im Mai 2011eine Reha - Maßnahme beantragt, um meine Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Dieser Antrag wurde von der DAK dreimal abgelehnt, habe daraufhin über das Sozialgericht geklagt und die Kur auch jetzt bewilligt bekommen. Am 22.09.2013 kann ich diese antreten. Während der Wartezeit hat sich mein Gesundheitszustand so verschlechtert, dass ich meinen Arbeitsplatz verloren habe. Als Witwe beziehe ich nur eine kleine Rente in Höhe von rund 570.-, habe also keinen Anspruch auf Krankengeld. Vom Arbeitsamt bekomme ich kein Arbeitslosengeld, weil ich nur auf 400.- angemeldet war. Ich mache die DAK dafür verantwortlich, dass ich nicht mehr in der Lage bin, meiner Arbeit nachzugehen. Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg?
Hallo, irma57,
das kann ich leider nicht beantworten. Wenn der Fall vor dem Sozialgericht war würde ich da nachfragen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ich denke aber eher nein. Die Vielzahl von Fällen, in denen die KK sich weigert in die Leistung einzuteten hat sich verdoppelt und wenn es da eine spätere Haftung gäbe, stünde das im Sozialgesetzbuch.
Trotzdem alles Gute- Schaddie
Vielen Dank Für Deine Antwort. Ich werde mich dann mal beim Sozialgericht
informieren. Nochmals Danke.
Liebe Grüße
Irma
Hallo …
… ich kann Ihnen leider nicht helfen.
Gruß, Christia