Kann ich meinen Internetanbieter frei wählen?

Hallo leute,
ich habe folgendes Problem. Ich habe eibe neue Mietwohnung bezogen und will nun Internet anmelden. Im Mietvertrag steht dass die Internetversorgung durch Anbieter xyz erfolgt. Dafür ist jedoch ein Vertrag mit dieser Firma zu schließen.
Da dieser Anbieter aber sehr klein und damit auch teurer als die großen ist entschied ich mich für einen großen.
Alles eingegeben und in 5 minuten war die laube fertig.

Zwei tage später ruft mich der große Anbieter an und meinte das es da ein paar Probleme mit dem Anbieter vor Ort gibt. Die Kabelverbindungen die hier liegen stammen von dem kleinen Anbieter xyz und die wollen nicht das die großen deren Leitung nutzen.

Der große Anbieter meinte nur das dass kein Problem ist. Die würden unentgeldlich für mich und die wohnungsverwaltung hier ein kabel legen lassen.

Jetzt soll ich vorher zur Verwaltung und dort fragen ob das ok ist.

Ich habe ein bisschen recherchiert und herausgefunden das die vermietung 50% Anteile am örtlichen internetprovider hat.
Von daher denke ich das die sich da nicht so einverstanden mit sind wie ich.

Hat jemand von euch etwas ähnliches erlebt oder kennt sich einer ein bisschen mit recht in diesem Gebiet aus?

Muss der Vermieter seine Ablehnung begründen?
Habe ich eine freie wahl was den ISP angeht? (sollte eigentlich so sein oder?)
Habe ich eine Möglichkeit etwas gegen diese faschistischen Methoden zu unternehmen?

Ich bedanke mich schonmal im voraus. Und bitte entschuldigt die Rechtschreibung, ich schreib das hier alles mit handy.

Hallo knallerPeng,

eine juristische Beratung zu reell existierenden Fällen ist gesetzlich nur entsprechenden Berufsgruppen erlaubt. Deswegen gibt es hier im Forum die FAQ1129 die darauf hinweist dass solche Fragen weder gestellt, noch beantwortet werden dürfen.

Für solche Fragen gibt es aber die Möglichkeit diese so zu stellen als wenn die Umstände nicht tatsächlich, sondern nur ausgedacht (abstrakt) wären. Das könnte dann ungefähr so aussehen:

Angenommen jemand wäre neu in eine Wohnung eingezogen, und im Mietvertrag würde stehen…….Was könnte der Mieter dann unternehmen um ……Gäbe es eine Möglichkeit um……usw.usw

Für so eine Frage eignet sich am besten das Brett (Unterforum) Behörden & Recht / Recht / Mietrecht. Wenn du deine Frage dort neu und entsprechend der vorgegebenen Bedingungen (FAQ1129) umgeschrieben einstellen möchtest, musst du auf einer Vorschaltseite erst bestätigen dass du diese Bedingungen verstanden hast und dich daran hältst. Also solltest du nicht nur schnell darauf klicken dass du das verstanden hast, sondern dich auch wirklich daran halten, sonst wird deine Frage gesperrt und anschließend gelöscht.

Im Mietvertrag steht dass die Internetversorgung durch Anbieter xyz erfolgt. Dafür ist jedoch ein Vertrag mit dieser Firma zu schließen.

Hat jemand von euch etwas ähnliches erlebt oder kennt sich einer ein bisschen mit recht in diesem Gebiet aus?

Also wegen der beschriebenen Bedingungen darf man dir auf deine hier gestellte Frage nach den rechtlichen Gesichtspunkten nicht antworten. Aber ganz allgemein könnte der Hinweis hilfreich sein dass man sich einen Mietvertrag durchließt bevor man ihn unterschreibt. Und wenn man in diesem Mietvertrag bestimmte Bedingungen ließt die einem nicht zusagen, dann sollte man diese Bedingungen vor der Unterschrift abklären, oder den Mietvertrag eben nicht unterschreiben. Ganz allgemein sind Verträge so einzuhalten wie beide Vertragspartner es vereinbart (unterschrieben) haben.

Gruß
N.N

Hallo,

das „Rechtsberatungsgesetz“, auf das du dich berufst, ist heute noch gültiges Nazirecht. Es wurde 1935 vorrangig zur Entfernung der Juden aus der Rechtsberatung eingeführt, damit sie auch nach dem Entzug ihrer Anwaltschaft nicht weiterhin praktizieren konnten. Das Arbeitsverbot für Juden hat man nach dem Krieg gestrichen, ansonsten blieb im Wesentlichen jedoch alles beim Alten.
Wer unentgeltlich jemanden hilft, auch wenn dadurch diese Gesetz tangiert wird, darf dafür nicht bestraft werden, auch wenn das manche Rechtsanwälte natürlich gerne sehen.

LG Culles

Hallo Culles,

das „Rechtsberatungsgesetz“, auf das du dich berufst, ist heute noch gültiges Nazirecht.

Ich habe mich meinen Hinweis auf die Bedingungen der Betreiber dieses Forums in FAQ 1129 berufen. Diese Bedingungen kannst du hier nachlesen.

http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Gruß
N.N

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Hallo,

das Rechtsberatungsgesetz ist laut Wikipedia inzwischen abgelöst vom Rechtsdienstleistungsgesetz.

Und darin (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/) heißt es in § 2, Abs. 2, Nr. 5: „Rechtsdienstleistung ist nicht die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien“.

Möglicherweise sind die Forenregeln auch einmal anzupassen.

Das ist ein interessantes Thema, hilft aber leider dem Fragesteller nicht weiter.

MfG,

ujk

Danke für den Tip. Eigentlich wollte ich die Frage auch im Rechtforum stellen, jedoch hatte ich schon alles (mit handy) eingetippt und wollte nicht nochmal alles ändern.

Dann werd ich das noch mal umformulieren.
MFG