Kann ich meinen Schadensfreiheitsrabatt mitnehmen bei Wechsel der KFZ-Versicherung?

Hallo,

ich habe mir ein Wohnmobil zugelegt, welches ich als Zeitfahrzeug anmelden möchte. Das Erstfahrzeug ist bei SFK 12 eingestuft. Bevor ich jetzt einen Versicherungsvergleich mache, möchte ich erstmal klären, ob ich den SFK 12 bei einen Versicherungswechsel mitnehmen kann.

Wirst du nicht können. Übrigens auch bei der gleichen Versicherung wird das WoMo nicht in der gleichen Klasse starten, wie Deine bisherige Versicherung. Es macht also für den Rabatt keinen Unterschied, ob Du bleibst oder wechselst. Denn der Schadenfreiheitsrabatt gilt immer nur für die laufende Versicherung. Neue sind immer Neuversicherungen die entsprechend auch wieder oben starten. Ganz oben übrigens nicht, also Du wirst schon etwas niedriger gestuft, aber nicht in der gleichen Klasse wie Dein bestehendes Fahrzeug, sondern deutlich höher. Aber auch hier gilt: Das ist aber ebenfalls in jedem Fall so, egal ob Du bei der Bestandversicherung bleibst, oder zu einer anderen gehst.

Was ist denn das für ein Unsinn? Wenn ich meine Versicherung wechsel nehme ich meinen Schadensfreiheitsrabatt mit zur neuen Versicherung - es sei denn, dass die alte Versicherung eine Sondereinstufung vorgenommen hat. Dann greifen entsprechende andere Regelungen, wie Führerscheinregelung usw. Wechsel ich nur das Fahrzeug, bleibe also bei meiner Versicherung, behalte ich ebenfalls den SFR. Ausgenommen sind die Prozente, die hinter den SFR´s stehen. Die werden öfter mal geändert. Der SFR oder SFK, wie du geschrieben hast, steht ja für die Schadenfreiheitsklasse oder -rabatt und zeigt dem Kunden und dem Versicherer an, wieviele schadenfreie Jahre du bereits Auto fährst.

Hallo,

er will das Wohnmobil als ZWEITWAGEN anmelden!!! Dann kann er den SFR doch wohl nicht mitnehmen.

Gruß
Tycoon

Oh, Asche auf mein Haupt. Entschuldigung, jetzt habe ich tatsächlich Unsinn geschrieben. Das kommt davon wenn man nicht ganz bei der Sache ist. Tycoon und Brainstorm64, ihr habt recht. Als Zweitwagen geht das nicht. Die Frage war allerdings auch etwas missverständlich, denn wenn ich ein Zweitfahrzeug anmelde wechsel ich ja nicht automatisch die Versicherung. Hier sind also interessanterweise zwei Fragen in einer. Und ich hab leider nur den zweiten Teil gelesen :frowning: Was man fragen könnte, wäre ein Rabatttausch Erst- und Zweitfahrzeug und sich damit beide Fahrzeuge neu berechnen lassen.