Hallo, kann oder muß man sich selbst eine Rechnung ausstellen für Betriebsausgaben.
Folgendes:
unser PKW wird steuerlich mit der 1% Regelung abgerechnet. Wir hatten diese Jahr ein Kaskoschaden und bekammen ca. 6000,00 Euro von der Versicherung. Diese 6.000 Euro muß ich ja als Betriebseinnahme bei der EÜR buchen.
Mein Mann hat den Wagen selber mit wenigen neuen Teilen gerichtet ( Karosseriebauer), also haupstächlich Arbeitslohn. Wie können wir das in den Betriebsausgaben geltend machen, müssen wir da eine Rechnung schreiben mit MwSt. ?
Franziska
Hallo!
kann oder muß man sich selbst eine Rechnung ausstellen
für Betriebsausgaben.
Nur die eingekauften Teile, für die es eine Rechnung gibt, sind eine Betriebsausgabe. Die Arbeit kann sich der Selbständige nicht selbst in Rechnung stellen.
Gruß
Wolfgang
Ja, das mit den Teilen ist schon klar, das ist eine Betriebsausgabe und die Rechnung vom Lackierer natürlich auch. Aber die ganze Arbeit, daß sind ja auch ein paar Tausend Euro.? Gibt es da eine andere Lösung, damit wir auch Ausgaben haben. ( anderseits wären wir ja dumm, den Firmenwagen in einer anderen Werkstatt richten zu lassen, nur um eine Rechnung zu erhalten. Wir haben ja selber eine KFZ-Werkstatt)
oder mal grundsätzlich die Frage:
wenn der Unfall auf einer Privatfahrt passiert ist, ist das dann eine Betriebseinnahme?
Gruß
Franziska
Es sind keine Lohnkosten entstanden!
Hallo Franziska,
Gibt es da eine andere Lösung, damit wir auch Ausgaben
haben.
Sie es doch so: 6000€ von der Versicherung bekommen, 1000€ für Teile, 5000€ für Arbeitslohn in der Fachwerkstatt.
Lasst Ihr es extern machen zu den Preisen, ist es ein Nullsummenspiel, was ja auch richtig ist, da es um einen versicherten Schaden geht. (keine Steuern)
Macht ihr es intern, habt Ihr zum einen das Nullsummenspiel von oben + Zusätzlich Einnahmen von 5000€ (Weil Ihr den Auftrag an Euch selbst vergebt). Die sind halt zu versteuern. Und da spülte es im Prinzip keine Rolle, ob Ihr 10000€ oder nur 2000€ ansetzt.
wenn der Unfall auf einer Privatfahrt passiert ist, ist das dann eine Betriebseinnahme?
Bei einem privaten Auto habt Ihr zumindest den Gestaltungsspielraum, den Wagen in der Freizeit privat und steuerfrei zu reparieren. Die Abrechnung mit der Versicherung ist dann wieder ein anderer Punkt.
Gruß
achim