Kann ich mir bei der Steuererklärung im Rahmen der Anlage KAP aussuchen, ob ich eine Steuerbescheinigung der Bank angebe oder nicht? Ich habe ca. 7 unterschiedliche Bankverbindungen. Bei manchen habe ich einen ausreichenden Freibetrag angegeben. Kann ich mir jetzt aussuchen, ob und wenn ja welche Steuerbescheinigungen ich bei der Steuererklärung angebe und welche ich weglasse?
Kann ich mir bei der Steuererklärung im Rahmen der Anlage KAP aussuchen, ob ich eine Steuerbescheini
nein, entweder ALLE weglassen und keine KAP abgeben (Abgeltungssteuer zahlen reicht aus)
ODER
ALLE einreichen! wenn keine STEUERbescheinigung vorliegt, einfach eine kostenlose Erträgnisaufstellung nach §24c anfordern.
Was meint meine Steuersoftware (t@x 2010) dann mit dieser Angabe:
Der Steuereinbehalt der auszuzahlenden Stelle ist zu niedrig!
Für diese Kapitalerträge sollte die Überprüfung des Steuereinbehalts nur durchgeführt werden, wenn der Einbehalt dem Grunde nach überprüft werden soll. Der Höhe nach ist der Steuereinbehalt der auszahlenden Stelle niedriger als die tatsächlich einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge.
Wird die Überprüfung des Steuereinbehalts für diese Kapitalerträge beantragt, dann kommt es zu einer entsprechenden Nachzahlung dieser zu wenig einbehaltenen Abzugsbeträge. Unabhängig von diesem Antrag für diese Erträge wird die Überprüfung des Steuereinbehalts auf alle Kapitalerträge noch einmal global durchgeführt.
Für mich hört sich das so an („Für diese Kapitalerträge sollte die Überprüfung nur durchgeführt werden…“) als ob ich ein Wahlrecht hätte
Hallo,
nein, da gibt´s kein „Auswahlverfahren“. Entweder man beläßt es bei der Pauschalsteuer, die die Bank bereits abgeführt hat, dann muß man eh keine KAP abgeben.
Oder aber man will oder muß eine KAP abgeben, dann müssen auch sämtliche Belege beigefügt werden.
saludos, borito
Wenn eine Einkommsteuererklärung für die „Einnahmen aus Kapitalvermögen“ (KAP) gemacht werden MUSS, da z.B. von (Teilen) der Zinseinkünfte keine deutsche Abgeltungssteuer abgezogen wurde
oder bei ausländischen Kapitaleinkünften,
MÜSSEN IMMER für ALLE Zinseinkünfte dem Finanzamt Belege eingereicht werden.
Auch bei Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen MÜSSEN ALLE in- und ausländischen Kapitaleinkünfte abgegeben und durch Originalbelege nachgewiesen werden!
Das gleiche gilt bei freiwilliger Erklärung der Zinseinkünfte!
D.h. im Beispiel muss der Steuerpflichtige die VOLLSTÄNDIGEN Zinseinkünfte von ALLEN (7) Geldinstituten durch Belege nachweisen.
Der Steuerpflichtige kann es sich aussuchen auf welche Weise (mit welchen ORIGINAL-Belegen) er seine VOLLSTÄNDIGEN Zinseinkünfte von ALLEN in- und ausländischen Geldinstituten nachweisen will.
Das einfachste sind hier entsprechende Jahreszinsbescheinigungen von den Geldinstituten.
dem programm wir der abzug zu gering sein, weil wahrscheinlich ein teil der zinsen durch den freistellungsauftrag abgedeckt war. in so einem fall wird ja nur der darüberliegende ertrag mit 25%+soli versteuert.
beispiel: 400,- Zinsen, 200,- FA = 200,- zu versteuern mit 25% = 50 EUR Steuern+Soli
wenn FA=0,- dann 400,- zu versteuern = 100,- AGS
das programm scheint nicht gut zu sein, wenn man diese angaben nicht eingeben kann. oder es ist nur ein hinweis.
Wahlrecht ja, deshalb heist es ja nun Abgeltungssteuer. Mit Abzug dieser AGS sind alle Forderungen ggü. dem Finanzamt abgegolten.
und wenn man nicht will, muss man nichts mehr angeben.
Das lohnt sich auch, wenn der persönliche Steuersatz über 25% liegt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, z.B. wenn der pers. Steuersatz unter 25% liegt ODER man die Freistellungsaufträge nicht ideal ausgeschöpft hat wegen ungünstiger Verteilung. So weit ich weiß macht das FA aber eine Günstigerprüfung.
ps: einfach mal elster-online ausprobieren, ist kostenlos, zeigt plausibilitätsfehler an und berechnet steuererstattung
Hallo thommy6969,
nein, es müssen alle Steuerbescheinigungen in der Anlage KAP angegeben werden. Allerdings muss die Anlage KAP nur ausgefüllt werden, wenn der Zinsbetrag den Sparerfreibetrag von 600,00 € übersteigen.
Tschüss Sylke
Hallo,
das weiß ich leider nicht.
Viele Grüße
Paola
Hallo, natürlich kannst Du das machen.
Das Finanzamt wird im Regelfall sowieso gegenprüfen.
Da hast dann einfach einige Bescheinigungen von deinen vielen Banken vergessen und wolltest keinesfalls Vater Staat betrügen!!!
Gruss Hermann