Kann ich mir Geld vom Finanzamt wiederholen, wenn der Wert eines Gewinns eigentlich viel niedriger ist, als der Wert auf den ich Steuern gezahlt habe?

Hallo,

ich habe Ende 2015 ein KfZ (Oldtimer) in einer Fernsehsendung gewonnen und musste darauf dann im Okt. 2016 ca. 9800€ steuern ans Finanzamt zahlen (Kaufwert des Fahrzeugs durch die Produktionsfirma ca. 25.500€)

Leider stellt sich heraus, dass das Fahrzeug nur noch 12.000€ wert ist laut einem Gutachten, dass wir anfertigen lassen haben.

Besteht die Möglichkeit, sich beim Finanzamt Geld wiederzuholen aufgrund dieses krassen Wertunterschiedes?
Aktuell ist dieses Fahrzeug ein komplettes Verlustgeschäft, aufgrund von Garagenkosten, Steuern und Versicherungen.

Danke für die Antwort,
David Kaliga

Huhu,

du hast das Auto für 25.000 € verkauft und hast die Einnahmen verstreut.

die Firma hat 25.000 € ausgegeben und hat dies als Ausgabe abgezogen. Nun hat das Auto nur noch 12.000 Wert, dieser Werteverlust muss doch die Firma abschreiben über das Finanzamt und nicht der ehemalige Verkäufer.

Oder ich verstehe was an der Frage falsch.

Nö. Er hat das Auto gewonnen (auf welche Weise denn? -> Sind überhaupt Steuern zu zahlen?), das angeblich einen Wert von 25.000 € hat.
Diesen Betrag hat er als Einnahmen versteuert.
Danach hat sich herausgestellt, dass es - laut dem neuen Gutachten - nur 12.000 € wert ist.
Jetzt fühlt er sich ziemlich vera…t.

Gruß,

Kannitverstan

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Gewinne sind doch in der Regel steuerfrei.

aber nach nochmaligen lesen ist deine Interpretation wohl die richtigere

Die Wertminderung des Oldtimers ist kein rückwirkendes Ereignis. Eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids ist aus diesem Grund nicht möglich. Sollte der Bescheid noch nicht bestandskräftig sein, kann allerdings noch alles geändert sein.

Wenn der Oldtimer seitdem im Betriebsvermögen ist, dann kannst du jetzt eine Teilwertabschreibung vornehmen, die dann deine Steuerlast 2018 drückt, möglicherweise auch noch für das Jahr 2017, falls das noch offen ist. Wenn er im Privatvermögen ist, dann hast du halt einen privaten Verlust erlitten, pP - persönliches Pech.

Die Firma ist doch nicht mehr Eigentümer des Wirtschaftsguts, wie soll sie das dann abschreiben? Merke: Wenn du nichts in der Bilanz hast, kannst du auch nichts abschreiben.

Servus,

versuche bitte zu beschreiben, worauf genau Du welche Steuern genau zahlen musstest, dann lässt sich vielleicht etwas zu der Sache sagen. So, wie es jetzt dasteht, kann man nicht einmal raten, worum es gehen könnte.

Schöne Grüße

MM

Du musstest Steuer bezahlen, weil Du das Auto aus einem nicht- EU Land eingeführt hast ? Ist das so richtig ? Du hast es in einer Fernsehsendung in einem Land gewonnen, das nicht in der EU ist ?
Udo Becker

…hei ho

ist wie früher hier, warten auf die nötige info nach der frage.

gruß vom inder