Kann ich mit 19 ausziehen auch wenn mutter hartz 4

Hallo an alle…ich erkläre euch mal kurz mein problem.
ich wohne noch in NRW, werde aber anfang mai in niedersachsen wohnen.dort habe ich mich bemüht um einen schulplatz, aber nur absagen bekommen.mein freund wohnt dort in der nähe, wo ich dann zum glück doch einen schulplatz bekommen habe, deswegen würde ich gerne den schulplatz annehmen, dafür müsste ich aber zu ihm ziehen.ich bin dazu schon 19 und kein musterschüler, deswegen bin ich auch sehr froh über einen schulplatz, da ich keine ausbildung bekommen habe.
das problem jetzt ist, meine mutter ist hartz4 und ich schüler. mein freund dagegen verdient schon, und das auch nicht gerade wenig…
aber alle sagen ich kann nicht ausziehen!!
warum kann ich das nicht und wenn was kann ich unternehmen damit es vielleicht doch klappt…??
bitte ich brauche dringend hilfe…!!:frowning:
liebe grüße jessica

Sorry, aber ich kann dir nicht helfen.

Hallo Jessica,
leider kann ich Dir nicht helfen. Viel Glück weiterhin.
Gruß

hallo Jessika, hier ist kein Experte für Fragen der Volljährigkeit, doch nach meinem Wissen bist Du vom 18.Lebensjahr an Volljährig und kannst, ob Schüler oder
nicht,jederzeit von Zuhause weg, es gibt da keine Gründe dagegen, weder dass Du Schüler bist oder Deine
Mutter hartz4 bezieht Beim Aussziehen aus der Wohnung
gibt es nach meiner Meinung und meinem Wissen kein
Hinderungsgrund. In der ganzen Welt bist Du jetzt
mit19 Jahren selbstsändig und in Deutshland wahlberechtigt. Wegen eines gewissen Fehlverhalten kannst Du von einem Gericht entmündigt werden. Hoffe Dir geholfen zu haben
Gruss D.H.

Hallo,

zur Zeit bildest Du mit Deiner Mutter eine sogenannte BG (Bedarfsgemeinschaft). Personen unter 25 Jahren werden mit eingerechnet und haben somit keinen eigenen Anspruch auf ALG II.
§22 Abs. 2 soll unkontrolliert wachsende BG verhindern, in dem Arbeitslose unter 25 nicht " einfach so" von zu Hause ausziehen dürfen, um ALG II zu erhalten.

Dein Vorhaben würde ich definitiv nur mit Absprache der Arge in beiden Bundesländern in die Realität umsetzen. Die Behörde ist dafür bekannt, dass die linke Hand nicht weiss, was die rechte macht.
Wende Dich am besten an das Bürgertelefon und schildere Deinen Fall, die werden Dir schon sagen, ob das geht oder nicht. Erkläre eindeutig Dein Vorhaben und das der Grund der Erhalt des Schulplatzes ist, Du keinen Ausbildungsplatz hast und die Möglichkeit besteht bei einen Bekannten unterzukommen und dass Du nicht nur einfach so ausziehen möchtest.

Ebenso würde ich noch bei der Krankenkasse nachfragen. Du erzielst kein Einkommen, Deine Mutter ist in Hartz IX, heißt Du bist über Deine Mutter familienversichert, denke ich zumindest.

Solltest Du zu Deinem Freund ziehen und wie Du sagst er nicht gering verdient ist wieder folgendes:

Bei Personen, die länger als 1 Jahr zusammenleben, beide über das Vermögen und Einkommen des anderen verfügen können, wird angenommen, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dass heißt, in einem Antrag auf ALG II musst Du das Einkommen Deines Freundes und alles dazu gehörige mit angeben. Liegt das Einkommen darüber, wird Dein Antrag auf ALG II abgelehnt.

Bürgertelefon: 0180/5676713
Schreibe Dir bei allen Telefonaten, das Datum und den Gesprächspartner auf. Solltest Du den Namen nicht verstehen, dann nachfragen oder buchstabieren lassen, ganz wichtig.

Ich wünsche viel Glück bei Deinem Vorhaben und hoffe weiter geholfen zu haben.

MfG jodore

Hallo Jessica,
da kann man ein Problem draus machen, muss man aber nicht!
Hast du auf dem Amt schon irgend was angegeben?
Gut wenn nicht!
Also: Da du dich mit deinr Mutter ja soooooooooooooooo gestritten hast, musst du einfach ausziehen.
Frage: ist die Wohnung dann für deine Mam alleine zu groß? Das müsst ihr berücksichtigen! Wenn sie zu groß ist, müsste deine Mam umziehen - vergiss das nicht in deiner Planung!
Und dann ziehst du ja n i c h t zu deinem Freund! Auf dem Amt ziehst du in eine WG!
Dran denken; Kühlschrank für 2 aufteilen. Wäsche trennen! Seine/Deine Sachen auseinander halten!
Da smuss nach WG und nicht Lebenspartnerschaft aussehen!
Kontrollen immer möglich.
Untermietvertrag mit deinem Freund abfassen. Den brauchst du, damit du Miete vom Amt bekommst - und Nebenkosten zum Teil.
Denn ich gehe davon aus, dass du auch Hartz4 beantragen wirst/musst? Oder soll dlich dein Freund verhalten? Nicht gut - bleibe selbständig was das anbelangt! Dann bekomt ihr keine Auseinandersetzungen wegen dem Geld und du hast den Kopf frei für die Schule!
Also du nimmst vom Amt mit, was geht! Hat du schriftlich, dass du bei dir keine Schule findest - allles sammeln und (IN KOPIE! kEINE oRIGINALE AUS DER hAND GEBEN!!!)zur Vorlage beim Amt parat halten! Wenn du auch Hartz4 bekommst, versuchen die evtl., dir einen Strich durch die Rechnung zu machen! deswegen brauchst das - UND die Zusage der Schule auch mitnehmen!
Umzug musst selber finanzieren! Da das aber deine erste eigene WG-Bude ist schau, ob du (Wohnungserstausstattung wird übernommen!) da noch was raus holen kannst. Bett/Schrank/Tisch/Stuhl Haushaltswäsche wie Handtücher… Weil: deine Mutter rückt nichts raus… oder?
Jetzt noch zu deiner Mam: kann sie mit jemandem eine WG machen???
Also denk dran - sie hat dich rausgeschmissen - und du wärst eh gegangen - DIESER Streit geht gar nicht!!! Nein - wir versöhnen uns nicht wieder!
Warüm? Laß dir was einfalen -laßt EUCH!!! was einfallen! Wegen mir, dass du ihren Freund angebaggert hast!
lach … aber naja…
Damit lenkst auch gleich von deiner WG im neuen Wohnort ab. Hast ja hier nen Kerl :wink: .
Viel Glück und wenn du Fragen hast, meldest dich einfach noch mal!
zaubermaus

barfög?!
… hallo d.h.
ich bin zwar schüler und bekomme dann auch kindergeld und unterhalt…das machen zusammen etwas um die 540 euro…aber das würde nciht reichen wohnung, esse, schulsachen.etc…also muss ich aufjedenfall was beantragen zb.barfög.und genau da werden die fragen was sache ist…und sage ich dann meine mutter ist hartz 4 mein vater verdient knapp 2000 euro ( eltern geschieden und getrennt lebend.vater ein eigenes kind mit anderer frau, mutter noch ein eigenes kind ohne mann.beide noch unter 18)
was passiert dann???

bafög?!
SRY bafög…nicht barfög :smiley:

Zum Artikel von Zaubermaus folgendes:

Erstens scheint sie sich gut auszukennen, aber genau dass sind die Menschen, warum Steuerzahler sich über Hartz IV Bezieher aufregen.
Die Arge mag in mancher Hinsicht noch Tomaten auf den Augen haben, aber Lügen haben kurze Beine und manche Nachbarn sogar Augen!!!
Entscheide so, wie Du es mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst und bedenke dabei immer, der Schuss kann auch nach Monaten bzw. Jahren nach hinten los gehen.

jodore

wer ist alle sagen das geh aufs amt und frage nach die bestimmungen werden sooft geändert zieh bei deinem freund als untermieter ein

verstehe ich das richtig du willst bei deinem freund einziehen ihm aber nicht auf der tasche liegen aber als schüler hast du keine kohle . Wie steht dein freund dazu liebt er dich oder will er nur was zum p… wenn er gut verdient kann man doch einen gemeinsamen haushalt führen .

nein er will nicht nur was zum P*** er hat gesagt wir schaffen das auch so…aber es wäre ja gut gewesen wenn es klappen würde mit bafög…das mit dem ausziehen habe ich ja jetzt verstanden das es geht…
trotzdem danke!!

…hallo jesica, habe jetzt keine ahnung mehr, frag

doch einen richtigen experten. gruss dh
. hallo d.h

ich bin zwar schüler und bekomme dann auch kindergeld und
unterhalt…das machen zusammen etwas um die 540 euro…aber das
würde nciht reichen wohnung, esse, schulsachen.etc…also muss
ich aufjedenfall was beantragen zb.barfög.und genau da werden
die fragen was sache ist…und sage ich dann meine mutter ist
hartz 4 mein vater verdient knapp 2000 euro ( eltern
geschieden und getrennt lebend.vater ein eigenes kind mit
anderer frau, mutter noch ein eigenes kind ohne mann.beide
noch unter 18)
was passiert dann???

Ausziehen können Sie natürlich, Mietvertrag würde ich bei der Unterkunft besorgen, auch wenn nur 1 Euro/Monat fließt. Da Ihre Mutter Ihnen gegenüber vermutlich unterhaltspflichtig ist, müsste sie weiterhin vom JC das Geld für Sie erhalten. Andererseits wohnen Sie dort nicht mehr und werden dort auch keine Dinge wie Essen, Wäsche, etc. in Anspruch nehmen. Wenn es gelingt, die Angelegenheit dem JC gegenüber zu verschweigen, dürfte nichts schief gehen-aber es gibt jede Menge schwatzhafter Leute…
Hallo an alle…ich erkläre euch mal kurz mein problem.
ich wohne noch in NRW, werde aber anfang mai in niedersachsen
wohnen.dort habe ich mich bemüht um einen schulplatz, aber nur
absagen bekommen.mein freund wohnt dort in der nähe, wo ich
dann zum glück doch einen schulplatz bekommen habe, deswegen
würde ich gerne den schulplatz annehmen, dafür müsste ich aber
zu ihm ziehen.ich bin dazu schon 19 und kein musterschüler,
deswegen bin ich auch sehr froh über einen schulplatz, da ich
keine ausbildung bekommen habe.
das problem jetzt ist, meine mutter ist hartz4 und ich
schüler. mein freund dagegen verdient schon, und das auch
nicht gerade wenig…
aber alle sagen ich kann nicht ausziehen!!
warum kann ich das nicht und wenn was kann ich unternehmen
damit es vielleicht doch klappt…??
bitte ich brauche dringend hilfe…!!:frowning:
liebe grüße jessica

Hallo Jessica!

Warum solltest du nicht ausziehen dürfen? Manchmal stellen sich die Sozialagenturen ein bischen blöd an, wenn Jugendliche ausziehen wollen. Aber du hast ja einen Schulplatz und das ist doch ein wichtiger Grund. Welche Schule willst du denn besuchen? Ich frage deshalb, weil es manchmal auch die Möglichkeit gibt, ein Schüler-BAFÖG zu beantragen. Außerdem erhältst du ja als Schülerin noch Kindergeld, welches deine Mutter dann an dich weiterleiten müsste.
Hartz 4 für dich kannst du vergessen, wenn du zu deinem Freund ziehen willst und er gut verdient, weil sein Einkommen in dem Fall dann mit einberechnet wird.
Falls du noch weitere Fragen haben solltest, schreib ruhig noch mal.

Gruß, Alexandra

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte. Hatte viel um die Ohren. Also, dir kann keiner verbieten auszuziehen. Ich denke das du ja grundsätzlich aufgrund der Schule ggf. BaföG - Anspruch hast, daher ist ja ein Antrag auf SGB II - Leistungen ausgeschlossen und da dein Freund ja sehr gut verdient ist daher ebenfalls ein Antrag auf SGB II - Leistungen ausgeschlossen (aufgrund des Einkommens). Somit kannst du hinziehen wo du willst. Hier in Deutschland herrscht nach dem Grundgesetz freie Wohnsitz-Wahl. Ich weiß nicht wer dir die Auskunft gegeben hat, dass du nicht umziehen darfst. Was du bzw. eigentlich dann deine Mutter machen müsst, deinen Auszug bei der ARGE / Jobcenter melden.

Wenn du allerdings SGB II - Leistungen beantragen würdest, könnte man, wenn du kein Härtfall bist (dies entscheidet normal die Vorgesetzten in der ARGE / Jobcenter) verlangen, dass du solange du unter 25 Jahre bist in den elterlichen Haushalt zurück gehen musst. Da du aber eine Schule besuchst, können die nicht verlangen (wenn es nicht im Tagespendelbereich - ca. eine Stunde von den elterlichen Haushalt entfernt) das du bei deine Mutter wohnen bleibst. Aber wie gesagt aufgrund der Schilderung deines Sachverhaltes würdest du denk ich eh keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, daher hat sich prinzipiell diese Aussage erledigt.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du hast ausversehen deine Anfrage zweimal versandt :wink:.

Muss nur antworten, sonst bleibt diese immer auf unerledigt.

Hallo Jessica - die Frage hattest du mir ja 2 Mal gesendet. Ich hoffe, dass du ausreichend Antworten erhalten hast?
VG zaubermaus

ich wohne noch in NRW, werde aber anfang mai in niedersachsen

wohnen.dort habe ich mich bemüht um einen schulplatz, aber nur
absagen bekommen.mein freund wohnt dort in der nähe, wo ich
dann zum glück doch einen schulplatz bekommen habe, deswegen
würde ich gerne den schulplatz annehmen, dafür müsste ich aber
zu ihm ziehen.ich bin dazu schon 19 und kein musterschüler,
deswegen bin ich auch sehr froh über einen schulplatz, da ich
keine ausbildung bekommen habe.
das problem jetzt ist, meine mutter ist hartz4 und ich
schüler. mein freund dagegen verdient schon, und das auch
nicht gerade wenig…
aber alle sagen ich kann nicht ausziehen!!
warum kann ich das nicht und wenn was kann ich unternehmen
damit es vielleicht doch klappt…??
bitte ich brauche dringend hilfe…!!:frowning:
liebe grüße jessica

hallo ich bin kein Experte um DEINE Frage zu beantworten. Bin Experte für Gastronomie und Hotellerie
habe schon einmal geantwortet. gruss d.h

Hallo Jessica,

Deine email habe ich doch beantwortet,aber irgendwie steht dieses Thema noch ohne Antwort.

Ist alles angekommen?

Ciao Monika