Ich habe mir ein Auto gekauft von einen Autohändler er gab mir nur denn allten Fahrzeugbrief der Schein war verlohren gegangen als ich bei der Zulassungsstelle war sagte man mir das schon neue Fahrzeufbrief u. Schein ausgestellt wurden meine frage. Kann ich mit den Alten Fahreugbrief denn neuen Fahrzeugbrief und Schein einziehen lassen ? Oder giebt es einen anderen weg das ich mein Auto LEGAL Anmelden kann.
Hi.
Irgendwie verstehe ich nicht ganz was dein Anliegen ist. Klingt alles merkwürdig.
Ja und der sollte doch reichen. Warum also einen Neuen? Und der wurde durch die Zulassungsstelle schon ausgestellt?
Und der soll seriös sein?
Muss man das verstehen?
Ohne die Zulassungsstelle zu konsultieren? Nein.
Versuch das Ganze nochmal etwas genauer zu beschreiben.
Der (unseriöse) Händler hat ihm einen alten Fahrzeugbrief gegeben obwohl für das KFZ ein neuer KFZ Brief besteht. Der wurde entweder ausgestellt weil der alte voll war oder geklaut, verloren gegangen ist etc. ramses90
Wenn das KFZ abgemeldet war, dann ist auch kein KFZ Schein mehr vorhanden weil der bei der Abmeldung eingezogen wird.
Wegen dem Brief den Händler aufsuchen und wenn der den nicht hat die Adresse des vorherigen Eigentümers verlangen. Der soll den Brief rausrücken.
Wenn das alles nicht geht, Das KFZ zurück geben.
Wenn der Händler und/oder der ehemalige Besitzer rum zicken, Anzeige bei der Polizei. ramses90
Verwechselst Du das evt. mit einer Stillegung?
Stimmt. Alles sehr merkwürdig.
Wer kauf ein Auto, noch dazu beim Händler, mit unvollständigen Papieren.
Der Kerl will sein Geld, also soll der auch die Papiere beschaffen !
Man kann ahnen, was der Käufer will.
er will die neuen Papiere (die er nicht hat, die irgendwer hat) für ungültig erklären und mit den alten Papieren den Wagen auf sich anmelden.
mein Rat, Kauf rückgängig machen und Wagen an Händler zurückgeben.
Soll der sich kümmern und neue Papiere beschaffen und sich um den Schriftkram kümmern.
Wie ist er an den Wagen gekommen ?
Wer soll neue Papiere bestellt haben außer der Vorbesitzer ? Und warum verkauft er dann mit den alten Papieren und dann noch mit fehlendem Kfz-Schein ?
Da passt einiges nicht zusammen ! Eigentumsverhältnisse sind unsicher.
Wagen an Händler zurückgeben und Geld zurück verlangen !
MfG
duck313
Da haste Recht!
Danke der Nachfrage, der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung wird nur bei Stillegung einbehalten. ramses90