Kann ich Mitarbeiter ohne Gewerbeschein auf Honorarbasis einstellen?

Hallo,
Ich will Vertriebsmitarbeiter haben,die nur auf Honorarbasis arbeiten. Sie werden komplett selbständig arbeiten. Ich weise Ihnen nichts. Diesen Mustervertrag habe ich gefunden. passt dieser?

Ein Punkt macht mich stutzig.
Vergütung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet bis zum x-ten des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu stellen.

1 )Kann der Arbeitnehmer ohne Gewerbeschein Rechnungen stellen?
2) Falls nein. Wie kann ich diesen Punkt umändert, dass ich den Arbeitnehmer dennoch auszahle auf Basis seiner Leistung ohne Fixgehalt?

Rechtlich gesehen sind diese Vertriebsmitarbeiter selbständige Handelsvertreter. Damit betreiben sie ein Gewerbe, egal ob sie es anmelden oder nicht. Rechnungen darf jeder schreiben, auch meine Oma an mich, wenn sie der Meinung ist, ich hätte für den Kuchen beim letzten Besuch aufzukommen. Scheinselbständigkeit ist bei Handelsvertretern zumeist nicht das Problem, ist aber natürlich nicht völlig auszuschließen.

Arbeitnehmer?

Das sind Auftragnehmer. Diese führen eine selbständige Tätigkeit aus. Dazu ist ein Gewerbe anzumelden.
Zumindest war das so, als ich sowas 2003 gelernt habe.
Scheint auch noch so zu sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__84.html

Entweder selbständiger Gewerbetreibender, oder Angestellter.
Rosinen picken geht nicht.