Kann ich nach fast zwei Monaten noch den KFZ-Versicherer wechseln wenn ich noch nichts unterschrieben habe?

Die Sachlage ist folgendermaßen:

Nach mehreren Jahren in England bin ich nun zurück in Deutschland und wollte ein Auto anmelden. Dazu habe ich meinen Versicherungsvertreter von früher kontaktiert und gefragt, ob der die schadenfreien Jahre aus England anerkennt. Mir wurde versichert, dass das alles kein Problem sei und aufgrund dieser Aussage habe ich mir ein Angebot und anschliessend eine EVB geben lassen. Unterschrieben habe ich noch gar nichts.
Mit dieser EVB habe ich dann am 23. Juli das Auto zugelassen. Anschließend habe ich bis Ende letzter Woche nichts von meiner Versicherung gehört und dann taten sich plötzlich diverse Problem mit der Anerkennung auf, aufgrund derer sich der Versicherungsbetrag stark von dem ursprünglichen Angebot abhebt.
Meine Frage ist nun, ob ich jetzt noch den Versicherer wechseln kann. Ich habe eine Versicherung gefunden, die die Jahre aus England definitiv anerkennen und wo ich mich ab sofort versichern könnte (rückwirkend zum 23. Juli geht leider nicht). Natürlich kann mir meine ursprüngliche Versicherung gerne die Zeit vom 23. Juli bis jetzt berechnen. Ist das möglich?

Hallo,

das ist mit dem Einverständnis des bisherigen Versicherers durchaus möglich.

Gruß
vdmaster

Hallo,

auf jeden Fall schuldest Du dem jetzigen Versicherer die Prämie für die 2 Monate. Dabei musst Du aufpassen, die Versicherung darf nur den Jahresbeitrag ratierlich abrechnen.

Ob die Versicherung Dich rauslässt, hängt von Details ab: Hättest Du einen Antrag unterschrieben, den die Versicherung jetzt nur abweichend annimmt, kommst Du natürlich raus. Auch, wenn Dir ein Angebot vorliegt, das in Kenntnis aller Details gemacht wurde. Trifft das alles nicht zu, kann es schwierig werden: Ist Dein Versicherungsmensch ein Makler oder ein Veertreter der Gesellschaft ?

Viel Glück

Barmer

Da bin ich mir nicht 100% sicher. Er nennt sich ‚Versicherungspartner‘ und ist Inhaber einer Geschaeftsstelle der Versicherung.

Haengt es also vom Gutwillen des Versichers ab?

Eine Versicherung ist Fahrzeug gebunden; die Kann dich entlassen; muss aber nicht. Am einfachsten: Fahrzeug abmelden, Kennzeichen reservieren und am nächsten Tag neu anmelden, damit wird eine neue eVB fällig.

Hallo,

du kannst einen Vertrag bei einer Gesellschaft deiner Wahl unterschreiben.

Die neue Gesellschaft muss dann eine eVB Ü! rückwirkend zum 23.07. an das StVA schicken.

Die „alte“ Versicherung wird dir eine „Geschäftsgebühr“ in Rechnung stellen.

Gruß
Tycoon

Hallo, dann ist es ein Mitarbeiter der Gesellschaft, die Gesellschaft muss sich seine Aussagen zurechnen lassen. Wenn sie beweisbar sind.

Ich würde das Vorgehen mit dem neuen Versicherer besprechen, dort den Antrag stellen und die Versicherungsbestätigung direkt zur Zulassungsbehörde schicken lassen. Eine Abmeldung ist dann überflüssig.

Viel Glück

Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Falls sich ein KFZ Versicherer mit der Kündigung schwer tut: Mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende kann auf jeden Fall gekündigt werden, sodass die neue Versicherung für das Auto zumindest ab 1.1. realisiert werden kann.

Infos zur Kündigung der Autoversicherung