… eigentlicher Einzugstermin breits 2009 war?
Hallo zusammen…
ich schildere kurz das Problem meiner Frage:
Ich bin jetzt knappe 20 Jahre alt. Bei meiner Musterung im Januar 2009 kam heraus, dass ich Wehrdienstfähig mit Einschränkungen bin (T2). Dies habe ich verweigert, so dass ich zum Zivildienst antreten hätte müssen. Bald darauf bekam ich einen Bescheid, dass ich spätestens zum 1.9.2009 zu diesem Dienst müsste. Dies habe ich meinen Arbeitgeber unverzüglich weitergeleitet. Bevor ich dies weitergeleitet habe, hatte ich ein sehr gutes Stellenangebot nach meiner Ausbildung. Danach jedoch kam es sehr schnell zu einem Personalgespräch. Nach meiner Ausbildung (Ende Juli 2009) hätte ich nur einen befristeten Vertrag bis 31.8.2009 bekommen. Da ich jedoch nach dem Zivildienst nicht arbeitslos sein wollte, hab ich mich beim Katastrophenschutz (THW) im Mai 2009 für 6 Jahre verpflichtet. Dies mache ich bis heute.
Da sich bei mir beruflich in den letzten 1 1/2 Jahren einiges geändert hat (Hauptberuf + Nebenjob + Wochenendstudium), ist es nur sehr schwer jede Woche Zeit für den THW zu finden.
Nun zur eigentlichen Frage:
Ich habe gestern mehrfach gehört, dass die letzten Leute gestern eingezogen worden sind und zukünftige Wehrdienstleistende nur noch auf freiwilliger Basis antreten müssen.
Jetzt frage ich mich, wenn ich meine Verpflichtung vorzeit beim THW beende, kann ich dann trotzdem noch eingezogen werden, da mein eigentlicher Einzugstermin bereits September 2009 war und für mich eventuell altes Recht(???) gilt?
Meine eigene Meinung hierzu ist, dass ich eigentlich nicht mehr eingezogen werden kann. Jedoch habe ich Angst, dass, wenn ich jetzt aufhöre beim THW, plötzlich doch eine Zwangsberufung (oder so ähnlich) kommt. Denn dann könnte ich - schon allein aufgrund meiner Ehre - nicht wieder dahin zurück, zu denen ich eiskalt den Rücken gewandt habe.
Bitte kann mir hierzu jemand weiterhelfen?
MfG