Kann ich noch eingezogen werden, wenn mein

… eigentlicher Einzugstermin breits 2009 war?

Hallo zusammen…

ich schildere kurz das Problem meiner Frage:

Ich bin jetzt knappe 20 Jahre alt. Bei meiner Musterung im Januar 2009 kam heraus, dass ich Wehrdienstfähig mit Einschränkungen bin (T2). Dies habe ich verweigert, so dass ich zum Zivildienst antreten hätte müssen. Bald darauf bekam ich einen Bescheid, dass ich spätestens zum 1.9.2009 zu diesem Dienst müsste. Dies habe ich meinen Arbeitgeber unverzüglich weitergeleitet. Bevor ich dies weitergeleitet habe, hatte ich ein sehr gutes Stellenangebot nach meiner Ausbildung. Danach jedoch kam es sehr schnell zu einem Personalgespräch. Nach meiner Ausbildung (Ende Juli 2009) hätte ich nur einen befristeten Vertrag bis 31.8.2009 bekommen. Da ich jedoch nach dem Zivildienst nicht arbeitslos sein wollte, hab ich mich beim Katastrophenschutz (THW) im Mai 2009 für 6 Jahre verpflichtet. Dies mache ich bis heute.
Da sich bei mir beruflich in den letzten 1 1/2 Jahren einiges geändert hat (Hauptberuf + Nebenjob + Wochenendstudium), ist es nur sehr schwer jede Woche Zeit für den THW zu finden.

Nun zur eigentlichen Frage:
Ich habe gestern mehrfach gehört, dass die letzten Leute gestern eingezogen worden sind und zukünftige Wehrdienstleistende nur noch auf freiwilliger Basis antreten müssen.
Jetzt frage ich mich, wenn ich meine Verpflichtung vorzeit beim THW beende, kann ich dann trotzdem noch eingezogen werden, da mein eigentlicher Einzugstermin bereits September 2009 war und für mich eventuell altes Recht(???) gilt?

Meine eigene Meinung hierzu ist, dass ich eigentlich nicht mehr eingezogen werden kann. Jedoch habe ich Angst, dass, wenn ich jetzt aufhöre beim THW, plötzlich doch eine Zwangsberufung (oder so ähnlich) kommt. Denn dann könnte ich - schon allein aufgrund meiner Ehre - nicht wieder dahin zurück, zu denen ich eiskalt den Rücken gewandt habe.

Bitte kann mir hierzu jemand weiterhelfen?

MfG

Also ich kann Dir nicht mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit weiterhelfen, da ich nicht in der Verwaltung / Politik tätig bin. Soweit ich es aber einschätzen kann, wirst Du nicht mehr eingezogen werden - mit der folgenden Begründung (verständlich anhand meines Gedankenganges hergeleitet):

Da Du 01/2009 als T-2 gemustert worden bist, warst Du zu dem Zeitpunkt wehrdienstfähig und hättest neun Monate Dienst leisten müssen.
Selbiges gilt für jederlei anerkannten Ersatzdienst (Zivildienst).
Ich bin der festen Überzeugung, dass das THW ebenfalls in die Liste der Ersatzdienste fällt.
Daraus folgt, dass Du bis zum 01.09.2009 hättest beim THW anfangen müssen. Egal ob als Freiwilliger (ich steck da nicht so im Saft wie das THW „Wehrpflichtige“ nennt) oder als Verpflichteter. Da Du dies 05/2009 getan hast liegst Du was das angeht innerhalb der Zeit.
Was die Dauer angeht, so wird diese ebenfalls mit neun Monaten angesetzt. Du hättest also bis Ende 01/2010 beim THW bleiben müssen.
–> Ob Du Dich beim THW verpflichtest und es zum Beruf machst oder nicht spielt für das Kreiswehrersatzamt keine Rolle. Hauptsache Du bist rechtzeitig da und bleibst ausreichend lange.

Ergebnis für mich: Du bist Deinen Bürgerlichen Pflichten in gefordertem Maße nachgekommen --> kein Wehrdienst mehr.

FÜR DEN FALL DASS ICH MICH MIT EBEN BESCHRIEBENEM IRREN SOLLTE:

Die am gestrigen Tage eingezogenen Wehrpflichtigen sind die letzten „Unfreiwilligen“ (über diesen Begriff lässt sich streiten) die bis zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht (Zeitpunkt steht in den Sternen) in den Wehrdienst gehoben werden.
Falls die Wehrpflicht wieder eingesetzt wird und Du noch unter 30 Jahre alt bist, kannst Du eingezogen werden (falls meine ersten Aussagen unwahr sind). Naja - im Verteidigungsfall sowieso.

Hoffe Du kannst wieder ruhig schlafen.

hallo :smile:

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn man es sich so herleitet wie beschrieben, dann macht das auch durchaus Sinn.
Jedoch ist der Dienst beim THW leider nicht schon nach 9 Monaten abgegolten.
Einen Dienstersatz beim THW zu leisten ist wie bei der Feuerwehr zu handhaben. Man ist dort nur 1-2 mal die Woche + Bereitschaftsdienst, dafür zieht sich das insgesamt dann nicht auf 9 Monate sonder auf 6 Jahre. Somit hätte ich erst ca. 1/4 meiner Dienstzeit hinter mich gebracht. Deswegen auch die oben genannte Frage und das Problem an der Sache. Oder ich hab deine Antwort dann leider doch falsch verstanden. :frowning:

In jedem Fall beruhigt der letzte Absatz doch ein wenig (bis auf die Tatsache, dass man plötzlich bis 30 eingezogen werden kann :confused: )

Über weitere Meinung zu diesem Thema oder die bereits bekommene Antwort würde ich mich freuen :smile:

Wenn es statt neun Monaten bei der Bundeswehr, sechs Jahre beim THW sind und diese nicht vollständig abgegolten werden, dann werden die verrechnet. Wenn Du drei Jahre (die Hälfte) beim THW warst, dann hast du noch 9/2 Monate (= 4,5 Monate) „Restdienstzeit“. Tritt aber in jedem Fall nur dann ein, wenn die Wehrpflicht wieder eingesetzt wird -> also im Verteidigungsfall. Das ist meiner Ansicht nach so Utopisch (ein Terroranschlag in Deutschland würde nicht zur Widereinsetzung führen), dass Du mit nichts Größerem zu rechnen hast, solltest Du aus dem THW austreten. Vorbereitet wäre ich allerdings auf eine Aufforderung, Deinen Austritt zu begründen.

  1. Lebensjahr ist zumindest mein letzter Stand. Ob es auch so angewandt wurde und dass tatsächlich 30jährige in den letzten Jahren gezogen wurden wage ich zu bezweifeln, aber prinzipiell ist das das Grenzalter.

Diese Antwort hilft mir sehr weiter. Vielen Dank.

Gründe für den Austritt hatte ich schon kurz nachdem
ich eingetreten bin. Leider blieb mir bisher nichts anderes übrig. Jetzt mit dem aussetzen der Wehrpflicht ist mir ein Stein vom Herzen gefallen. :smile:

Da du dich für 6 Jahre beim THW verpflichtet hast, wirst du nicht mehr eingezogen. Dein Dienststellenleiter beim THW müsste dir ein Schriftstück aushändgigen, dass du an den Sachbearbeitet im Kreiswehrersatzamt weiterleitest. Somit hat es sich für dich erledigt und wenn du noch keinen Bescheid hast, wird es eh nix mehr. Die letzten gehen am 01.04. in die Grundausbildung und das werden die letzten Soldaten sein, gezogen werden.

vielen dank =)

krieg ich diesen Bescheid auch schon, wenn ich die 6 Jahre noch nicht vollendet habe?

Dann bin ich ja jetzt noch mehr beruhigt, wie eh schon ^^

andere Frage:

Sollten die folgenden Gründe zur Beendigung des Dienstverhältnisses reichen?

  • Höhenangst -> Leitern und ähnliches sin tabu
  • ich kann keine schwereren Verletzungen sehen
  • das Verständnis mit mehreren Teamkollegen beim THW ist schon von früher (alte Klasse usw.) nicht berauschend
  • zeitlich schlecht -> führt zu Einschränkungen im Nebenjob und im Studium, das nebenher läuft.
  • Zu dem finde ich persönlich, dass eine Arbeit wie die vom THW von absoluten Profis gemacht werden sollte, die auch Spaß dran haben. Denn ich möchte nicht von jemand gerettet werden, der eigentlich überhaupt keine Lust auf des THW-Zeug hat und da nur ist, damit er seinen Beruf nich verloren hat. Auf die Rettung von sojemanden kann man i. d. R. verzichten, da diese Rettung eh nicht so funktioniert, wie es sich gehört.

Dein Dienststellenleiter muss es leider weiter melden, wenn du frühzeitig das THW verlässt. Somit kannst du dann sollte die Quote nicht erfüllt worden sein in deinem Bezirk, noch eingezogen werden, was aber sehr gering ist. Diese Bescheinigung dient nur zur Vorlage, da du dich ja für 6 Jahre zum Wohl der Allgemeinheit verpflichtet hast.

Zu dem anderen, ich selbst bin Soldatin und bei der FFW in meiner Gemeinde. Auch für mich ist die Zeit knapp, trotzdem finde ich es ein ungemeines Verhalten, wenn sich die Leute zu einem freiwilligen Dienst anmeldet nur um sich vor dem Dienst an der Allgemeinheit zu drücken. Es gibt immer ne Möglichkeit auch anders aus der Bundeswehr oder der Musterung zu kommen ohne die Bevölkerung zu hintergehen. Denn man verlässt sich als Bevölkerung auf die Leute aus der FFW und dem THW. Das ist ein ungeheures Verhalten deinerseits. Dieser Dienst ist eine Verpflichtung und man sollte sich der Verantwortung die man damit trägt bewusst sein.

Ok dies könnte ich jetzt in einer unnötige diskussion enden lassen. Aber dieses Thema „hintergehen oder nicht“ ist ein anderes.
Einen anderen weg die Musterung und den Bund zu umgehen ist mir nicht eingefallen. Schließlich hänge ich an meinen Beruf…

Allerdings Danke für die ganzen schnellen Antworten, nun weiß ich Bescheid :wink:

Das ist zimlich leicht.
Du kannst nicht mehr eingezogen werden weil die wehrpflicht abgeschaft wurde, somit kann die Bw dich nicht mehr zum dienst zwingen auser es herscht verteidigungs zusatnd.
Also bist du so zu sagen sicher.

Das einzigste was passiren könte ist das die sich noch mal anders entscheiden und die wehrpflicht wieder einzuführen aber das müsste passiren bevor du 23 bist.

Ich hoffe ich konnte deine frage beantworten.
Mfg Marcel (Maverick)

kurz und knackig :smile:
vielen dank :smiley:

Hi,

sorry für die späte Antwort: Ich gehe davon aus, dass es keinen Unterschied für dich macht, ob jetzt noch eingezogen wird oder nicht. Diejenigen, die Anfang des Jahres ihren Dienst angetreten haben, müssen ihn ebenfalls noch ableisten, obwohl nach ihnen niemand mehr unfreiwillig gezogen wird.Allerdings bin ich kein Anwalt, eventuell sieht er da Möglichkeiten

viele Grüße

T.

hallo zusammen, ich habe das gleiche problem wie der runde keks:wink:, ich will das thw auf jeden fall verlassen, fürchte aber eingezogen zu werden.
hast du es inzwischen mit deinem ortbeauftragten besprochen? würde mich echt interessieren.
kann man eigentlich auch zum zivildienst verdonnert werden??