hi habe mir auch ein kfz gekauft das autohaus sagte die bank stellt die bedingung eine rsv mit abzuschließen, hat mich aber gleich darauf hingewiesen das ich diese rsv wiederrufen kann und die rate dann dadurch wieder gerringer wird ohne probleme. im vertrag steht auch das der beitritt zur rsv nicht vorrausetztung für die gewährung des darlehens ist . hier mal die agb der wiederufsbelehrung bei finanzierten geschäften " hat die versicherte person den rsv-beitrag durch ein darlehen finanziert und wiederruft sie ihre beitrittserklärung zur rsv, ist sie auch an den darlehensvertrag in höhe des finanzierungaufwandes für den rsv-beitrag nicht mehr gebunden da beide vertragsverhältnisse insoweit eine wirtschaftliche einheit bilden .wenn den versicherern der mitfinanzierte versicherungsbeitrag bei wirksam werden des wiederrufs bereits zugeflossen ist, tritt der darlehensgeber im verhältnis zur versicherten person hinsichtlich der rechtsfolgen des wiederrufs in die rechte und pflichten der versicherer ein. soll eine vertragliche bindung so weitgehend wie möghlich vermieden werden , sind der darlehensvertrag und die beitrittserklärung zum gruppenversicherungsvertrag gesondert zu wiederrufen.
meine frage jetzt kann ich die rsv ohne weiteres wiederrufen oder bekommt ich ärger mit der bank ich versteh die agb nicht genau sonst ist alles verständlich aber heir seh ich nicht durch sind die eine einheit oder nicht ?
danke schon mal für antworten mfg