Kann ich Rsv bei santander kündigen agb dabei

hi habe mir auch ein kfz gekauft das autohaus sagte die bank stellt die bedingung eine rsv mit abzuschließen, hat mich aber gleich darauf hingewiesen das ich diese rsv wiederrufen kann und die rate dann dadurch wieder gerringer wird ohne probleme. im vertrag steht auch das der beitritt zur rsv nicht vorrausetztung für die gewährung des darlehens ist . hier mal die agb der wiederufsbelehrung bei finanzierten geschäften " hat die versicherte person den rsv-beitrag durch ein darlehen finanziert und wiederruft sie ihre beitrittserklärung zur rsv, ist sie auch an den darlehensvertrag in höhe des finanzierungaufwandes für den rsv-beitrag nicht mehr gebunden da beide vertragsverhältnisse insoweit eine wirtschaftliche einheit bilden .wenn den versicherern der mitfinanzierte versicherungsbeitrag bei wirksam werden des wiederrufs bereits zugeflossen ist, tritt der darlehensgeber im verhältnis zur versicherten person hinsichtlich der rechtsfolgen des wiederrufs in die rechte und pflichten der versicherer ein. soll eine vertragliche bindung so weitgehend wie möghlich vermieden werden , sind der darlehensvertrag und die beitrittserklärung zum gruppenversicherungsvertrag gesondert zu wiederrufen.

meine frage jetzt kann ich die rsv ohne weiteres wiederrufen oder bekommt ich ärger mit der bank ich versteh die agb nicht genau sonst ist alles verständlich aber heir seh ich nicht durch sind die eine einheit oder nicht ?

danke schon mal für antworten mfg

hallo,

die restschuldversicherung ist so ein ding für sich…
grundsätzlich gilt, dass gekoppelte produktverkäufe nicht gestattet sind (hier gibt es bereits bgh-urteile, die dies verbieten)!
im falle eines konsumentenkreditvertrags wird zunehmend eine restkredit-/restschuldversicherung angeboten. für die bank bietet diese praxis einen zusätzlichen ertrag (durch die versicherung)!
der kunde profitiert allerdings auch von dieser praxis, da - je nach ausgestaltung der versicherung - (unbedingt das leistungsspektrum prüfen) die versicherung bei arbeitsunfähigkeit/ arbeitslosigkeit die raten weiter zahlt oder sogar im todesfall die noch offene darlehensforderung tilgt.
ich würde diesen kombinierten verkauf also nicht grundsätzlich verteufeln, zumal diese versicherungen i.d.r als einmalbeitrag am anfang bezahlt werden und somit im vergleich zum kaufobjekt und der potentiellen gegenleistung unerheblich sind!!!
zu der nicht statthaften koppelung: hier wird oftmals argumentiert, dass die banken eine ausfallsicherung benötigen, da sonst der kredit teurer wird, somit also eigentlich keine kopplung existiert, sondern sich ohne versicherung lediglich die konditionen verschieben würden.
wenn nun in deinem vertrag die versicherung „in einem paket“ mit dem kredit verkauft wird ist auch eine separate aufkündigung nicht machbar, da der kreitvertrag für das auto so konditioniert ist, weil die versicherung dabei ist(andernfalls würde der kredit teurer, die laufzeit länger etc.). alternativ kannst du andere sicherheiten verpfänden (z.B. sparguthaben), damit die finanzierende bank im falle des ratenverzugs abgesichert ist (ist allerdings unüblich/ unrealistisch).
wenn nun dein schlauer auto-verkäufer bereits angeboten hat dich problemlos aus dem versicherungsvertrag herauszulassen, würde ich mich an diesen wenden, damit er diese kleine formalität für dich erledigt…
da ich kein jurist bin und die ausgestaltung der agbs immer unübersichtlicher wird, kann ich leider auch keine 100%ige antwort geben.

viel spass mit dem neuen auto :wink:

hi danke für die antwort ich hab ja noch paar tage ich werd noch überlegen was ich mach im grunde ist die rsv ja nicht schlecht ist alles drin arbeitslosigkeit bis todesfall alles dabei naja mal gucken aber danke für die antwort .

mfg

hi,
ich hab mich noch mal schlau gemacht…
tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass die versicherungsverträge nachträglich widerrufen werden.
wenn nun die kreditrate wirklich ganz knapp kalkuliert ist, wäre dies eine option mit dem nachteil, dass du im versicherungsfall die raten selbst weiterzahlen mußt…

hi danke für die mühe das ist echt nett wie gesagt ich schau mal morgen hol ich mein neues auto erstmal ab :wink: und dann will ich nächste woche mal direkt zu santander fahren und mit einem sachbearbeiter sprechen wie das ganze aussieht folgen der kündigung und so . nochmals vielendank für die mühe und schnellen antworten.
wünsche ein schönes wochenende mfg

Moin,
ich komme mit meiner Antwort zwar etwas spät aber hoffentlich nicht zu spät.
Die Aussagen, die hier über die RSV getätigt wurden sind grundsätzlich in Ordnung.
Wenn der Verkäufer des Autos Dir gesagt hat, dass die Bank die RSV verlangt hätte die Bank die RSV-Prämie in den effektiven Jahreszins mit einrechnen müssen.
Daher steht im Vertrag auch drin, dass der Abschluß der RSV freiwillig ist.
Das hätte Dir eigentlich schon zu denken geben müssen.
Du hast aber vielleicht noch eine Chance aus dem Vertrag herauszukommen oder, sollte der Vertrag bereits abgelöst sein, noch etwas Geld dort herauszuholen. Mit einem cleversen Anwalt und einem Zeugen, der beim Autokauf dabei war und die Aussage des verkäufers bestätigen kann dürfte die Sache gut ausgehen.
Gruß,
einer der den Banken den Kampf angesagt hat.