Kann ich Steuern absetzen?

Hallo,
ich bin dualer Student und bekomme brutto ca. 960 euro. 500 nette und 330 sind monatliche studiengebühren. 120 sind Sv abgaben.
Auf der Website der Uni steht, dass die Studiengebühren als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Ich bin nun unsicher ob ich eine Steuerwerkärung machen kann, weil ich glaube ich keine direkten Steuern zahle. Allerdings ist in der Abrechnung immer von Brutto die Rede.
Bei Steuer Brutto steht zb. 630 euro

Lg Alex

So wie es klingt, zahlt der AG die Studiengebühren, also kann der Student diese Ausgaben nicht als Werbungskosten geltend machen.

Und was steht bei „gezahlten Steuern“? (muss es auch irgendwo auf dem Gehaltszettel stehen)
Beatrix

Wenn ich es richtig verstanden habe, werden sie ihm aber vom Bruttogehalt abgezogen.
Wenn ich keinen StB hätte, würde ich einfach mal beim Finanzamt anrufen. Die wissen weiter.

Hallo Alex,

erst mal ist immer alles brutto. Davon gehen SV und Steuer runter, dann hat man netto.
Wenn bei dir Steuer-Brutto steht, heißt das nichts anderes, als dass dein Einkommen komplett steuerpflichtig ist. Allerdings gibt es eine jährliche Freigrenze (der sg. Grundfreibetrag in diesem Jahr 8652 €) . Liegt man unterhalb dieser Freigrenze, werden keine Steuern fällig. Dieser Grundfreibetrag ist in den Lohnbuchhaltungsprogrammen eingearbeitet, sodass bis zu einem bestimmten Brutto (in Steuerklasse 1) keine Steuern erhoben werden.
Da du das Steuerbrutto schon gefunden hast, kannst du nachschauen, ob hier auch bei Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer Beträge stehen. Steht hier Null, hast du keine Steuern bezahlt und kannst dementsprechend auch keine Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen.

Data

Hm, also er bekommt 330€ vom AG für die Studiengebühren steuer- und sv-frei. Diese 330€ wird er sich dann erstmal auf die gezahlten Studiengebühren anrechnen lassen müssen. Den Rest kann er dann von der Steuer absetzen.

Nee, Steuern gehen nur vom Steuerbrutto runter und SV nur vom SV-Brutto. Schon diese beiden Werte müssen nicht identisch sein. Beim UP gibt es offenkundig noch ein Brutto mit einem Anteil, der weder steuer- noch sv-pflichtig ist.

Da sollten auch schon die 1.000€ Werbungskostenpauschale und die SV-Abgaben berücksichtigt sein, so dass man in der LStKl. I knapp 1000€ brutto haben kann, ohne dass Steuern abgeführt werden.

Doch kann man machen. Ergibt aber nur Sinn, wenn man zusammen mit anderen Ausgaben insgesamt zu negativen Summe der Einkünfte gelangt. Diesen Verlust kann man dann in Folgejahren geltend machen, wenn man nach Abschluss des Studiums ordentlich Kohle verdient und auch bekommt.
Was es natürlich konkret bringt und ob man sich den Aufwand machen will, wird man individuell abwägen müssen.

Grüße

Nö. Steuern und SV gehen immer vom Gesamtbrutto runter. Wenn du meinst, dass Steuern vom Steuerbrutto und SV vom SV-Brutto erhoben werden, stimme ich dir zu.

Sind sie auch. Du kannst es gern noch ein bisschen ausführlicher, komplizierter und verwirrender für den UP machen.

Nö, kann man nicht.

Das ist ein ganz anderes Thema. Dies kann ich aus dem UP auch nicht ersehen. Es ging ganz klar darum, ob man Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen kann.
Aber solange der UP nicht nochmal antwortet, ist es eh sinnlos, sich hier die Köpfe zu zerbasteln.

Data

Data.

Also sofern du die Studiengebühren selbst zahlst, kannst du sie als Werbungskosten absetzen. Auch wenn du keine Steuern in dem entsprechenden Jahr zahlst, solltest du demnach eine Steuererklärung einreichen, denn dann werden die eingetragenen Werbunsgkosten in die nächsten Jahre übertragen, bis du Steuern zahlst.

bestimmt nicht.