Hallo liebe Wer Weiss Was Gemeinde.
Hallo lieber Baudienstleister
Ich bin Selbstständig als Baudienstleister und habe bisher
immer Steuer nachzahlen müssen und selten was wieder bekommen,
ich denke das liegt daran das ich zu wenig Abeschreibungen
hatte in Relation zu meinem Verdienst, ist das richtig?
In erster Linie liegt es an deinem zu versteuernden Einkommen.
Wer macht eigentlich deine Steuern? Du selbst ?
Wenn ja, habe ich gelesen das ich mir jedes Jahr einen neuen
Laptop (unter 400€) kaufen kann und diesen Komplett
abeschreiben kann?
Wenn du ein Laptop oder Handy für deine Tätigkeit als Baudienstleister benötigst und ausschließlich dafür nutzt, kannst du es abschreiben. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten die Abnutzung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Als Grundsatz gilt:
„Abgesetzt“ werden kann jedes Jahr der Teil der Kosten, der sich bei einer Verteilung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer als Jahresbetrag ergibt. Diese Wertminderung verringert die Einkünfte, die wiederum Grundlage des zu versteuernden Einkommens sind.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können nach § 6 Absatz 2 inkommensteuergesetz bis 410,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) seit 2007 im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Freiberufler können beim Finanzamt viele Ausgaben, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, geltend machen.
Und das jedes Jahr aufs neue?!
Wenn nötig ja
(Abschreibung heißt doch, ich habe 1000€ verdient und muss
davon (wie viel steuern zahlen) sag ich mal 400€ steuern
zahlen, wenn mein laptop jetzt 400€ kostet und ich dieses
abschreibe, muss ich keine steuern zahlen und bekomme auch
nichts zurück oder?).
Nein, lediglich dein zu versteuerndes Einkommen wird um die Summe gemindert. Hängen wir bei deinem Beispiel mal zwei Nullen dran: Von dem Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro bräuchtest du nur von 99.600 Euro zu versteuern.
Kann ich mir zu dem Laptop auch jedes Jahr ein neues Handy für
unter 400€ kaufen und dieses genauso abschreiben?
Mit den kosten für ein (ausschließlich dienstlich genutztes) Handy und den dazugehörigen Handyvertrag sieht es ähnlich aus ---- lass dich von einem Steuerberater beraten - ich bezweifel, dass du jemals als Selbständiger/Existenzgründer Einkommensteuer, Gewerbesteuer, ggf. auch Vor- und Umsatzsteuer bezahlt hast.
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus =)
Bitte ))
Georg