Wenn man bei der Musterung ausgemustert wird, weniger durch echte körperliche Schäden, sondern mehr durch vergelegte Atteste, weil man zu dem Zeitpunkt nicht zum Bund wollte, kann man sich dann nach ein paar Jahren(innerhalb der Altersregel natürlich) trotzdem noch als Berufssoldat verpflichten lassen? Oder geht das nicht, weil man ja damals ausgemustert wurde?
Man kann sich erneut mustern lassen, und je nachdem wie das ausfällt wird man vllt SaZ oder nicht. Außerdem kann man sich nicht direkt als BS verpflichten lassen, in jedem fall muss man vorher mindestens SaZ12(Fw) machen, und je nach Befähigung und was gebraucht wird kann man BS werden.
Also eine ganz genaue Antwort kann ich Dir nicht geben. Was ich aber sagen kann ist, dass Du Dich nicht zum Berufssoldaten mustern lassen kannst. Zum Berufssoldaten wird man ernannt, dieser Weg führt zwangsläufig über den des Zeitsoldaten. Ergo, musst Du erst einmal als Zeitsoldat genommen werden um dann später Berufssoldat zu werden. Das einfachste für Dich ist, dass für Deinen Wohnbereich zuständige Kreiswehrersatzamt anzurufen und eben dort diese Frage zu stellen. Dort wird man Dir eine Auskunft geben können. Meines Wissens nach haben die auch meist einen Onlineauftritt über die Bundeswehrseite wo Du dann sicher auch eine EMail schreiben kannst.
Anmerken möchte ich :
Du hast erst Atteste vorgelegt um nicht positiv gemustert zu werden und somit den Wehrdienst zu umgehen. Wenn das Deine Einstellung zu den Streitkräften Deines Heimatlandes ist, was für ein Berufssoldat willst Du dann werden? Leute mit solcherlei Einstellung kann man in den Streitkräften in denen ich diene nicht brauchen.
Hi Chris,
also die Musterung gilt für den Wehrdienst. Wenn du da ausgemustert wurdest, dann kannste nicht mehr als Wehrdienstleistender zum Bund. Die Frage ist welche Gründe (Atteste) du damals angegeben hast?
Es bliebe noch die Möglichkeit sich als Soldat auf Zeit zu bewerben. Aber es wird dann wieder deine Akte dabei gesichtet, die damals angelegt wurde, als du eigentlich zum Wehrdienst herangezogen werden solltest, und so kommen wir wieder zur Frage, warum du damals ausgemustert wurdest.
Am besten, du fragst mal einen Wehrdienstberater auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de . Da gibts auch eine Online-Beratung. Damit du ganz unbehelligt mal fragen kannst.
Berufssoldat kann man auch erst werden, wenn man Soldat auf Zeit war.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß
Oli
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zunächst einmal ist eine Verpflichtung als Berufssoldat gar nicht möglich, man kann sich maximal als Soldat auf Zeit verpflichten und dann während der Dienstzeit einen Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten stellen.
Das ist aber in dem beschriebenen Fall nicht das Problem. Grundsätzlich wäre natürlich eine Verpflichtung denkbar, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen vorlägen. Ich empfehle in diesem Zusammenhang Kontakt mit dem zuständigen Kreiswehrersatzamt aufzunehmen und dort alles weitere klären zu lassen. U.U. muß man sich aber die Frage gefallen lassen, was denn diese geänderte Meinung bewirkt haben sollte und vor allem auf welcher Grundlage die damaligen Atteste erstellt wurden.
Über die Erfolgssaussichten kann ich mich nicht äußern, dies ist Sache der Bundeswehr und der Wehrwaltung. In jedem Fall würde es einer Nachmusterung bedürfen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo chris…
sorry für die verspätung.
zum einen: JA man kann, auch zB nach dem man einmal ich sag mal als Kriegsdienstverweigerer, nicht die uniform angezogen hat, später, aber richtig innerhalb der altersgrenze , sich über die Freiwilligen annahmestellen N/S/O/W bei der Bundeswehr bewebern und für den Fall die richtige Qualifikation zu haben, aufgenommen zu werden… ich kenne da persönlich selber einen Fall
vorgelegte Atteste, müssen nicht immer für die Ewigkeit sein, es kann sich ja auch mal was ändern!!!
weil man zu dem Zeitpunkt nicht zum Bund wollte: muss man ja nicht alles so rüber bringen…
jedoch in deiner Frage, „…trotzdem noch als Berufssoldat verpflichten lassen?“
das geht von ANFANG an (also direkt) NICHT, denn die erste Instanz, geht nur Soldat auf Zeit, und in dieser Zeit, musst du dich beweisen / bewerben, und kommst dann in ein Auswahlverfahren, mit anderen Bewerbern, welche die gleiche / ähnliche Qualifikation / AVR (Ausbildungsverwendungsreihe) bei der Bundeswehr erlangt haben… dort wird dann entschieden wer BS (Berufssoldat) wird…
ich hoffe das dich das weiter bringt…
wenn du nicht schon einen gefunden hast der dir das mitgeteilt hat…
Nochmals SORRY für die Verspätung
Gruß
aus Munster