Kann ich von Forwarddarlehen zurücktreten ?

Habe im August ein Angebot über ein Forwarddarlehen ab dem 01.07.2013 unterschrieben.
Muß, aus finanziellen Gründen, zurück treten.
Ist das noch möglich ?
Ich habe übrigens nie eine schriftliche Zusage oder eine Widerrufsbelehrung zu diesem Angebot bekommen.
Bei telefonischer Nachfrage bei der Bank, bekam ich die Auskunft, dass dass unterschriebene Angebot rechtsverbindlich sei. Stimmt das ?
Habe ich eine Chance auf Rücktritt ?
Was kann ich machen ?

Das steht doch im Vertrag. Ohne Vertrag können wir nur raten. Aber grundsätzlich ist ein Forwarddarlehen verbindlich und du kannst, wenn überhaupt, nur mit einer Strafzahlung zurücktreten. Aber wie gesagt, ohne Vertrag ist das reines raten.

Hallo,

Ich habe übrigens nie eine schriftliche Zusage oder eine
Widerrufsbelehrung zu diesem Angebot bekommen.

wenn dem so sein sollte, ist die Frist für einen erfolgreichen Widerruf nach §495 /§355 Abs. 4 BGB natürlich noch nicht abgelaufen (genauer gesagt, hat sie noch nicht einmal begonnen zu laufen).

Normalerweise solltest Du aber die Widerrufsbelehrung direkt mit dem Kreditvertrag erhalten haben; und ebenfalls normalerweise lassen sie die Kreditinstitute auch bestätigen, daß der Kunde die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen hat.

Gruß
Christian

Hallo,
danke für die Antwort.
Ich habe keinen Vertrag mit Widerrufsbelehrung erhalten !
Habe nur das Angebot unterschrieben und zurück geschickt.
Es kam von der Bank nichts zurück. Als ich die Bank anrief und fragte ob ich eine Bestätigung des Forwards bekomme, sagte man mir:
Das unterschriebene Angebot ist der Vertrag und es kommt nichts mehr.

Beim Angebot stand:
Senden Sie das vollständige und von Ihnen rechtsverbindlich unterzeichnete Original dieses Schreibens spätestens bis zum 24.08.11
an uns zurück.
Es war aber keine Widerrufsbelehrung dabei !
Ist es dann für mich rechtsverbindlich ?

Hallo,

Senden Sie das vollständige und von Ihnen rechtsverbindlich
unterzeichnete Original dieses Schreibens spätestens bis zum
24.08.11
an uns zurück.
Es war aber keine Widerrufsbelehrung dabei !
Ist es dann für mich rechtsverbindlich ?

der Vertrag wurde rechtswirksam abgeschlossen, nur - wenn es sich so verhält, wie Du schreibst - hast Du noch ein Widerrufsrecht. Die normalerweise gültige Frist hat noch nicht begonnen zu laufen, weil Du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast.

Gruß
Christian

Vielen Dank für Deine Antwort.
Das beruhigt mich sehr, denn es ist genauso gelaufen wie ich es geschildert habe.
Also kann ich von diesem Vertrag zurück treten.
Gruß
Petra

Verträge brechen geht nicht…

Das beruhigt mich sehr, denn es ist genauso gelaufen wie ich
es geschildert habe.
Also kann ich von diesem Vertrag zurück treten.

Mit Sicherheit hat Dich die Bank, sofern es ein Widerrufsrecht gibt, darauf hingewiesen (steht evtl. mit im Vertrag, in den AGB’s etc.). Wenn eine Bank das nicht machen würde, dann wäre dort einiges durcheinander :wink:.

Wenn ich in Deiner Lage wäre, würde ich heute noch beim Anwalt einen Termin für eine Erstberatung wahrnehmen (und vorher den Preis dafür vereinbaren). Der Anwalt hat gegenüber dem Forum hier den Vorteil, daß er Unterlagen individuell prüfen kann.

Gruß
Petra

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo zusammen,

Christian hat zwar Recht - hält sich aber bei seinen Antworten in der Regel an den Vorgaben des Fragenden fest.

Ich halte den Schuss „Ich kann also zurücktreten“ für gewagt.

Ich kann mir ähnlich Erdbeerezunge nur schwervorstellen, dass dieses Widerrufsrecht nicht mindestens im Kreditantrag erwähnt war. Doppel vorhanden an dem man das überpfüfen könnte?

Gruss HighQ

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Natürlich habe ich ein Doppel für meine Unterlagen !
Es liegt wirklich keine Widerrufsbelehrung bei und es ist auch nichts vermerkt !
Für den Ursprungsvertrag liegt eine vor und als ich vor ein paar Jahren eine Änderung beantragt habe, wurde mir für diesen Änderungsvertag auch eine Widerrufsbelehrung mit geschickt.
Nur bei dem Forward nicht.
Das könnt ihr mir wirlich glauben !!!
Habe ich dann doch eine kleine Chance zurück zu treten ??
Danke für eure Antworten.
LG Petra

Habe ich dann doch eine kleine Chance zurück zu treten ??
Danke für eure Antworten.

Nochmal mein Rat: Alle Unterlagen umgehend zum auf z.B. Vertragsrecht spezialisierten Anwalt zur Erstberatung bringen.

Und nochmal meine Anmerkung: Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Standard- Verträge/Unterlagen einer Bank nicht juristisch geprüft sind, und nicht Infos zum Wiederrufsrecht enthalten (sofern das Widerrufsrecht anwendbar ist).

Dem gibt es nichts hinzuzufügen.

Gruss HighQ

was wäre wenn
Guten morgen,

Christian hat zwar Recht - hält sich aber bei seinen Antworten
in der Regel an den Vorgaben des Fragenden fest.

so ist es - und das auch aus gutem Grund. Wie auch in diesem Fall stellt sich nämlich oft heraus, daß sich der Sachverhalt dann doch ganz anders darstellt, als ursprünglich beschrieben.

Ich kann mir ähnlich Erdbeerezunge nur schwervorstellen, dass
dieses Widerrufsrecht nicht mindestens im Kreditantrag erwähnt
war.

Sehe ich auch so. Aber wenn

  • der Kreditnehmer ein Verbraucher nach § 13 BGB ist und

  • es sich bei dem abgeschlossenen Kredit um ein Verbraucherdarlehen nach § 491 BGB handelt, dann

  • besteht gem. § 495 BGB in Verbindung mit § 355 BGB ein Widerrufsrecht.

Da die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde (vgl. § 355 Abs. 4 BGB), bestünde in diesem Fall immer noch die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen vom Kreditvertrag zurückzutreten.

Also: wenn es sich so wie ursprünglich geschildert verhält, dann besteht ein Widerrufsrecht auch heute noch. Ist der Sachverhalt anders, sieht es vielleicht anders aus. Der Vorschlag, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, ist sicherlich ein guter.

Gruß
Christian

Guten Morgen Christian,

ich wollte damit deiner Sichtweise in keiner Weise widersprechen (schliesslich stimmt ja alles was du schreibst und im Zweifelsfall kennst du dich in dem Bereich eh besser aus als ich) und bin eigentlich auch dagegen zu viel in Fälle hineinzuinterpretieren.

Ich fand nur die Schlussfolgerung der UP ein wenig gefährlich, weil es in der Realität „so“ eher selten ist. Daher der Hinweis.

Gruss Ivo

Hallo nochmal,

ich wollte damit deiner Sichtweise in keiner Weise
widersprechen

das habe ich auch nicht so verstanden. Ich habe so ausführlich geantwortet, damit der Fragestellerin klar wird, daß das Widerrufsrecht keine Selbstverständlichkeit ist.

Ich fand nur die Schlussfolgerung der UP ein wenig gefährlich,

Ich auch und deswegen habe ich noch einmal die Voraussetzungen aufgelistet, die (mindestens) erfüllt sein müssen, damit das Widerrufsrecht (noch) besteht.

Ich zweifle allerdings ebenfalls daran, daß dem so ist. Alleine schon, daß keine Widerrufsbelehrung mitgeschickt worden sein soll, kann ich nicht glauben.

Aber gut, man hat angeblich schon Pferde kotzen sehen und ich will die Fragestellerin auch nicht der Lüge bezichtigen.

Gruß
Christian