Kann ich Weiterbidlungszeiten doppelt anrechnen?

Hey Fachleute der Ärztekammern, isch hätt da mol a Frog: Kann man in BW wie folgt seine Weiterbildung als Humanmediziner planen:

2004 Examen und Approbation
7 Jahre Assistenzarzt Innere Medizin in der Klinik
2011 Fachartzprüfung „Innere Medizin“ nach WBO 2003,
dann im Anschluss 2 Jahre Praxisassistenz und
danach gleich Facharztprüfung „Innere und Allgemeinmedizin“ WBO 2006?

Ist also die WB-Zeit quasi doppelt anrechenbar und kann man dann die WBOs „mischen“?

Dazu find ich in den WBOs nämlich nix. Danke für Eure Antworten!

Keine Ahnung, tut mir leid. Ich würde diese Frage der Ärztekammer stellen, da bekommst Du im Zweifelsfall sogar eine verbindliche Antwort.

Gruß, J.A.

Da müssen Sie die Ärztekammer fragen.
BZ

Hallo,
ich kann da nichts zu sagen, bin weder juristisch bewandert genug, noch arbeite ich bei einer Ärztekammer.
Bevor ich mir in solchen Angelegenheiten unsichere Antworten aus dem Forum holen würde, empfehle ich, die Frage direkt an die zuständige Ärztekammer zu richten. Denn die kennt die Bedingungen genau, und vor allem ist deren Auslegung und Aussage massgeblich - egal was andere dazu meinen.
TS

da kann ich leider nicht weiterhelfen, viel erfolg beim herausbekommen

Ist also die WB-Zeit quasi doppelt anrechenbar und kann man dann die WBOs „mischen“?

Hallo kumiori,
zu Deiner Frage kann ich leider nichts sagen.
Gruesse R.Becker

Sorry, keine Ahnung: bin nicht aus BW und auch nicht in Fachrichtung Innere…

Hallo,

ich bin da ehrlich gesagt voellig ueberfragt, aber eigentlich denke ich, muesste es logisch sein, dass das geht.
Ich bin von einere anderen Aerztekammer und hab ausserdem den neuen Facharzt gemacht (Innere mit Schwerpunkt Haematologie/Onkologie) und wichtig ist ja eigentlich nur, dass Du fuer Innere /Allgemein alle Untersuchungen nach vorgeschriebener Nummer etc. zur vorgeschriebenen Zeit mit den dafuer zugelassenen Aerzten gemacht hast (was ein problem ist: fuer die gesamte vrogeschrieben Zeit koennte es notwendig sein, dass die unterschreibenden ausbildenden Aerzte die Zulassung zur Ausbildung fuer den neuen Facharzt haben, das solltest Du unbedingt vorher pruefen und unter Umstaenden Deine Ausbilder bitten, dies zu beantragen.
Da aber bei allen Richtlinien nichts wirklich klar ist, wuerde ich mal direkt bei der Aerztekammer fragen…
Viel Erfolg!

Hallo,

ich habe zwar eine Aufgabe im WB-Ausschuss, allerdings kenne ich nicht die Formalien der Anrechnung/Streichung/Verdopplung etc. der einzelnen WB-Zeiten.
Allerdings geben die Mitarbeiter der BÄK SW gerne Auskunft (und sehr kompetent!).
Gruß

Hallo,
sorry, davon habe ich keine Ahnung.
Gruß

Guten Tag,

ein MIschen ist m.E. NICHT möglich, denn es widerspräche ja auch dem Sinn in der Übergangsregelung eine Wahlfreiheit zu lassen. 7 Jahre Innere Medizin qualifiziert m.E. nicht zum Allgemeinmediziner (Chirurgie, Kinder, Gyn), genau wie die Ausbildung zum Allgemeinmediziner mit der „geschenkten“ Bezeichnung „und Innere Medizin“ eine Frechheit ist.
Gruß
J.P.Theurich

Hallo Herr Theurich und auch alle Mitleser!

Vielen Dank für die Mühen der Antwort. Abschliessend (damit wir alle auch was gelernt haben…) habe ich die „offizielle“ Aussage der LÄK BW vorliegen:

In Kurz: Es geht. Für den WBO2003-Internisten hab ich jetzt alles beisammen und für den WBO2006-Allgemeinarzt nach noch zwei weiteren Jahren Praxisassistenz.

Damit ist nach dann zusammen 9 Jahren glaube ich keiner der beiden Bezeichnungen „geschenkt“ worden - und meiner Meinung nach liegt der Sinn einer Übergangsregelung ja gerade darin, dass man *schon* nach der neuen Regelung ablegen kann, aber (wegen „Bestandsschutz“) auch *noch* nach der alten - also in der Wahlfreiheit. Aber unabhängig von der (philisophischen) Sinnfrage: Et jeht.

Danke nochmal an alle Antworter!

Leider wohne ich in Hessen, somit kann ich nicht BW sprechen…
Gruß

Guten Tag nochmal,
Sie fragten, ob mit Ihren dargelegten Qualifikationen beide Anerkennungen möglich seien, was ich verneinte. Dass mit 2 weiteren Jahren Praxisassistenz der Erwerb der Kenntnisse in den anderen „hausärztlichen Fächern“ noch nachgeholt werden kann, wäre auch mir vorstellbar gewesen. Meine Meinung zum Thema „Hausarzt und Innere Medizin“ bleibt bestehen und ich hoffe, dass dieser Irrweg (der nur durch die zeitweilige Abschaffung des generellen Internisten mit 6 Jahren WB entstanden ist) wieder aufgegeben wird.Die Erkenntnis dass Chewfarzt-Stellen in Häusern kleinerer u. mittlerer Größe mit Teilgebiets-Internisten schlecht besetzt werden, hat man inzwischen vielerorts verstanden.
Gruß und viel Glück auf Ihrem persönlichen Weg
wünscht
J.P.Theurich

Hallo, kann ich nicht sicher beantworten, im Prinzip ja. Tragen kann man aber nur einen FA-Titel, soweit ich weiß, muß man sich entscheiden.
LG

In nrw klappt das so weit ich weiss nicht! Man kann entweder nach der alten wbo oder nach dem euen wbo den fa machen

Schönen gruss kurosh