Kann in mein Fahl von kauf zurück tretten ?

Ich habe ein Problem. Ich habe bei Ebay eine anhänger gekauft. Der Verkäufer verkauft angeblich eine Anhänger der in Deutschland schön mal eingemeldet war. Er zum verkauft Zeit war mit Ungarische Papiere. Von Beschreibung man weiss nicht genau wen er der besitzer ist oder verkauft in auftrag. Ich habe ihm gebeten soll er mit ein Foto schicken das ich die verbindung sehen zwischen anh. und auto zu sehen. Die anhänger ist sehr Gross und schwer. sind unterschiedliche mechanische verbindung. Keine Antwort von Verkäufer. dann kamm mir kommisch weill die unterbietten nur bei ihm hat gebotten. Habe ich weiter geschrieben soll er mir eine kopie über den Ungarische Papieren schicken. Ich wollte nachfragen bei Behörde wenn das geklaut ist oder eine pfändung Leuft . Weil er war auf eine Ungarische Firma gemeldet. Und dazu in deutschland zu sehen wenn überhaupt angemeldet war hier. Bei versichrung habe mich gefragt wenn ich eine Papier von Anhänger habe. Geht auch kopie. Hatte ich keiner. keine antwort. dann schreibt er ich soll sofort anhänger abholen sonst er werde in eine Gebürenpflichtige Parkplatz wo kostet mich pro Tag 10 euro und eer werde bei Antwalt gehen. das war in der erste 4 Tage. er eröfnet eine nicht bezahlte Problem bei Ebay und paralel geht zum anwalt. Gestern habe von anwalt bescheid das ich in 7 Tage das abzuholen und soll ich bezahlen auch anwalt auch Parkplatz. Er war nicht der rede über eine gebürenpflichtige parkplatz in beschreibung. Habe der anwalt angerufen und sagt er " es ist ihm sch__ss egal wenn ich papiere habe oder nicht ich soll der anhänger sofort bezahlen und holen und soll ich nicht vergessen sein Geld und Parkplatz gebüren. Bei meine frage wie soll ich die Känzeihen hollen ohne Papieren und versicherun sag er ich soll was basteln.

Was mein ihr über so ein fahll.

danke.

P.S. vieleich kännt jemand eine Gute Anwalt in raum Dachau und München . Ich befruchten mit schlimsste.

sory über meine schlechte Deutsch.

es tut mir leid, ich kann dir da leider nicht helfen
wünsche dir aber viel erfolg!

Ich habe gelesehen und habe ich raus gefunden das der verkäufer ga nicht geschrieben das er kaine garantie , rücknahme oder etwas andere.
Das bedeutet trett automatisch BGB und nach BGB habe das ruckgaberech. oder ?

wahrscheinlich schon…
würde aber an deiner stelle lieber nochmal einen anwalt befragen. die bieten ja auch kurzberatung am telefon an.
viel erfolg