Unser Stadtrat hat einen Beschluss gefasst, mit dem viele Einwohner unserer Stadt und auch von außerhalb nicht einverstanden sind. Es geht um einen öffentlichen Park, wo Einschränkungen der Nutzung beschlossen wurden. Frage: Kann jeder Widerspruch leisten, oder können nur Bürger aus der Stadt, in der der Stadtrat beschlossen hat, widersprechen oder auch Bürger anderer Städte?
Grüß dich,
nunja, man kann es auf verschiedenen Wegen versuchen:
entweder einen politischen Weg über eine Unterschriftenaktion/Petition zu kommen, um dagegen zu protestieren.
Oder über einen Weg, wie bei Stuttgart21, wo man dagegen Demonstriert und auf die Straße für seine Ziele geht!
Oder beides zusammen.
mfg,
Hanzo
Soweit ich das kenne, kann man nur bei erkennbarer Betroffenheit widersprechen. Ansonsten kann die Kommune wegen fehlender Betroffenheit den Widerspruch ablehnen. Personen, die auch einen Park in einer anderen Stadt nutzen, haben an der Stelle Pech, da der Park für die Bürger der einen Stadt geschaffen wurde.
Unklar ist allerdings, was denn negatives beschlossen wurde.
Hallo,
um die Überprüfung der Rechtmässigkeit eines Ratsbeschluss kümmert sich die Kommunalaufsicht, also in NRW zB die Bezirksregierung oder der Landkreis.
Ich unterstelle aber mal, dass er rechtmässig (zustande gekommen) ist.
Man kann einen solchen Beschluss dann entweder durch einen neuen (nach entsprechend veränderter Mehrheitsbildung) „ersetzen“ oder durch - je nach Bundesland unterscheidlich geregelte - Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide „angehen“. Da steckt das Wort „Bürger“ schon drin: Üblicherweise können sich an derart Instruementen nur die Bürger und ggf. noch die Einwohner einer Gebietskörperschaft beteiligen.
Gruß vom
Schnabel