Hallo,
nach dem ganzen Murks, den ich hier jetzt lesen musste, kann auch ich meine Finger nicht stillhalten. Allerdings hoffe ich, dass Du gleich etwas informierter sein wirst.
Statement für alle vorhergehenden Schreiber: Genau Dein Beitrag war natürlich kein Murks, sondern eine äußerst wohlfeile Meinungsäußerung mit nachvollziehbaren und stichhaltigen Argumenten.
Zurück zum Thema. Die Väter und Mütter des GG hatten erkannt, dass es eine faktische Benachteiligung von Frauen in der Gesellschaft gab. Deswegen schufen sie den Absatz 2 im Artikel 3 GG Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Es gab auch in der jungen Geschichte zweifelsfrei Gesetze, die die Rechte der Frauen beschnitten. Ein enormer Schritt in Richtung Gleichberechtigung erfolgte 1958. Zuvor verstiess der Gesetzgeber jedoch mit Einführung der Wehrpflicht, die nur für Männer galt, massiv gegen den Grundgedanken der Gleichberechtigung und -stellung.
Nun folgten über die Jahrzehnte hinweg eine ganze Reihe weiterer Gesetze, deren Erwähnung hier den Rahmen sprengen würde. Lediglich das Bundesgleichstellungsgesetz möchte ich noch als eines der zuletzt erlassenen Gesetze erwähnen.
Natürlich kam es immer wieder zu gesellschaftl. Diskussionen über den bestehenden Zustand der gesellschaftl. Gleichberechtigung von Frauen. Viele Interessenvertreter und -innen von Frauenrechten haben sich die vollständige Gleichstellung (nicht nur -berechtigung) der Frauen auf die Fahne geschrieben. Mit einer ganzen Reihe von Förderungen soll dieses Ziel erreicht werden. Bspw. mit der sog. „Frauenquote“ (immer gerne in der Diskussion: Frauenquote in DAX-Unternehmen). Es mehrt sich an solcherart „Forderung zur vermehrten Förderung“ jedoch auch immer mehr die Kritik.
So manch eine Forderung wirft verfassungsrechtl. Bedenken auf, da der Staat in Privatangelegenheiten hineingreifen würde, die er möglicherweise gar nicht regeln darf. Exemplarisch: http://www.dihk.de/isuche?SearchableText=frauenquote… PDF downloaden.
Anläßlich des von Dir angeführten Artikels scheinen die „Meckerer“ auf dem Standpunkt zu stehen, dass es aktuell nur eine Förderung von Frauen geben darf, weil die ja noch nicht überall gleichgestellt sind.
Zur Erinnerung: Die Gleichbe recht igung ist nur eine Gleichstellung vor dem Gesetz (dem Staat) und keine Gleichstellung per Geschlecht in jeder Lebenslage insbesondere in der privaten Wirtschaft.
Gruß
vdmaster