… behinderten zu seiner schwester ziehen?
Die schwester will zu ihrer Schwester und deren Mutter ziehen, da es ihr dort oben nicht mehr gefällt.
Geht das einfach so? Wenn nein, was muss man tun?
was ist danach noch alles zu regeln? Sie könnte dann bei ihrer Familie wohnen.
Welche Art der Behinderung liegt vor?
LG
Mike
Hi,
man müsste erst klären ob die Schwester einen Betreuer hat.
Wenn eine Betreuung vorliegt muss der Betreuer dem Umzug erst zustimmen.
Dann sollte man sich auch Gedanken machen ob genug Platz ist, ob die behinderte Schwester Hilfe benötigt…zum Beispiel ob genug Platz im Bad ist etc…
viele Grüße
Susanne
erstmal ja, denn ein Behindertenwohnheim ist kein Gefängnis.
Es trifft zu, was für jeden Menschen zutrifft: Wenn man zusammen wohnen will, wenn man sich darüber einig ist wer wieviel Miete zahlt und wie stark man sich gegenseitig unterstützt, spricht erstmal nichts dagegen.
Etwas anders ist es, wenn der behinderte Mensch einen Betreuer hat mit dem Aufgabengebiet Aufenthaltsbestimmung, oder mit dem Aufgabengebiet Finanzen, dann das spielt ja auch mit in die Entscheidung.
Dann, und nur dann, ist der Betreuer verpflichtet, gemeinsam mit dem behinderten Mensch zu entscheiden, was das beste ist. Er darf es keineswegs einfach verbieten, das wird leider oft übersehen.
Wenn die behinderte Person Sozialleistungen bezieht, sollte sie sich erkundigen, welche Konsequenzen ihr Umzug diesbezüglich hat.
Gruß von Bixie