Kann jemand helfen bei bevorstehender Teilungsversteigerung?

Ich möchte meinen Anteil an einer Eigentumswohnung ersteigern. Wir sind 2 Besitzer zu je der Hälfte. Mein Exehemann hat noch 3 Jahre darin gewohnt und ist nun endlich ausgezogen. Wir sind seit über 2 Jahren geschieden. Er wollte die Wohnung nie verkaufen, hat Verkaufsangebote immer abgelehnt. Mir wollte er die Wohnung auch nicht verkaufen. Es kam also keine Einigung zustande.
Nun habe ich eine Teilungsversteigerung beantragt und das Verfahren läuft. Mein Ex versuchte jetzt sogar mit unlauteren Mitteln die Versteigerung zu verhindern (das möchte ich hier nicht öffentlich ausführen…!)
Er wir sicher auch bei dem Versteigerungstermin sein und bieten. Das kann er ja und ich werde auch bieten. Auch hier habe ich Bedenken etwas falsch zu machen, ich war noch nie auf einer Versteigerung.

Wie kann er mir denn noch weiter schaden? Er hat bisher alles daran gesetzt!
Ich muss ja den gesamten Betrag bieten, das ist mir klar. Jetzt wurde mir gesagt dass er wohl die Auszahlung (Rückzahlung meines Eigentumsanteils) auch noch ewig blockieren kann. Stimmt das? Und wie kann ich das verhindern? Die Zwischenfinanzierung des Anteils wird sicher auch teuer.

Die 2. Frage ist: Kann mein Lebenspartner für mich steigern? Wenn ja, dann gleich die nächste Frage: Kann ich die Wohnung dann trotzdem beim Grundbuchamt auf mich eintragen lassen?

Ja- mit einer Vollmacht von Dir ginge das.

Grundbuch und Vollmacht haben nichts miteinander zu tun.
Natürlich wirst Du dann als Eigentümerin eingetragen, aber natürlich nicht dort vor Ort. Das kann dauern.

ok, danke. Eine Vollmacht muss ich beim Notar beglaubigen lassen, habe ich zumindest gelesen.

Wann bekommt der Ex es denn mit, dass ich der eigentliche Bieter bin?

Hallo,
beim Amtsgericht (und den benachbarten Amtsgerichten) haengen die naechsten Termine aus, hingehen und zuschauen, evlt auch Besucher fragen, kostet nichts ausser Zeit.

Nach der durchgefuehrten Teilungsversteigerung wird weiter diskutiert, welcher Eigentuemer wieviel vom Erloes bekommt. Das kann dauern, bis die Alteigentuemer sich einig werden.

Das werde ich wirklich machen, danke :smile:

Da die Eigentumsanteile an der Wohnung im Grundbuch eingetragen sind, dauert das nicht länger als der Rechtspfleger braucht, um einen Taschenrechner zu bedienen. In dem Fall wird es ganz besonders einfach sein, denn die bisherigen Eigentümer sind jeweils zur Hälfte Eigentümer, wie nachzulesen ist. je nachdem, wie krumm die Gerichtsgebühren sind, kann der Rechtspfleger das vielleicht sogar im Kopf ausrechnen.

um die Weisungen der Alteigentuemer zur Verteilung des uebersteigenden Erloeses zu beachten. Einigkeit - gleichlautende Weisungen - so verteilen. Haelftig waere ein denkbarer Sonderfall.
Nicht gleichlautend - Alteigentuemer uneins - Erloes einlagern aeh hinterlegen - auf naechsten Gerichtsbeschluss warten