Seit 1,1/2 Jahren krank, ausgesteuert, noch angestellt.
Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben, dem Grunde nach, bewilligt. Bürkauffrau gelernt, drei Kinder, immer aus wirtschaftlichen Gründen gearbeitet. Fast immer Aushilfejobs, die letzten vier Jahren im Außendienst bis zur Erkrankung. Bandscheibenvorfall. Durch viel Eigeninitiative fast gesund. Nun strebe ich eine Umschulung als Arbeitserzieherin an weil meine Fähigkeiten im sozialen Bereich liegen. Wurde demnach in einem BFW in einer Arbeitserprobung getestet und habe auch die Empfehlung für diesen Beruf bekommen. Aufgrund meines Intellekts sind kaufm. Berufe jedoch nicht ausgeschlossen. Habe jedoch keinen blassen Schimmer was die Buchhaltung bzw. Rechnungswesen und dergleichen betrifft und möchte in diesen Beruf auch nicht mehr zurück. Da ich lediglich in meiner Ausbildung und in den zwei Jahren danach bis die Kinder zur Welt kamen, in der Personalabteilung gearbeitet habe und Abrechnungen noch auf Lohnstreifen schreiben musste, Computer gab es damals noch nicht, müsste ich um mit jüngeren Kaufleuten überhaupt konkurrieren zu können, diesen Beruf noch einmal komplett lernen. Auf Eigeninitiative befinde ich mich z.Zt. in einem Praktikum als Arbeitserzieher. Nun sieht meine Rehaberaterin für eine Bewilligung der Umschulung schwarz. Die Schule beginnt am 1. April. Wenn ich bis dahin eine Ablehnung erhalte und demzufolge Widerspruch einlege wird die Zeit nicht reichen und ich muss die Reservierung in der Schule frei geben. Was kann ich im Vorfeld alles tun um am 1. April die Schule besuchen zu können?
Hallo,
Nun sieht meine
Rehaberaterin für eine Bewilligung der Umschulung schwarz.
Wie soll ich das verstehen? Wer ist für die Förderung zuständig? Welche Gründe wurden genannt? Wird eine Umschulung grundsätzlich als notwendig angesehen und geht es lediglich um deinen Wunschberuf? Liegt für den Zielberuf deinerseits Eignung vor? Gibt es für Arbeitserzieher in deiner Region einen ausreichenden Arbeitsmarkt? Beachte, Arbeitserzieher ist ein Beruf, der nur in Baden-Württemberg rechtlich geregelt ist. Das bedeutet, dass es in anderen Bundesländern nicht unbedingt auch einen Arbeitsmarkt gibt. Wurden andere Alternativen besprochen/angeraten?
Wenn ich bis dahin eine Ablehnung
erhalte und demzufolge Widerspruch einlege wird
die Zeit nicht
reichen
Hast du den schriftlichen Antrag gestellt?
Was kann ich im Vorfeld alles tun um am 1. April die
Schule besuchen zu können?
Nichts anderes als den schriftlichen Antrag stellen, bei Ablehnung ohne Zeitverzögerung Widerspruch einlegen und bei nochmaliger Ablehnung Klage erheben.
Gruß
Otto
Hallo,
Nun sieht meine
Rehaberaterin für eine Bewilligung der Umschulung schwarz.Wie soll ich das verstehen? Wer ist für die Förderung
zuständig?
Meine Rentenversicherung.
Welche Gründe wurden genannt? Wird eine Umschulung
grundsätzlich als notwendig angesehen und geht es lediglich um
deinen Wunschberuf? Ja, es geht um meinen Wunschberuf. Weil ich wie schon gesagt 23 Jahre aus meinem gelernten Beruf raus bin und auch noch nie wirklich in diesem Beruf gearbeitet habe.
Liegt für den Zielberuf deinerseits
Eignung vor? Ja, von Arztin, Psychologin und Ausbilder eines BFW´s
Gibt es für Arbeitserzieher in deiner Region
einen ausreichenden Arbeitsmarkt? Ja, gibt es.
Beachte, Arbeitserzieher ist
ein Beruf, der nur in Baden-Württemberg rechtlich geregelt
ist. Das bedeutet, dass es in anderen Bundesländern nicht
Ich wohne in Baden-Württemberg
unbedingt auch einen Arbeitsmarkt gibt. Wurden andere
Alternativen besprochen/angeraten? nein. Jedoch habe ich ein Intellekt und die Fähigkeiten auch für´s Büro.
Wenn ich bis dahin eine Ablehnung
erhalte und demzufolge Widerspruch einlege wird
die Zeit nicht
reichenHast du den schriftlichen Antrag gestellt? Ja.
Was kann ich im Vorfeld alles tun um am 1. April die
Schule besuchen zu können?Nichts anderes als den schriftlichen Antrag stellen, bei
Ablehnung ohne Zeitverzögerung Widerspruch einlegen und bei
nochmaliger Ablehnung Klage erheben.
wie ist der Erfolg bei einer Klage?
Gruß
Otto
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. die mich leider nicht viel schlauer jedoch aber wieder mehr Optimismus gegeben haben. Auch wenn ich bis zur Klage sehr viel Zeit verlieren werde.
Hallo gar nicht Bewilligung abwarten.MfG