Was willst Du jetzt hören? Ja, das kann alles passieren und passiert auch, die Welt ist böse, die Justiz ungerecht und dumm, … Das ist das Ende! Wir werden alle sterben!
Sorry, aber dein Einstieg in das Thema ist schon wirklich schräg. Glaubst Du wirklich, dass Juristen bis zum Richteramt eine der langwierigsten und anspruchsvollsten Ausbildungen machen, die man in Deutschland so machen kann, nur um dann hinterher die Zeugenaussagen einfach nur abzuzählen? Siehst Du in Richtern nur strunzdoofe Gestalten, die keinerlei Lebens- und Berufserfahrung sammeln und haben, und die sich deshalb von jeder auch noch so dummen abgesprochenen Geschichte aufs Eis führen lassen? Sind Staats- und Rechtsanwälte deines Erachtens auch nur Staffage im Gerichtssaal, damit es „würdig aussieht“, die aber keinerlei wirkliche Funktion haben, wie z.B. mal Zeugen so richtig in die Mangel zu nehmen, denen sie eine zu gute Geschichte nicht abnehmen? Dient ein Instanzenzug mit immer umfangreicher besetzten Spruchkörpern auch nur für imposante Fernsehbilder?
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist alles andere als ein „netter Spruch“. Der Spruchkörper muss vielmehr aus allen vorliegenden Beweismitteln und in der Gesamtschau aller Aspekte für eine Verurteilung zu der Überzeugung gelangen, dass keine vernünftigen Zweifel daran bestehen, dass sich ein Lebenssachverhalt so zugetragen hat, dass die angeklagte strafbare Handlung vom Täter verwirklich worden ist. Zehn Zeugenaussagen, die zu gut sind, um wahr zu sein, weil sie unnatürlich exakt sind und in wesentlichen Details übereinstimmen, aber in weiteren Teilaspekten vollkommen auseinander fallen, können dabei mit einem Wisch vom Richtertisch gefegt werden, wenn der Spruchkörper zu der Überzeugung gelangt ist, dass es sich hier um abgesprochene Falschaussagen gehandelt hat. Er kann sich statt dessen auf eine einzige vollkommen in eine andere Richtung gehende Aussage stützen, die z.B. auch zu anderen Beweismitteln passt, … Das wird und muss dann auch im Urteil genau so stehen, damit es ggf. in einer höheren Instanz auf genau dieser Grundlage angegriffen werden kann!
Und alle beteiligten Profis kennen das Spiel mit abgesprochenen Zeugenaussagen, und wie man denen auf den Grund kommt (s.o.) nur zu gut, und wissen damit umzugehen. Im Zweifelsfall wird dann eben zugunsten des Angeklagten entschieden, wenn erhebliche Zweifel bestehen, eine Verurteilung angemessen auf Grundlage der Ergebnisse der Beweisaufnahme begründen zu können.
Insoweit funktioniert das System grundsätzlich gut und zuverlässig. Man muss aber nun einmal akzeptieren, dass darin nun einmal Menschen arbeiten, die individuell entscheiden, andere Menschen Dinge anders sehen können und niemand davor gefeit ist, auch mal erfolgreich aufs Glatteis geführt zu werden. Und daran kann man grundsätzlich auch nichts ändern. Aber insbesondere der Instanzenzug sorgt für eine „Qualitätssicherung“, die es außerhalb der Rechtsprechung kaum in dem Maße gibt.