Kann Krank als Frei gerechnet werden?

Hallo zusammen,

ich arbeite in der Gastronomie wo die komplette Woche gearbeitet wird.

Nun war ich letzte Woche Donnerstag und Freitag krank. Am Freitag bin ich dann nochmal zu meinem Arzt gegangen und er hat mich dann nochmals bis Mittwoch der nächsten Woche krank geschrieben.
Der Dienstplan der neuen Woche sieht jetzt folgendes vor lt. meinem Arbeitgeber:

Montag und Dienstag frei und noch Mittwoch krank.

Kann denn der Arbeitgeber überhaupt im krank freigeben? Denn nun muss ich ja Donnerstag bis Sonntag noch arbeiten, da ich ja da im krank Montag und Dienstag angeblich frei hatte.
Wenn ich Glück habe habe ich auch dann erst nächste Woche Samstag und Sonntag frei. Dann würde ich 9 Tage duchweg arbeiten?!?

Danke für Eure Hilfe vorab!

Was hat das mit dem Krank, oder dem Frei im Krank zu tun?
Könnte es zumindest denkbar sein, dass der Dienstplan genauso ausgefallen wäre, wenn Du nie krank gewesen wärest?

Zumindest heißt Krankheitstag nicht automatisch = Arbeitstag.
Wenn ich als normaler AN im Nicht-Schicht-System Sa und So frei habe und Fr-Mo krankgeschrieben bin, dann gilt auch trotzdem Sa + So als „frei“…

Beatrix

Hi!

Nein, denn krank wird man in der Regel ohne Genehmigung des Arbeitgebers, sprich: Er wird nicht nur nicht aktiv, er hat (zumindest im Normalfall) noch nicht einmal Einfluss auf die Krankheit.

Der Arbeitnehmer wird krank, reicht (hier) die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein und der Arbeitgeber hat das zu akzeptieren - auf den zeitlichen Rahmen kann er keinen Einfluss nehmen.

Naja, hier hat @Beabel ja schon ganz treffend den Vergleich mit dem „Standard-Arbeitnehmer“ gezogen.

Bei Dir sind Sa+So halt verlegt auf Mo+Di.
Krankheiten werden nun einmal in Kalendertagen vollkommen unabhängig von einer tatsächlich existenten zeitgleichen Arbeitsverpflichtung gesehen.
Das geht soweit, dass u.U. sogar zum Abfeiern anstehende Mehrarbeitsstunden bei Krankheit „verfallen“ können, wenn ein Dienstplan das so vorsieht.

Auch hier wurde ja schon gesagt, dass es vermutlich auch ohne Erkrankung der Fall sein würde.

Mit den 9 Tagen liegst Du zumindest satte 10 Tage unter dem, was im Normalfall theoretisch möglich wäre oder gar 23 Tage unter dem, was ein sehr „gemeiner“ Mensch hier im Forum mal konstruiert hat.

Einzig bei einer Erkrankung im Urlaub kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass der Urlaub tatsächlich nachgewährt werden muss. Das jedoch hat seinen Ursprung in der Eigenschaft des Urlaubszwecks.

VG
Guido