Kann Krankenkasse Beiträge nachfordern?

Hallo,

ich war bis Dezember 2012 Studentin. Mein Bachelorzeugnis erhielt ich erst im Januar und da das Semester noch bis Ende Februar ging, dachte ich dass sich die Krankenkasse vorher nicht melden würde. Mein Problem ist nämlich, dass ich schon 27 bin sprich keine Familienversicherung mehr in Anspruch nehme und als Student günstiger versichert war. Nun will die Krankenkasse, dass ich mich freiwillig versichere für ca. 150€. Ich weiß nicht wie ich das zahlen soll, weil ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe und noch keinen Job gefunden habe. Ist es denn wahr, dass sie von Dezember an auch eine Nachforderung haben wollen, weil ich statt 150€ den Studentensatz gezahlt habe???

Bitte, bitte helft mir!!!

Hallo, Koala,

Studenten sind versichert bis Abschluss des 14. Fachsemsters und grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Mehr dazu unter: www.krankenkassen.de/sys7suche/geto-47html.
Stell im Internet die Frage:Kein Student meht, wie verhält es sich mit den KK Beiträgen?
Da gibt es mehrere Antworten.
Viel Erfolg- Schaddie
und :www.

Hallo … es ist richtig, dass jeder, der älter ist als 23 und sich nicht mehr in (Hoch-)Schul- oder Berufsausbildung befindet, sich freiwillig versichern muß. Der monatliche Betrag, der Ihnen genannt wurde, ist richtig und für alle Kassen bundeseinheitlich gleich.

Die einzige Lösung wäre gewesen, sich „einfach“ weiter zu immatrikulieren.

Gruß, Christian