Kann Mahnbescheid gestellt werden?

Hallo,

ich habe was bestellt und bekomme keine Lieferung und
ich freue mich, über Ihre/n Rat/Einschätzung:

Kurz in Stichworten:
Korrespondenz per Email: Angebot, Bestellung, ich habe Liefertermin angefragt. Es wurde mir versprochen es geht an einem Montag raus. Es kam nach ca. einer Woche nichts. Habe ihm dann gemailt ich will mein Geld zurück. Das selbe habe ich seiner Mutter telefonisch gesagt, er scheint Student zu sein. Dann Einschreiben mit Rückschein und einen Rückzahlungstermin von zwei Wochen gesetzt, dieser ist auch vorbei.

Fragen:
a) Kann ich ihm jetzt einen Mahnbescheid schicken? Sein versprochener Liefertermin wurde nicht eingehalten. Und danach wollte ich ihm keine Nachfrist mehr setzen für die Lieferung sondern mein Geld zurück haben.
b) Wenn es zu einer Verhandlung kommt wer zahlt dann mein Hotel, Reisekosten wenn ich gewinne? Denke Gerichtstand ist der Ort des Verkäufers?
c) Ich habe im Internet gelesen, daß man in einem solchen Fall eine Anzeige wegen Betrug machen kann und die Staatsanwaltschaft prüft dann. Weiß nicht, ob das Sinn macht?

Freue mich über hilfreiche Antworten und mit den besten Grüßen
Andreas

jau

Ja und bedeuted „jau“ was?
Und bitte was …
Lieben Dank
Andreas

jau

zu Frage A ja
zu Frage B alles selbst zahlen und hoffen zu gewinnen…und wenn gewonnen, hoffen dass der noch geld hat sonst pesch gehabt. dann kann man sich den titel 30 jahre lang eingerahmt an die wand hängen

Vielen Dank, hilft mir weiter, dann schaue ich nochmals, ob das Geld einging, bevor ich da was mache.
Schönen Tag Andreas

Hallo,

zu a) ja, kannst MB beantragen (geht ja online),schließlich bist Du mit Zahlung in Vorausleistung getreten
zu b) Gerichtsstand ist vermutlich Ort des Verkäufers, es sei denn, es wurde was anderes vereinbart (z.B. in den AGB bei juristischen Personen wie GmbH usw. kann ein anderer Gerichtsstand vereinbart werden). Wenn Du gewinnst, muss der Gegner die Reisekosten zu einem Termin bzw. sämtliche Dir entstandenen Kosten bezahlen. Es muss ja nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Bei Kleinbeträgen erledigen die Gerichte vieles im schriftlichen Verfahren.
zu c)Ja, man kann Strafanzeige wegen des Verdachts des Warenkreditbetruges bei der Polizei erstatten. Die müssen dann über Staatsanwaltschaft ermitteln, was dabei herauskommt, erfährt man oftmals gar nicht. Aber: wenn jeder denkt „das macht ja eh keinen Sinn“ dann wird solchen Gaunern nie das Handwerk gelegt. Wir machen dies grundsätzlich, oftmals kommt dann heraus, dass wir nicht die einzigen Betroffenen waren. Bestraft wird er auf alle Fälle.

Dann mal viel Erfolg … die o.g. Ausführungen sind natürlich ohne Gewähr …

Gruss, lichtblick

Vielen vielen Dank Lichtblick, dann
schaue ich nochmals ob das Geld doch zwischenzeitlich einging ansonsten kommt der Schritt des MB’s.
Lieben Dank Andreas

Hallo Lichtblick,

meine Frau hat mir hier in Baden-Württemberg aus dem Schreibwarenladen einen Mahnbescheid mitgebacht. Vielleicht kannst Du mir zum Ausfüllen noch bitte Tipps geben:
a)Ich gebe bei der Hauptforderung Katalognummer 43 ein und daneben schreibe ich Bestellung rein?
b)Unten steht über dem Unterschriftsfeld: Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung“ „abhängt, diese aber bereits erbracht ist.“ Oder „nicht abhängig ist“
Die Rückzahlung des Schulners ist doch offen, da er nicht geliefert hat und durch Einschreiben gemahnt wurde zur Rückzahlung und so verstehe ich diesen Satz nicht. Kann da auch nichts ankreuzen. Am gernsten würde ich diesen Satz einfach streichen.

Habe auch darüber im Internet keine Erklärungen in Foren finden können, was ich mit diesem Satz machen kann.
Da verläßt mich mein logisches Denken.

Nochmals ganz vielen Dank
Andreas

Erledigt: Kann Mahnbescheid gestellt werden?
Hallo Lichtblick,
gestern habe ich eine Freundin auf den MB angesprochen und sie hat mir die Antworten gegeben.
Heute habe ich den MB eben bei der Post abgeschickt.
Also nochmals vielen Dank für die Hilfe mit Deiner großen Antwort, welche mir auch bei der ganzen Angelegenheit half.
Andreas

hallo nochmals,

ich hab gerade gesehen, dass meine Antwort von wer-weiss-was nicht zugestellt werden konnte.

Aber zum Glück konnte Dir die Freundin weiterhelfen.

Wenn Du wissen willst, wie es nach dem Mahnbescheid weitergeht (Vollstreckungsbescheid beauftragen etc.), kannst Dich gerne wieder melden).

Gruss, lichtblick