Hallo.
weiß jemand, ob man Land, das nach dem Flächennutzungsplan usw. als Ackerland ausgewiesen ist, einfach in Wald umwandeln kann?
Und falls es dazu einer Planänderung bedarf, wird die im Normalfall problemlos durchgeführt?
Besten Dank für Eure Hinweise / Tipps/ Erfahrungen
Interessante Frage.
Eine juristische Frage. Darf ich Deine Frage erweitern:
Umweltfreunde wollen Bauland bewalden, evtl. eine Ruine oder eine Industriebrache abreißen und an der Stelle einen schönen Naturpark errichten oder einfach nur bewalden.
Keine Ahnung was die deutsche Justiz dazu sagt.
Eigentum am Land könnte eine erste zwingende Voraussetzung sein, aber vielleicht auch nicht, vielleicht können Kommunen auch pragmatisch entscheiden.
Aber Baumpflanzungen bedürfen wohl auch schon wieder einer gewissen rechtlichen Beachtung.
Ich hab da auch nur Fragen, kann mich auch nicht durch die §§ durchwühlen . Hoffen wir auf den kompetenten Beantworter.
Das ist bestimmt auch Ländersache. Da könnten also mehrere Leute das richtige Wissen für ihr Bundesland haben. Stichworte wären Grünlandumbruchsverbot, Erstaufforstungsgenehmigung und -prämie. Es könnte eine Rolle spielen, in welchem Bundesland das liegt, wie die Fläche bisher (wie lange) genutzt wird, wie groß sie ist, ob es sich vielleicht auch noch irgendeine Art von Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet handelt, an welche Flächen sie grenzt.
In Deutschland? Nein. Gut möglich, dass Grundstücksnachbarn auch etwas zu melden bzw. abzunicken haben. Und da findet sich immer jemand, der nicht will. Mal ganz abgesehen, von den Berufsdagegenseiern.
Am besten man wendet sich da an einen Fachman, der das anhand der konkreten Gegebenheiten vor Ort abklopfen kann. Erster Anlaufpunkt könnte die Unteren Forstbehörde sein. Die kann natürlich auch wieder in jedem Bundesland anders heißen und woanders aufgehangen sein.
Und nicht alles mit Bäumen ist ein Wald im Sinne des Waldgesetzes. So ist nicht nur eine Apfelbaumplantage kein Wald, sondern auch eine Weihnachtsbaumplantage nicht, während zumindest Letzteres der Laie durchaus als Wald ansehen könnte. Aber auch da können natürlich wieder irgendwie Naturschutz- bzw. Schutzgebietbelange eine Rolle spielen. Also viele Wenns und Abers und Ausnahmen und solche von selbigen.
Grüße
Hallo - da gibt es sooo viele Möglichkeiten und Unmöglichkeiten! Lage, Boden, Umgebung, Landschaftsschutz und, und, und! Da kann man dir wahrscheinlich bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung weiter helfen.
Ggf. verweist man dich an das Landwirtschaftsamt. Nur so bekommst du eine sichere, verbindliche Auskunft.
Gruß Fritz
das sollte behördlich relativ einfach machbar sein, wird auch häufig für Wiederaufforstung gemacht, als Ausgleich für Baumaßnahmen.
Ohne solchen Zwang ist es massive Geldvernichtung. Der Grundstückspreis sänke bei uns von 6-8€ je qm auf etwa 1 Euro, und das deckt kaum die Kosten der Aufforstung. In anderen Worten: Mit der Umschreibung zu Wald sinkt der Bodenpreis rechnerisch auf 0€.
Gruß
schraat
Hallo,
- Nicht überall wo Bäume stehen ist auch ein Wald.
- Vielerorts wird der Natur überlassenes Land mit den Jahrzehnten von selbst zu Wald.
- Für brach liegendes Ackerland gibt es teilweise Subventionen, weil dadurch eine Überproduktion entgegen gewirkt wird.
- Für nicht wirtschaftlich genutztes Land kann es dann wieder Subventionen geben. entweder dafür, dass eine Verwaldung aktiv verhindert wird oder man sie zulässt. Abgesehen davon kann es noch Beiträge für eine Aufforstung geben.
Deine Frage lässt sich also nicht beantworten, das muss man im konkreten Fall abklären und kann drei Felder weiter anders beurteilt werden.
Die Wertveränderung des Grundstücks ist dann noch eine anderen Geschichte.
MfG Peter(TOO)
Das braucht man gar nicht. Wenn das Ackerland nicht bewirtschaftet wird, wandelt es sich in einigen Jahren von alleine in Wald um.
Servus,
es gibt Bundesländer, in denen die Genehmigung zur Erstaufforstung in der Regel erteilt werden muss (falls die Aufforstung nicht schwerwiegende ökologische Schäden nach sich zieht).
Die Waldgesetze der Bundesländer werde ich jetzt nicht im einzelnen durchforsten. Schreib einfach, von welchem Land die Rede ist.
Und auch hier gilt, einmal wieder und einmal mehr: Man muss nicht selber eine Erstaufforstung durchgeführt haben, um zu wissen, wie es um den rechtlichen Rahmen dafür bestellt ist.
Schöne Grüße
MM
Servus,
über die Genehmigung entscheidet nicht das Landwirtschaftsamt, sondern die untere Forstbehörde - die sitzt normalerweise ganz in der Nähe, aber halt doch ein paar Türen weiter.
Schöne Grüße
MM
Servus,
die Flächenstillegung als agrarpolitisches Instrument ist in der EU 2009 abgeschafft worden, Aufforstungsprogramme gab es in der EWG / EG zuletzt vor über dreißig Jahren.
Schöne Grüße
MM
Nach Kyrill gab es hier ordentlich Geld für die Waldbauern. Wenn man bestimmte Bäume anpflanzte (weiß jetzt nicht welche), gabs noch einen Taler obendrauf. Meines Wissens gabs damals auch Geld von der EU. Aber vielleicht lief das nicht unter Aufforstung?
Übrigens sollte man sich unbedingt erkundigen, ob das Land überhaupt noch anderweitig genutzt werden darf. In unserem Landkreis hat man damit angefangen, Brachflächen als Ausgleichsflächen umzuwidmen, ohne! Dass der Eigentümer was davon wusste. Dann ist es eh Essig mit dem Wald.
Data
Hallo,
Es gibt immer noch unzählige Töpfchen, die laufen heute unter „Umwelt“, „Landschaftspflege“, „Förderung der Forstwirtschaft“ usw.
MfG Peter(TOO)
Hallo Data,
wo vorher schon Wald war, spricht man auch nach Kahlschlag oder Windbruch eigentlich nicht von einer Aufforstung. Die Mittel, die nach Lothar und Kyrill für die Reparatur der Wälder bezahlt wurden, sind was anderes als die Aufforstungsprämien, die bis etwa 1980 bezahlt wurden, um Flächen dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion zu nehmen, und die seinerzeit zu grauenvollen Fichtenplantagen führten.
Schöne Grüße
MM
Ja, die „Direktzahlungen“ an die Landwirte, die die Preisregulierung und flankierende Maßnahmen abgelöst haben, haben einige Aspekte, die sich auf Natur- und Landschaftsschutz beziehen. Nur fürs Bauer sein gibt es nicht allzu hohe Summen. Aber „Geld gegen Brache“ wie ca. 1980 - 2010 und „Geld gegen Fichtenplanzung“ wie ca. 1970 - 1980 gibt es heute nicht mehr.
Schöne Grüße
MM