Hallo!
Ja, man muss schon vorsichtig sein - du machst es absolut richtig, indem du vorsichtig bist. Es gibt einige Anwälte, die bei Ebay unterwegs sind, um durch unsinnige Abmahnungen Geld zu machen.
Die Menge von zwei verkauften Artikeln ist auf jeden Fall kein Problem. Auch mit mehr Artikeln kannst du noch Privatverkäufer sein. Wichtig ist aber, dass deine Artikelbeschreibungen immer richtig formuliert sind. Wenn man hier nicht das richtige schreibt, kann es schnell kritisch werden. Dann reicht auch ein einziger verkaufter Artikel aus, um enormen Ärger zu bekommen.
Wichtig ist, dass du immer in der Artikelbeschreibung klar und deutlich sagst, dass du Privatverkäufer bist. Wenn du Markennamen verwendest und/oder Bilder einstellst, musst du ebenfalls dazu sagen, dass du dies nur tust, weil die Marke ein wichtiger Teil der Produktbeschreibung ist, du aber KEIN Händler oder Wiederverkäufer bist.
Achte auf jeden Fall auch auf Ebays Hinweise zu der richtigen Artikelbeschreibung. Man kann hier viel falsch machen. Leider ist es heute notwendig, hier aufzupassen, damit man nicht zum Opfer von Abmahn-Anwälten wird.
LG
Sylphe