Kann man als privat 2 was im Monat verkaufen?

Hallo,

ich verkaufe ab und zu etwa 2 Sachen im Werte von 1-100€ im Monat auf Ebay als privat Person.ist das auch privat oder muss ich da Gewerbe anmelden?
man liest da ja so einiges das manche da Ärger bekommen.
ich denke 2 Sache sind doch ok?ich frage aber lieber mal nach!die Dinge die ich verkaufe sind gerbauchte Sachen aus dem Haushalt oder PC Spiel oder Weihnachtsgeschenk von der Arbeit,oder irgendsowas.
ich kaufe auch ab und zu was bei Ebay,was ich aber auch dann behalte in der Regel

Hallo,

ich denke zwei gebrauchte Sachen monatlich dürfte als privat durchgehen, aber ja, man liest einiges.

Zum weiteren Nachlesen
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay…
Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann´s gehen

Stephanie

Hallo, 2x im Monat ist völlig in Ordnung. Es gibt allerdings offiziell keine genauen Angaben wann jemand als gewerblich eingestuft wird, aber wenn man seine privaten Sachen ab und zu verkauft, auch manchmal mehr (wenn ich z.b. alte sachen ausmiste) dann ist das okay
wenn man aber plötzlich 20 neue t-shirts von ralph lauren verkauft, dann kann das schon dazu führen dass man als gewerblich eingestuft wird, aber hier und da ein bisschen privat was verkaufen ist kein Ding.

Hallo Beckham,

man kann erst mal bei Ebay verkaufen was man will. Der Punkt ist der, dass man die Artikel nicht extra angeschafft haben darf, um sie bei Ebay zu verkaufen. Erst dann gilt man als gewerblicher Verkäufer. Aber auch dann muss das erst mal jemand anzeigen. Ich selbst verkaufe seit 9 Jahren bei Ebay als privater Verkäufer. Es waren immer Artikel aus meinem Haushalt oder ähnliches. Sogar als ich zig Bücher einzeln verkauft habe, hat niemand etwas dagegen gesagt. Und die hatte ich sogar extra zu diesem Zweck angeschafft. So streng ist das alles nicht bei Ebay. Aber wie gesagt, die Sachen dürfen nicht extra angeschafft worden sein, nur zu dem Zweck, um sie bei Ebay zu verkaufen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Viele Grüße

Julia

Entscheidend für den gewerblichen Verkauf ist nicht die Stückzahl sondern der Verkaufspreis der Artikel. Wenn Du durchschnittlich im Monat 2 Autos für je 25.000 € verkaufst solltest Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden. Wenn Du aber z.B 3 Artikel mit ein einem Gesamtwert von 200 € verkaufst ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig. Wenn Du aber 100 Artikel für 2 € im Monat verkaufst bist Du ein gewerblicher Händler.
MfG

Hallo, ist privat. Grüße kahlken

Solange Sie es so machen wie beschrieben dürfte es keine Probleme geben. Sie dürfen nur nicht einkaufen und das wieder verkaufen (Gewinnabsicht), oder zu viel verkaufen. Es darf keinen gewerblichen Charakter haben, also das als Nebeneinkommen oder Haupteinkommen betreiben.

hallo,
2 gebrauchte artikel im monat als privatperson bei ebay zu verkaufen ist kein problem.

bedenklich wäre es ,wenn sie mehrmals den ein und selben artikel als neu verkaufen würden… da kommt dann schon der gedanke des gewerblichen verkaufes.

gruß

Hallo!

Ja, man muss schon vorsichtig sein - du machst es absolut richtig, indem du vorsichtig bist. Es gibt einige Anwälte, die bei Ebay unterwegs sind, um durch unsinnige Abmahnungen Geld zu machen.

Die Menge von zwei verkauften Artikeln ist auf jeden Fall kein Problem. Auch mit mehr Artikeln kannst du noch Privatverkäufer sein. Wichtig ist aber, dass deine Artikelbeschreibungen immer richtig formuliert sind. Wenn man hier nicht das richtige schreibt, kann es schnell kritisch werden. Dann reicht auch ein einziger verkaufter Artikel aus, um enormen Ärger zu bekommen.

Wichtig ist, dass du immer in der Artikelbeschreibung klar und deutlich sagst, dass du Privatverkäufer bist. Wenn du Markennamen verwendest und/oder Bilder einstellst, musst du ebenfalls dazu sagen, dass du dies nur tust, weil die Marke ein wichtiger Teil der Produktbeschreibung ist, du aber KEIN Händler oder Wiederverkäufer bist.

Achte auf jeden Fall auch auf Ebays Hinweise zu der richtigen Artikelbeschreibung. Man kann hier viel falsch machen. Leider ist es heute notwendig, hier aufzupassen, damit man nicht zum Opfer von Abmahn-Anwälten wird.

LG
Sylphe

Hallo,
wieviel und zu welchem Preis ist nicht unbedingt wichtig. Entscheident ist ob du Sachen kaufst um sie dann weiterzuverkaufen. Wenn du einmal im Monat ein Auto weiterverkaufst kannst du schon gewerblich sein.
Aber bei 100 Ansichtskarten aus deiner privaten Sammlung, nicht.
Gruß

kein Problem.
Gewerbe? muss nicht sein. Solange man seine Steuer bezahlt.
Achtung: es gibt eine Obergrenze für Sachen zu verkaufen. Ab da, meldet sich das Finanzamt (wenn das FA sich vor Ihnen meldet bzw. wird Sie finden in eBay und sehen dass Sie keine Steuererklärung abgeben … dann wird es richtig teuer).
Also: lieber alles anmelden; das FA kennt die Obergrenze.
Es Ist auch eine Ehre Steuer zu zahlen.

Hallo beckham,

vielen Dank für deine Anfrage.

Der Verkauf von zwei gebrauchten Gegenständen im Monat zum geringen Wert ist unbedenklich, da hier in der Regel kein Gewinn erwirtschaftet wird.

Bedenklich wird es, wenn der Wert der verkauften Gegenstände deutlich steigt und/oder die Anzahl zehn Gegenstände übersteigt. Dann kann es passieren, dass da jemand genauer hinschauen möchte, hier wären dann Quittungen vom eigenen Kauf der Gegenstände hilfreich, um zu dokumentieren, dass kein Gewinn erwirtschaftet wurde.

Selbst bei zwei verkauften Gegenständen kann Ärger drohen, wenn der Käufer die vereinbarte Summe auf das Konto überweist, während man selbst Empfänger von Alg II, Sozialhilfe oder Grundsicherung ist. Hier wollen die Ämter in der Regel die Kontoauszüge sehen und alles was über 10 EUR liegt nach SGB II oder XII abziehen (Zuflussprinzip). Das ist aber lediglich der sozialrechtliche Aspekt.

Diese Antwort ist unverbindlich und stellt meine Meinung dar, verbindliche Antwort ist bei einem Fachanwalt erhältlich.

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,

ich verkaufe ab und zu etwa 2 Sachen im Werte von 1-100€ im
Monat auf Ebay als privat Person.ist das auch privat oder muss
ich da Gewerbe anmelden?

Nein, ist Privat, kein Gewerbe.

man liest da ja so einiges das manche da Ärger bekommen.
ich denke 2 Sache sind doch ok?ich frage aber lieber mal
nach!die Dinge die ich verkaufe sind gerbauchte Sachen aus dem
Haushalt oder PC Spiel oder Weihnachtsgeschenk von der
Arbeit,oder irgendsowas.
ich kaufe auch ab und zu was bei Ebay,was ich aber auch dann
behalte in der Regel

Aha

Hallo beckham,
ehrlich gesagt, ist mir diese Frage noch nicht zu Ohren gekommen.
Wenn ich z.B. meine Wohnung ganz aufloese incl. Auto
als Privatperson, sehe ich keine Notwendigkeit ein Gewerbe dafuer anzumelden.
Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen.
LG
Schnuckel

ich glaube,solange es deine Privatsachen verkaufst,ist es keine Gewerbesache

Sorry, dass ich erst heute antworte,
Soweit ich weiß, gibt es bei 2 Artikeln ( und auch bei ein paar mehr ) die du aus deinem Privatbesitz verkaufst keine Probleme.
Soweit ich weiß, darfst du die Sachen nur nicht extra einkaufen um sie dann bei Ebay mit Gewinn zu verkaufen.

liebe Grüße marita

Hallo,
das was du machst ist privat, meiner Meinung nach. Gewerblicher Verkauf hat da ganz andre Dimensionen. Wenn du’s genau wissen willst, wirst du sicher bei Ebay selbst die Antworten dazu finden. In der Community, in den Foren oder unter FAQ’s.
Alles Gute
mouseberg

Also, bitte lass Dich nicht verunsichern.
Ich hatte bereits die selben bedenken und mich auch beirren lassen.
Generell ist es nur gewerblich wenn Du mit Gewinnabsicht mehrfach Ware einkaufst und wieder verkaufst.
Solange Du private Sachen verkaufst ist dies kein Problem.
Du darfst natürlich nicht über 100Euro hinzu verdienen,sonst wird es Dir vom Amt angerechnet aber:
Alle die ich kenne und dies sind mehrere ebayer,
hatten nie ein Problem mit dem Amt oder sonstiges
wenn Sie private Sachen verkauft haben.
Außerdem sind es gebrauchte Sachen und wenn Dir ohnehin DIR gehörten,man muss Dir erst mal das Gegenteil beweisen,dann ohnehin kein Problem.
Mir wurde folgendes nahe gelegt.Gewerblich ist es nur wenn mit Gewinnabsicht ,auf Dauer,Artikel ge- und verkauft werden.
Ich denke nicht,daß Du da Probleme bekommst aber beim AMt weiß man ja nie…