Hallo,
wo die gebrauchten Artikel herkommen war in der
Ausgangsantwort nicht thematisiert, tut aber im Zweifelsfall
überhaupt nichts zur Sache. Klar, der Gebrauchtwagenhändler
kauft Gebrauchtfahrzeuge an, aber auch wenn eine große Firma
neu erworbene Fahrzeuge nach einigen Jahren verkauft, verkauft
sie Gebrauchtwaren in einem relevanten Umfang, …
diese „große Firma“ handelt aber schon per Gesetz als Unternehmer und somit gewerblich:
http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html
Und mit Lebensstandard hat der Umfang der Erlöse rein gar
nichts zu tun. Es geht nicht darum, ob ein konkreter Mensch
seinen persönlichen Lebensunterhalt zu x-Prozent aus solchen
Und aus welchem Grund hast Du eben noch genau das Gegenteil behauptet?
Erlösen bestreiten kann, sondern lediglich darum (und zwar nur
als Tipp für Otto-Normalverbraucher, wann er anfangen sollte,
sich über den Umfang seiner ebay Aktivitäten und die
Versteuerung Gedanken zu machen, und nicht legal definiert),
ob hier eine Größenordnung erreicht wird, die im monatlichen
Budget eines bescheiden lebenden durchschnittlichen Menschen
irgendeine Relevanz haben könnte.
Also doch?
Ein ALG2 Empfänger verkauft seinen PKW für 15.000 Euro, den er zuvor für 25.000 Euro gekauft hat. Deiner Argumentation folgend: Klar gewerblich. Ist natürlich falsch, denn wo sind da die typischen Merkmale eines Gewerbes zu erkennen:
nach außen gerichtete Tätigkeit
selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Gewinnerzielungsabsicht
Der unregelmäßig mal
eingehende 50er muss einen regelmäßig nichts befürchten
lassen, über Jahre hinweg monatlich ein paar hundert Euro
sollten die Alarmglocken klingeln lassen. Nicht mehr und nicht
weniger so war dieser Hinweis gemeint.
Dann solltest Du dieses in der Tat nicht ganz unkomplizierte Thema nicht so pauschal darstellen. Wenn ich regelmäßig meine getragenen Klamotten weit unter dem Anschaffungswert verkaufe, dann ist das ein Verlustgeschäft. Selbst bei ALG2 Empfängern wird das regelmäßig als Vermögensumschichtung angesehen und nicht beanstandet. Wenn ich über ein Vermögen von 100 Euro verfüge, dafür etwas kaufe und es nach einer Zeit wieder verkaufe, dürfte weder ein Gewinn, noch eine Absicht einen solchen zu erzielen vorliegen.
Gruß
S.J.