Kann man als privat 2 was im Monat verkaufen?

Hallo,

ich verkaufe ab und zu etwa 2 Sachen im Werte von 1-100€ im Monat auf Ebay als privat Person.ist das auch privat oder muss ich da Gewerbe anmelden?
man liest da ja so einiges das manche da Ärger bekommen.
ich denke 2 Sache sind doch ok?ich frage aber lieber mal nach!die Dinge die ich verkaufe sind gerbauchte Sachen aus dem Haushalt oder PC Spiel oder Weihnachtsgeschenk von der Arbeit,oder irgendsowas.
ich kaufe auch ab und zu was bei Ebay,was ich aber auch dann behalte in der Regel

Hallo,

gewerblich müsstest Du Dich anmelden wenn Du unter Gewinnabsicht verkaufst. Da Deine Artikel gebraucht sind bist Du reiner Privatverkäufer und es dürften sogar mehr pro Monat sein :smile:

Grüße
Jessica

Hallo,

so nicht ganz richtig. Man kann selbstverständlich auch gebrauchte Artikel mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen. Jeder Gebrauchtwagenhändler macht das, und ist damit selbstverständlich steuerpflichtig.

Aber es kommt natürlich auf den Umfang an, wo die Ware her stammt, und ob das Ganze auf Dauer mit einer Gewinnerzielungsabsicht angelegt ist, die merklich zum Lebensunterhalt beizutragen in der Lage ist.

Bei zwei gebrauchten Teilen aus dem eigenen Haushalt pro Monat ist das alles natürlich kein Problem. Aber wer z.B. regelmäßig fremder Leute Hausstand auflöst und dann daraus die Teile in Massen (auch wenn es gebrauchte Dinge aus Haushalten sind) anbietet, und davon lebt, den trifft natürlich die Steuerpflicht.

Gruß vom Wiz

Hallo,

so nicht ganz richtig. Man kann selbstverständlich auch
gebrauchte Artikel mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen.
Jeder Gebrauchtwagenhändler macht das, und ist damit
selbstverständlich steuerpflichtig.

der kauft aber auch gebrauchte Fahrzeuge an. Beim Privatverkauf ist es doch eher so, dass man Sachen, die man mal neu und teuer erworben hat, nun gebraucht mit deutlichem Verlust verkauft.

Aber es kommt natürlich auf den Umfang an, wo die Ware her
stammt, und ob das Ganze auf Dauer mit einer
Gewinnerzielungsabsicht angelegt ist, die merklich zum
Lebensunterhalt beizutragen in der Lage ist
.

Sorry. Aber das ist wirklich Unsinn. Demnach dürften die Kriterien, ob man gewerblich handelt, vom Einkommen bzw. dem Lebensstandard abhängen?

Der Millionär dürfte also locker 1000 Euro im Monat bei Ebay Umsatz machen, der ALG2 Empfänger nicht mehr als 20?

Eine Gewinnabsicht bemisst sich ganz sicher nicht an den persönlichen Einkommensverhältnissen.

S.J.

2 Like

Hallo,

wo die gebrauchten Artikel herkommen war in der Ausgangsantwort nicht thematisiert, tut aber im Zweifelsfall überhaupt nichts zur Sache. Klar, der Gebrauchtwagenhändler kauft Gebrauchtfahrzeuge an, aber auch wenn eine große Firma neu erworbene Fahrzeuge nach einigen Jahren verkauft, verkauft sie Gebrauchtwaren in einem relevanten Umfang, …

Und mit Lebensstandard hat der Umfang der Erlöse rein gar nichts zu tun. Es geht nicht darum, ob ein konkreter Mensch seinen persönlichen Lebensunterhalt zu x-Prozent aus solchen Erlösen bestreiten kann, sondern lediglich darum (und zwar nur als Tipp für Otto-Normalverbraucher, wann er anfangen sollte, sich über den Umfang seiner ebay Aktivitäten und die Versteuerung Gedanken zu machen, und nicht legal definiert), ob hier eine Größenordnung erreicht wird, die im monatlichen Budget eines bescheiden lebenden durchschnittlichen Menschen irgendeine Relevanz haben könnte. Der unregelmäßig mal eingehende 50er muss einen regelmäßig nichts befürchten lassen, über Jahre hinweg monatlich ein paar hundert Euro sollten die Alarmglocken klingeln lassen. Nicht mehr und nicht weniger so war dieser Hinweis gemeint.

Gruß vom Wiz

1 Like

Hallo,

wo die gebrauchten Artikel herkommen war in der
Ausgangsantwort nicht thematisiert, tut aber im Zweifelsfall
überhaupt nichts zur Sache. Klar, der Gebrauchtwagenhändler
kauft Gebrauchtfahrzeuge an, aber auch wenn eine große Firma
neu erworbene Fahrzeuge nach einigen Jahren verkauft, verkauft
sie Gebrauchtwaren in einem relevanten Umfang, …

diese „große Firma“ handelt aber schon per Gesetz als Unternehmer und somit gewerblich:

http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html

Und mit Lebensstandard hat der Umfang der Erlöse rein gar
nichts zu tun. Es geht nicht darum, ob ein konkreter Mensch
seinen persönlichen Lebensunterhalt zu x-Prozent aus solchen

Und aus welchem Grund hast Du eben noch genau das Gegenteil behauptet?

Erlösen bestreiten kann, sondern lediglich darum (und zwar nur
als Tipp für Otto-Normalverbraucher, wann er anfangen sollte,
sich über den Umfang seiner ebay Aktivitäten und die
Versteuerung Gedanken zu machen, und nicht legal definiert),
ob hier eine Größenordnung erreicht wird, die im monatlichen
Budget eines bescheiden lebenden durchschnittlichen Menschen
irgendeine Relevanz haben könnte.

Also doch?

Ein ALG2 Empfänger verkauft seinen PKW für 15.000 Euro, den er zuvor für 25.000 Euro gekauft hat. Deiner Argumentation folgend: Klar gewerblich. Ist natürlich falsch, denn wo sind da die typischen Merkmale eines Gewerbes zu erkennen:

nach außen gerichtete Tätigkeit
selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Gewinnerzielungsabsicht

Der unregelmäßig mal
eingehende 50er muss einen regelmäßig nichts befürchten
lassen, über Jahre hinweg monatlich ein paar hundert Euro
sollten die Alarmglocken klingeln lassen. Nicht mehr und nicht
weniger so war dieser Hinweis gemeint.

Dann solltest Du dieses in der Tat nicht ganz unkomplizierte Thema nicht so pauschal darstellen. Wenn ich regelmäßig meine getragenen Klamotten weit unter dem Anschaffungswert verkaufe, dann ist das ein Verlustgeschäft. Selbst bei ALG2 Empfängern wird das regelmäßig als Vermögensumschichtung angesehen und nicht beanstandet. Wenn ich über ein Vermögen von 100 Euro verfüge, dafür etwas kaufe und es nach einer Zeit wieder verkaufe, dürfte weder ein Gewinn, noch eine Absicht einen solchen zu erzielen vorliegen.

Gruß

S.J.

1 Like

Hallo,

lassen wir es, Du willst mich hier mit Absicht missverstehen, und unterstellst mir Dinge, die ich so überhaupt nicht geschrieben habe. Bzgl. der Frage der Gewerblichkeit bei Beispielen, in denen die Gewerblichkeit trotz des Verkaufs von Gebrauchtwaren klar gegeben ist darauf hinzuweisen, dass das ja „eindeutig gewerblich ist“, und daraus einen Widerspruch konstruieren zu wollen, obwohl überhaupt nichts anderes behauptet wurde, ist schon etwas merkwürdig. Und wie das Beispiel mit dem einmalig verkauften Gebrauchtwagen die Faustformel „Beitrag zur Lebensführung durch regelmäßigen ebay-Handel“ widerlegen soll, erschließt sich mir auch nicht. Das sind doch zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe, Ebensowenig, wie das Beispiel mit beabsichtigten reinen Verlustgeschäften. Wo wäre da ein Gewinn, bei dem man sich die Frage einer Versteuerung überhaupt stellen müsste; wie könnten Verlustgeschäfte zur Lebensführung beitragen?

Dein schönes Lehrbuchzitat ist perfekt abgeschrieben, und stimmt selbstverständlich, ist aber für den Laien wenig greifbar. Eine Faustformel als erster Anhaltspunkt dafür, wann ich mir Gedanken machen muss ist eine Faustformel und nicht mehr, und trifft insbesondere keinerlei Aussage darüber ob sich aus so einer näheren Betrachtung heraus dann eine Steuerpflicht ergeben wird, oder nicht. Viele ebayer reden sich bzgl. der „Privatheit“ ihrer Geschäfte etwas ein/betrügen sich da selbst, und dann kommt es zum bösen Erwachen. Wer sich gegenüber ehrlich genug ist, und feststellt, dass er anfängt zunehmend von seinem ebay-Handel zu leben, und sich dann mit dem Thema Versteuerung näher beschäftigt - egal was dabei dann heraus kommt - wird jedenfalls noch rechtzeitig den Sprung zurück in die Steuerehrlichkeit schaffen.

Gruß vom Wiz

1 Like

Hallo,

lassen wir es…

Und warum lässt Du es dann nicht einfach sondern legst nochmals nach?

1 Like