Kann man als privatperson personal einstellen?

hallo,

hoffe ich bin im richtigen brett.

dass man putzfrauen auch als privatperson anstellen kann und auch soll, hab ich schon gehört.

wie siehts aber mit vollbeschäftigten aus? kann man sich als privatperson z.b. eine „nanny“ oder einen „privatsekretär“ anstellen, die acht stunden am tag für einen arbeiten? oder geht das nur mit einem gewerbe?

evt. hat jemand nähere infos oder links parat?

vielen dank,
frank

hallo,

hoffe ich bin im richtigen brett.

dass man putzfrauen auch als privatperson anstellen kann und
auch soll, hab ich schon gehört.

wie siehts aber mit vollbeschäftigten aus? kann man sich als
privatperson z.b. eine „nanny“ oder einen „privatsekretär“
anstellen, die acht stunden am tag für einen arbeiten? oder
geht das nur mit einem gewerbe?

Natürlich, ich hätte noch nicht gehört, daß Lord Snuff-Stifflip einen Gewerbeschein braucht, um einen Butler zu beschäftigen. So man es sich leisten kann…

hallo armin,

danke für deine antwort.

dachte mir irgendwie auch, dass das möglich sein müsste. aber irgendwie findet man da keine infos zu… wem gegenüber muss man denn den angstellten anmelden, steuern und sozialleistungen abführen usw?

danke und viele grüße,
frank

Hallo,
man besorgt sich bei der Betriebsnummern-Stelle des Arbeitsamtes eine Betriebsnummer - sehr wichtig - denn damit ist als Arbeitgeber für die Sozialversicherung registriert.
Je nachdem bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist setzt man sich dann mit dieser in Verbindung um mit ihr die Meldeformalitäten abzuklären - z.B. welcher Weg für die elektronische Datenübermittlung (Anmeldung zur Kranken-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie der Beitragsnachweisungen) gewählt werden kann.
Arbeitsrechtlich gibt es sicher auch einiges zu beachten, da bin aber nicht so der Fachmann.
Gruß
Czuderna

Hoi.

Als Teil der Sozialversicherung gilt auch die Unfallversicherung.

"Personen, die ein Privathaushalt beschäftigt, sind bei uns versichert. Hierzu zählen unter anderem Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Babysitter und Helfer im Garten. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird und die Haushaltshilfe mit dem/der haushaltsführenden Person nicht verwandt oder verschwägert ist.

Achtung: Wer eine Hilfe in seinem Privathaushalt beschäftigt, muss sie gegen Arbeitsunfälle versichern. Das ist nur bei der Minijob-Zentrale oder der Unfallkasse möglich, nicht bei einer privaten Unfallversicherung." (Zitat der Unfallkasse Nord www.uk-nord.de)

Also bei Vollzeitkräften am Besten bei der Unfallkasse des Bundeslandes nachfragen.

Ciao
Garrett

vielen dank an alle
kann leider noch keine sternchen vergeben… :frowning:

viele grüße,
frank

1 Like

Hallo,

irgendwie findet man da keine infos zu… wem gegenüber muss
man denn den angstellten anmelden, steuern und
sozialleistungen abführen usw?

außer bei der Krankenkasse - wie Günter schon schrieb - muß der Angestellte auch beim Finanzamt und der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Der Arbeitgeber könnte seinen Steuerberater beauftragen:

  • mit den kompletten Anmeldeformalitäten
  • mit der laufenden Durchführung der monatlichen Gehaltsabrechnungen.

Letzteres hat den Vorteil, daß sich der Arbeitgeber nicht um irgendwelche Gesetzes- oder Beitragsänderungen kümmern muß.

Gruß Gudrun

Hi zusammen, habe vor einiger Zeit eine Nanny eingestellt. Bin bei der Anmeldung und dem ganzen bürokratischen Kram ganz schön verzweifelt.
Habe angefangen das ganze mal runter zu schreiben… Findet ihr unter privathaushalt.net

Wäre nett wenn ihr einen kleinen Kommentar da lasst.

Viele Grüße

Matthias

und hier noch mal als richtiger Link privathaushalt.net