Kann man Anzeige erstatten ?

Hallo, ich wollte fragen ob man Anzeige erstatten kann wenn man von einer Person (kein Promi) Bilder gemacht hat, bei keinen der Bilder schaut diese Person in die Kamera, gilt das als Stalking ?

Hallo,

natürlich kann man das - egal ob Promi oder Normalsterblicher.
Es ist auch egal, ob jemnand in die Kamera schaut oder nicht. Am Besten Du liest ein wenig auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Oder Du sucht gezielt im Web nach „Recht am Bild“. Da werden einige Missverständnisse aufgeklärt wie z.B. Gruppenfotos, Erkennbarkeit, Kunst, Kenntnis, Einverständnis, Manipulation …

Zum Thema Stalking sollte man den § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) kennen. Das geht schon in diese Richtung.

Gruß - Michel

Das ist mit Sicherheit noch kein Stalking, es kommt jedoch immer darauf an, was man mit den Bildern macht.

Vielleicht hilft Dir dieser Gesetzestext aus dem StGB weiter:

§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Dieser Text ist relativ neu eingefügt und hängt mit dem häufigen Bildmißbrauch im Internet zusammen.

Hallo, ich wollte fragen ob man Anzeige erstatten kann wenn
man von einer Person (kein Promi) Bilder gemacht hat, bei
keinen der Bilder schaut diese Person in die Kamera, gilt das
als Stalking ?

Vielen dank, das war mir eine Große Hilfe, aber jetzt kommt die andere Sache die Person die das getan hat war zu dem Zeitpunkt der tat 13, also Minderjährig somit nicht Strafbar, wie ist es jetzt ?

mfg Collin

Wer sagt denn sowas ?
Nicht strafbar - Erziehungsmaßnahmen und Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften (Heim) sehe ich schon als Strafe an.

Hier gibt es ein paar Erklärungen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/conte…

Warum wird das Alter nicht gleich in die Frage eingebunden ?

Hallo Baker123,

es kommt wohl vielmehr darauf an, wozu die Portraitfotos (es ist unerheblich, ob die Person in die Kamera schaut, solange sie den allergrößten Teil des Bildes darstellt) dienen.

Für den Privatgebrauch ohne Weiterverbreitungsabsicht ist es wohl eher unschädlich für den Fotografen. Bei der Absicht, die Bilder irgendwie und irgendwo zu veröffentlichen (Facebook, Blogs, Websiten etc.) können zivilrechtliche Folgen eintreten.

Schöne Weihnachten

Daniel M.