Kann man beim Hacken angezeigt werden?

Hallo,
ich hab ne frage, kann man beim Facebook-Konto hacken Angezeigt werden?

Kann man überhaupt beim Facebook-Konto hacken erwischt werden?

Würd mich um eine Antwort freuen. :smiley:

Danke m Vorraus.

L.G.

Hallo Crypt,

selbstverständlich kann man dabei erwischt werden (gehe davon aus, dass bei Facebook mehr Leute sitzen, die mehr Ahnung haben als du.

Und selbstverständlich können die dich dann auch anzeigen.

Und wenn du nicht sehr gute Verschleierungstechniken einsetzt, wird die Anzeige auch Erfolg haben.

Also lass es besser.

Grüße
Arne

ich meine so mit passwort vergessen und eine andere e-mail adresse geben

Moin Crypt,

  1. Natürlich kann man angezeigt werden. Angezeigt werden kann man ja zunächst erst mal für alles. Fraglich ist, ob eine strafbare Handlung im Sinne des Zivil- oder Strafrechts vorliegt.

Dazu passt zB §202a StGB „Ausspähen von Daten“:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

  1. Natürlich kann man dabei erwischt werden. Wenn man keine Maßnahmen zur Verschleierung seiner IP nutzt ist jeder Rechner zu jeder Zeit online zuordnebar (rein theoretisch).

Ufoo

Hallo Crypt,

ja, auch dabei.

Grüße
Arne

Hallo L.G. (Crypt),

keine Ahnung - tut mir leid, das sollte man gezieter nachfragen… - hier eher nicht.

Gruss

RMM

Danke für deine antwort aber wie kann man erwischt werden? Was muss die jenige machen?

Hallo,

derjenige muss illegale Dinge tun und nicht ausreichend Schutzmaßnahmen betreiben um nicht erwischt zu werden.

Nehmen wir den „Idealfall“:
Du nimmst die Passwort-Vergessen Funktion eines fremden Accounts, rätst die Antwort auf die geheime Frage beim ersten Versuch und übernimmst den Account.

Der Inhaber des Accounts merkt doch, dass er gehackt wurde, stellt Anzeige bei der Polizei, die fragt bei Facebook die Verbindungsdaten an, damit gehen sie zum Provider und erfragen die Person. Und dann steht die Polizei vor der Tür und nimmt alle Rechner mit. Verurteilung kommt dann später.

Gruß
Arne

Krieg mein rechner wieder zurück

nicht, wenn du schuldig gesprochen wirst, dann wird das Tatwerkeug eingezogen.

Wenn das Verfahren gegen Auflagen (z.B. Arbeitsstunden) eingestellt wird, ist das auch meistens eine der Auflagen, dass der Rechner einbehalten wird.

Selbst wenn man frei gesprochen wird, dauert es oft noch Jahre bis man seine Rechner zurück bekommt, aber das ist ein anderes Thema…

Zu Deiner Frage:
kann man beim Facebook-Konto hacken Angezeigt werden?
Dazu ist erstmal zu sagen, dass das Eindringen in die persönlichen Datenbereiche (also das Hacken) eines anderen Kontos ein Straftatbestand ist, der bis zur Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Kann man überhaupt beim Facebook-Konto hacken erwischt werden?

Mit Sicherheit durch die internen FB-Kontrollen

Servus!

aber wenn das opfer mich nicht anzeigt, aber doch zur polizei geht, wird mein rechner trotzdem abgenommen?

Hallo Crypt,

frag dich doch mal ob Diebstahl strafbar ist.
Dann hast du auch die Antwort auf deine Fragen.

Gruß, Carsten

Hallo,

um es kurz zu machen: Ja, es ist strafbar und ja, man kann beim hacken erwischt werden. Sogar relativ leicht.

In Deutschland ist bereits die Vorbereitung des Ausspähens von Daten eine Straftat, nach § 202c StGb. Der Artikel hat bei der Einführung für viel Furore gesorgt, da er theoretisch sogar IT-Sicherheitsexperten die Hände bindet, da bereits der Besitz von Software zum Ausspähen von Daten illegal ist.
Wenn jemand versuchst den Passwortschutz eines Facebook-Kontos zu überwinden, wirst er sich mit einer Vorbereitungshandlung strafbar machen, was mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Falls er es schafft Zugriff auf das Konto zu bekommen, machst er sich mit einem Verstoß gegen § 202a StGB strafbar. Dies wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Beim Hacken von einem Facebook-Account wird wahrscheinlich niemand die Höchststrafe fordern, möglicherweise kommen jedoch auch weitere Straftaten hinzu, die in Tateinheit mit dem Verstoß gegen § 202 StGB begangen werden. Beispielsweise wenn der Zugriff genutzt wird um eine Straftat zu begehen (Beispielsweise ein Verstoß gegen § 186 StGB [Üble Nachrede] oder § 269 StGB [gehört zur Urkundenfälschung]).
Außerdem verstößt es natürlich gegen die AGB von Facebook, denen es dann ebenfalls frei steht Schritte zu unternehmen

Facebook ist in der Lage die IP-Adresse seiner Nutzer aufzuzeichnen und hat ein gewisses Eigeninteresse daran dies zu tun. Wenn ein Facebook-Account gehackt wird, oder der Versuch begangen wird, ist es also möglich die IP-Adresse des Täters zu erhalten. Aufgrund der Gesetze in Deutschland (und einem Großteil der westlichen Welt), ist es einem Anwalt nun möglich bei dem entsprechenden Internetdienstanbieter anzufragen, welcher Person der Anschluss gehört, der zu der entsprechenden Zeit die IP-Adresse zugewiesen hatte.
Das wird täglich gemacht, so werden beispielsweise „Raubkopierer“ dingfest gemacht.

Mit freundlichen Grüßen,

Pascal Behrmann

Nach dem Aufruf von www.google.de und der Eingabe von Computerkriminalität gesetz und/oder datenmißbrauch hättest Du vermutlich auch diese Seite gefunden:

Hättest Du in der letzten Zeit etwas Nachrichten geschaut oder Zeitung gelesen, anstatt Familien im Brennpunkt oder der Bravo, wäre Dir vermutlich aufgefallen, dass immer wieder Hacker verhaftet werden.

Viele Grüße und viel Spaß …
… beim Erwachsen werden im Jugendknast!
HM
Born to Be Wild - Steppenwolf 1968 - Steppenwolf

Hallo Crypt,
eigentlich wollte ich auf deine Frage gar nicht antworten, hab’ sie schon in die Kategorie „Spam/Unfug“ abgelegt.

Dann hab’ ich mir allerdings gedacht, dass es sich dabei vieleicht bloß um eine Frage handelt, welche so wie viele Fragen heute mal gestellt werden, ohne dass man bevor man sie (die Frage) stellt mal sein eigenes Gehirn in Anspruch nimmt.

Also will ich dir diese Chance nicht nehmen und helf’ dir ein wenig sozusagen „auf die Sprünge“:

Frage 1: Was bedeutet Hacken im igentlichen Sinn?
Mögliche Antwort: Verschaffen von Zugang zu Bereichen, welche (vielleicht schlecht) geschützt sind. Also so etwas wie einbrechen.

Frage 2: Warum ist Einbrechen, Diebstahl etc. Verboten?
Mögliche Antwort: Das Eigentum eines Einzelnen oder einer Gruppe sollte immer geschützt bleiben und nicht von einem Anderen (Stärkeren/Klügeren) weggenommen werden können.

Frage 3: Wie wird das obige Verhalten ermöglicht?
Mögliche Antwort: Durch Regeln der Gemeinschaft, welche auf u.a. Gleichheit und Gleichberechtigung basieren und durch die Möglichkeit bei Regelbruch die Einhaltung einfordern zu können. Daher gibt es z.B. in sehr vielen Ländern die Trennung zwischen Gesetzgebung/-sprechung und -umsetzung - sprich Richter und Polizei.

Wende jetzt diese 3 Fragen bzw. DEINE zugehörigen Antworten auf deine ursprüngliche Frage an und du bist selber auf die Antwort gekommen - GRATULIERE!!!

Ach ja, natürlich ist das Leben mit und unter Menschen nicht perfekt und es gibt viele, welche der Meinung sind, dass die Regeln für sie nicht gelten. Aber nach mehr als 10.000 Jahren Rudelbildung haben sich die Regeln als gut heraus kristallisier.

Liebe Grüße
Walter

Es kommt darauf an, wenn man es von Deutschland aus macht fällt es unter den sog. „Hackerpargraph“: Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (umgangssprachlich auch Hackerparagraf oder Hackertoolparagraf) ist ein Tatbestand, der in § 202c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) normiert ist. Er wurde Ende Mai 2007 mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Paragraph stellt die Beschaffung und Verbreitung von Zugangscodes zu zugangsgeschützten Daten sowie auch die Herstellung und Gebrauch von Werkzeugen, die diesem Zweck dienlich sind, als Vorbereitung einer Straftat unter Strafe (maximal ein Jahr Freiheitsstrafe).
Also unbedingt: ja!
Selbstverständlich kann man beim Konto hacken auch erwischt werden: jeder „Hack“ hat ja einen Ursprung, auf diesen kann in aller Regel zurückverfolgt werden. Um eine Rückverfolgung unmöglich zu machen ist ein gewisser Aufwand und ein gewisses Maß an kriminieller Energie notwendig. Man müsste dazu z.B. eine Internetzugang eines unbeteiligten „Mißbrauchen“, also noch mehr Straftaten begehen.
Eine Bemerkung aus meiner beruflichen Praxis: viele FB Konten sind nur mit ganz schwachen Passwörtern geschützt. Dann kann man z.B. Passwörter einfach „erraten“, z.B. wenn der Nutzer Andreas das Passwort „Andi“ hat. Man ist dann auch im Konto drin, ob man das allerdings als „Hack“ bezeichnen möchte ist m.e. Ansichtssache.
Eine weiter Möglichkeit FB zu „Hacken“ wäre das ausspähen von Passwörtern auf kompromittierten Rechnern, etwa wenn jemand auf einem Rechner in einer Schule einen Keylogger installiert und dann die Nutzerdaten und Passwörter schlicht ausliest. Da diese Dinge tatsächlich relativ einfach möglich sind, empfehle ich die „sicher Verbindung“ im FB Konto zu aktivieren, dann erfolgen alle Datenübertragungen zu FB verschlüsselt, wenigsten ein bisschen Schutz. Und natürlich sollte man ein „starkes“ PWD wählen, welches eben nicht einfach erraten werden kann.
Viele Grüße

Hi Crypt,

Was ist denn das für ne Frage? Meinst du nicht im Ernst? Aber um sie zu beantworten: ja sicher kann man es. Zumindest mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit. Die Frage ist nur, wer der Anklaeger ist. Wenn es tatsächlich verfolgt werden sollte, können die Strafverfolger in Zusammenarbeit mit den Internetserviceprovidern über deine IP eine Zurueckverfolgung einleiten.

Es gibt zwar Mittel und Wege deinen Weg durchs Netz zu verschleiern (Stichwort MixeServer), aber grds. Ist es möglich. Aber wie gesagt: es muss auch einen Ankläger geben. Und mit den MixeServern erzähle ich dir wohl auch sicher nichts Neues oder?

Viele Grüsse
Preacher