Die Lehrer meines Sohnes gestatten nicht auf dem Gymnasium die Klasse 8 zu überspringen. Er ist 16 und wird dieses Jahr 17 und ist auf unfairer Weise nicht in die 9. Klasse versetzt worden, weil eine Lehrerin trotz ausreichender Note eine 5 au dem Zeugnis stehen hatte.Der Widerspruch kam damals(letzten Sommer) zu spät und wurde somit nicht angenommen.Jetzt wollte er wieder überspringen und hat einen Zeugnissdurchschnitt von 2.1 aber die Lehrer haben das Überspringen nicht gestattet.Aber sie kannten auch nicht die Vergangenheit, dass mein Sohn auf ungerechterweise sitzen geblieben ist und jetzt überlegen sie darüber nach, obwohl das Überspringen schon abgelehnt wurde.Es werden noch Gespräche mit der Schulleitung geführt. Lohnt es sich da ein Widerspruch einzulegen sodass die Lehrer nochmal darüber entscheiden ?
Guten Tag, veilleicht ist es Ihnen möglich die Frage noch einmal zu präzisieren. Denn hier ist auch von Bedeutung, um eine korrekte Antwort zu geben, in welchem Bundesland Sie bzw. Ihr Sohn die Schule besucht.
Grundsätzlich ist bei einem Notendurchschnitt von 2,1 ein überspringen einer Klasse nicht möglich. Dies sind zwar gute Note und ein wirklich ordentlich Schnitt, dieser ist jedoch nicht so überragend, dass eine totale Unterforderung vorliegt und Der Schüler in einer höheren Klasse mit allen dort gestellten Anforderungen besser klar kommen würde. Allerdings sollten Sie die Fristen für Einsprüche imme waren. Zurückziehen ist eben einfacher als Fristen zu versäumen.
Viel Glück
Hallo!
Das ist wirklich eine vertrackte Situation. Ich fürchte aber, da können Sie wenig machen.
Was ich nicht ganz verstehe: Wäre dem Widerspruch inhaltlich stattgegeben worden? Gerade letztes Jahr hat nämlich ein Gericht entschieden, dass Lehrer auch dann eine 5 geben dürfen, wenn rein rechnerisch eine Vier möglich wäre, wenn sie der Meinung sind, dass das Klassenziel im Fach nicht erreicht wurde. Von dem her vermute ich, dass dem Widerspruch, auch wenn er pünktlich gewesen wäre, nicht entsprochen worden wäre. Außerdem kennen Eltern oft nicht alle Noten. Sind Sie sicher, dass hier ein Fehler vorliegt. Ansonsten würde ich nämlich darauf nocht pochen, denn das schwächt Ihre Position.
Außerdem würde ich bei einem Zeugnisschnitt von 2,1 niemals springen. Der ist zwar nicht schlecht, aber eben auch nicht überragend. Und da er bisher die Neunte ja nicht besucht hat, fehlt ihm automatisch ein halbes Jahr. Da ist ein erneutes Scheitern fast schon vorprogrammiert.
Ich würde an Ihrer Stelle einem Schulartwechsel den Vorzug geben. Ihr Sohn ist ja auch schon ziemlich alt.
Ich weiß nciht, in welchem Bundesland Sie wohnen.
Ich würde an Ihrer Stelle in die nächsttiefere Schulart (meist die Realschule) wechseln. Hier ist vielleicht auch eine Aufnahme in Klasse 9 möglich. Grundsätzlich gibt es immer die Möglichkeit, auch auf diesem Weg Abitur zu machen. und Ihr Sohn ist erstmal aus der Schusslinie und kann neu beginnen.
Vielleicht konnte ich Ihnen mit diesen Gedanken helfen. Wie gesagt, würde ich aus mehreren Gründen einen erneuten Einspruch nicht für sinnvoll halten und andere Wege suchen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute.
Viele Grüße
N. Schmid
Hallo,
zumindest in Hessen ist ein Überspringen nach einer Nichtversetzung nicht zulässig. Wie es in andern BL ist, ist mir nicht bekannt.
LG, BAE27
Hi,
wenn Ihr Sohn jetzt - in der Hälfte eines wiederholenden Schuljahres - ein Notendurchschnitt von 2,1 hat, ist es super. Die „päd. Maßnahme“ - sprich das Sitzenbleiben - hat bisher Ihrem Kinde nicht geschadet. Ich würde ihn normal weiterlaufen lassen und nicht springen, damit sich zeigt, wie die Noten werden, wenn er in eine Klassenstufe kommt, die er noch nicht kennt. Die Lehrer Ihres Sohnes haben bestimmt auch nur sein Bestes im Sinn und beraten Sie nach bestem Wissen und Gewissen. Vielleicht sollten Sie Ihnen dann auch - ein bisschen - vertrauen.
Ich glaube - weiß es aber nicht genau, da sind alle Bundesländer verschieden -, dass ein Widerspruch nicht nötig ist. Wenn die Lehrer/Schule selbst das gut befinden, sind Fristen und Anträge überflüssig. Wenn die Lehrer/Schule das ablehnt/nicht befürworten, finden sie immer eine Möglichkeit, dies durchzusetzen.
Als Elternteil können Sie außer in der Schule bei der Schulbehörde/Bezirksregierung/ADD (Bundesländer …) nachfragen. Wenn Sie Ihren Willen durchsetzen wollen, können Sie davon ausgehen, dass die vorgesetzte Stelle Sie gewähren lässt. Elternwille geht immer vor. Spätestens die Drohung einer Klage wirkt.
Die Frage ist nur: WIE SOLL IHR SOHN DANACH AN DER SCHULE ÜBERLEBEN???
Ich finde es gut, dass Sie sich für Ihren Sohn so einsetzen. Achten Sie darauf, die Lehrer nicht gegen Sie aufzubringen …
Wahrscheinlich machen Sie sich Sorgen, dass Ihr Sohn schon reichlich „alt“ ist, aber da fragt im Leben eh keiner mehr nach, mit wieviel Jahren er Abi gemacht hat - gerade wenn er studiert. Da sind die Studienzeiten so individuell … und der Notendurchschnitt ist dann wichtiger!
Dazu weiß ich keine verlässliche Antwort.
Hallo derr2,
danke für Dein Vertrauen, ich werde Dir schreiben, wie ich an die Sache rangehen würde:
Ich habe für meine Jungs in der Schule auch immer alles eingefordert, was mir gerechtfertigt erschien, dabei braucht man sich auch nicht kleinzumachen, Lehrer und Direktoren sind auch Menschen, die vernünftigen Argumenten sehr häufig folgen.
Ich würde also zunächst mit der Klassenlehrerin Deines Sohnes sprechen (Termin machen, damit sie auch Zeit hat!), sollte das nichts bringen, würde ich mich an den Direktor des Gymnasiums wenden (wieder Termin machen), denn der Notendurchschnitt von 2,1 sieht doch gut aus. Erst wenn diese Gespräche nicht fruchten und -Du solltest Dir die Gegenargumente der Lehrer und des Direktors sehr eingehend überlegen, und überlegen, ob sie im Recht sind oder ob Dein Sohn bessere Argumente hat- eben wenn diese Gespräche für Deinen Sohn nichts bringen, dann kannst Du, wenn Du immer noch der Meinung bist, dass Dein Sohn im Recht ist, einen Widerspruch schreiben: sachlich, informativ und gefüllt mit allen Fakten, denn der Widerspruch wird von jemandem bearbeitet, der über dem Lehrer, möglicherweise sogar über dem Direktor sitzt.Denn auch der Direktor des Gymnasiums hat über sich eine Stelle, die sich mit eben diesen Dingen befasst.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die persönlichen Gespräche zunächst eine bessere Wirkung haben, wenn dies aber nichts nutzt: Widerspruch. Wir haben alle unsere Bürgerrechte und sollten auch auf diesen bestehen. Das bedeutet natürlich für Deinen Sohn: pauken bis die Schwarte kracht, denn man wird von der Schule aus sehr genau hinschauen, wie sich seine Leistungen entwickeln.
Dazu wünsche ich viel Erfolg und gutes Gelingen
klaus1951
Guten Tag,
ich halte solchen Ehrgeiz für doch einigermaßen übertrieben. Mein Rat: Nehmen sie die Entscheidung des Kollegiums der Schule jetzt einfach mal so hin.
Bei einem Schnitt von 2,1 würde ich als Schulleiter auch dringend von einem Überspringen abraten, außerdem kommt er in eine andere Klasse mit den üblichen Konsequenzen (er wird evtl. als „Streber“ oder „Überflieger“ angesehen u.ä.
Viel Erfolg weiterhin!
Also eine definitve Antwort dazu kann ich dir leider nicht geben. Allerdings den Rat doch bei dem aktuellen Kultusminister vorstellig zu werden und ihm den Sachverhalt erklären.
Die Lehrer meines Sohnes gestatten nicht auf dem Gymnasium die
Klasse 8 zu überspringen. Er ist 16 und wird dieses Jahr 17
und ist auf unfairer Weise nicht in die 9. Klasse versetzt
worden, weil eine Lehrerin trotz ausreichender Note eine 5 au
dem Zeugnis stehen hatte.Der Widerspruch kam damals(letzten
Sommer) zu spät und wurde somit nicht angenommen.Jetzt wollte
er wieder überspringen und hat einen Zeugnissdurchschnitt von
2.1 aber die Lehrer haben das Überspringen nicht
gestattet.Aber sie kannten auch nicht die Vergangenheit, dass
mein Sohn auf ungerechterweise sitzen geblieben ist und jetzt
überlegen sie darüber nach, obwohl das Überspringen schon
abgelehnt wurde.Es werden noch Gespräche mit der Schulleitung
geführt. Lohnt es sich da ein Widerspruch einzulegen sodass
die Lehrer nochmal darüber entscheiden ?
Hallo derr2,das ist echt schwierig.ich bin auch nicht sicher,ob ichs richtig verstanden habe-dein Sohn wiederholt gerade die 8.Klasse(?)und möchte jetzt zum Halbjahr in due 9.Klasse wechseln???Das wäre für ihn wohl eher eine Belastung.Ein Durchschnitt von 2,1 ist zwar super-aber packt er das dann auch wirklich-oder was,wenn nicht?Dann ist er mit 18 in der 9.Klasse-glaubst du,daß ihm das guttut??Förderung ist wichtig-aber es sollte keine Überforderung werden.Aus verletzter Eitelkeit nichts übereilen.Viele Grüße und die besten Wünsche für deinen Sohn,planloshoch3
Wie soll das Überspringen während des Schuljahres gehen? Da gibt es keine Möglichkeit.
Hallo,
warum ist niemand wegen der 5 sofort zu der betreffenden Lehrerin gegangen? Dass da im Nachhinein nichts mehr geändert werden konnte und der Junge deshalb sitzen geblieben ist, kann man jetzt auch nicht mehr ändern. Mittlerweile ist ja auch schon ein halbes Schuljahr vorbei.
Dass man mit einem Notendurchschnitt von 2,1 kein Überspringen zulässt, kann ich verstehen. So überragend ist der nun auch nicht, und außerdem ist es alles Stoff, den er schon einmal gemacht hat und der ihm deshalb leicht fallen sollte. Wenn er jetzt zum Halbjahr in die nächsthöhere Klasse gehen würde, hätte er ja schon wieder ein halbes Jahr vom Stoff der 9. Klasse versäumt, und ob das so einfach wegzustecken ist, wage ich zu bezweifeln.