Hallo,
Ich versuch mal die lange Vorgeschichte sogut wie möglich abzukürzen:
Vater hat Portemonaie verloren=>Verlustmeldung bei der Polizei gemacht=>EC-Karte sperren lassen=>neue Karte und Pin nicht angekommen, offenbar vom Finder des Portemonaies abgefangen=>Dieb hat innerhalb von 4 Tagen fast 4500 Euro abgehoben (an Geldautomaten und als normale Kartenzahlung im stationären Handel. Nach erneuter Diebstahlsmeldung hat die Bank den Schaden ersetzt.Da seit dem Verlust des Portemonaies keine Post mehr beim Eigentümer mehr einging, gehen wir davon aus, dass der Finder bei der Post einen Nachsendeauftrag gestellt hat und die Post so direkt zu ihm umgeleitet wurde. Dummerweise will die Post aber keine Info rausgeben, ob ein Nachsendeauftrag existiert oder wohin sie gesendet wird. Gibts eine Möglichkeit, selbst rauszufinden, wohin die Post umgeleitet wird ? Ich kenn das bei Behördenpost, dass da manchmal draufsteht, dass diese nicht nachzusenden ist, sondern mit der korrekten Adresse zurückgeschickt werden soll. Gibts diese Möglichkeit auch für „Endkunden“ ? Eventuell mit einem an sich selbst adressierten Einschreiben, wo der Postbote dann vermerkt,wo er den Brief abgegeben hat ?
Moment - es geht um die eigene Post, also den Auftrag, den man angeblich selber, die eigenen Briefe betreffend, beauftragt hat?
Wie begründen die das?
Was sagen Polizei und Staatsanwaltschaft dazu?
Wobei ich bezweifle, dass der Täter so dumm war und eine Spur zu seiner Adresse gelegt hat.
Hi @MarcoW1975,
was du meinst ist der Vermerk „Bei Umzug mit neuer Adresse zurück“.
Das ist eine Vorausverfügung, die man auf Briefe vorne draufschreibt.
Damit das funktioniert, muss der Empfänger aber eingewilligt haben, dass seine neue Anschrift weitergegeben wird …
Siehe hier: https://www.deutschepost.de/de/v/vorausverfuegung_brief.html#:~:text=Bei%20Umzug%20mit%20neuer%20Anschrift,diese%20auf%20der%20Sendung%20vermerkt.
Um herauszufinden, ob tatsächlich ein Nachsendeauftrag vorliegt, könntest Du auch einen Brief mit dem Vermerk: „Nicht nachsenden!“ versehen. Laut der o.a. Seite wird er dann wie folgt behandelt und wenn er an den Absender zurückkommt, ist klar, dass ein Nachsendeauftrag vorliegen muss.
Zitat
„Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt.“
Noch eine Idee: Wenn Du bei Polizei und Post tatsächlich nicht weiterkommst, könntest Du einen Airtag in einem Briefumschlag verschicken. Entweder er landet dann tatsächlich bei der neuen Adresse oder er landet in einem Postfach, wenn der Typ den Nachsendeauftrag dorthin beauftragt hat. So oder so weißt Du dann zumindest, wohin die Briefpost zugestellt wird und kannst es entsprechend beweisen.
Schöne Grüße
Stefanie
An sich selbst adressiert?
Du brauchst aber eine andere Absenderadresse, sonst bringt das nichts.
Schick doch einfach Deinem Vater einen normalen Brief mit 85 ct.-Marke, nimm als Absender Deine Adresse (sofern sie anders ist!) und dann werdet Ihr sehen, ob der Brief ankommt.
Oder hast Du das schon ausprobiert?
Hi!
Ihr habt zwar eine Verlustmeldung bei der Polizei gemacht, aber dass danach mit der NEUEN Karte Geld abgehoben wurde, ist ja nochmal was ganz anderes.
Gab es dazu eine Anzeige bei der Polizei? Das mit den 4500€ wisst ihr, aber möglicherweise passiert da jetzt noch mehr, wovon ihr nichts wisst. Man kann Dinge ja auch auf Rechnung zu euch auf deinen Vater, der für die Post jetzt wo anders wohnt, bestellen.
Auf jeden Fall solltet ihr auch diesen Vorfall der Polizei melden, inklusive dem Verdacht, dass hier die Post umgeleitet wird. Die Polizei wiederum hat dann etwas mehr „Durchschlagkraft“ bei der Post.
Ansonsten kann ich die Post verstehen, dass die nicht jedem Dahergelaufenen einfach so Auskunft gibt. Ich würde aber mal bei denen nachfragen, was in so einem Fall zu tun ist. Mit nem entsprechenden Schreiben der Polizei etc. sollte da doch was gehen…
Das wurde doch gemacht:
Die Post bietet doch selbst eine recht günstige Adressprüfung an. Damit müsste man auch bei einem Nachsendeantrag die Zieladresse heraus bekommen: Preise | Deutsche Post | Anschriftenprüfung.
Ansonsten bei der Polizei nachhaken, ob sie die Sache schon an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat, und ggf. direkt dort unter dem Aktenzeichen den Hinweis geben, dass der Verdacht einer Umleitung der Post besteht. Die hat dann alle Mittel und Wege, dem nachzugehen. Angesichts des Betrages sollte da auch eine gewisse Motivation vorhanden sein, dies zu tun.
Kannst Du mal bitte mitteilen, wie lange das her ist?
Es häufen sich ja allerorts die Klagen über die Postzustellung.
Ich habe schon in der regionalen Presse gelesen, daß in einer Stadt 14 Tage keine Post zugestellt wurde.
Das kann eigentlich nicht sein, was Du schreibst: weil es schon länger Betrug mit Nachsendeaufträgen gab (bzw. digitalen Kopien), ist es mittlerweile so, dass man ein Schreiben an die alte Adresse erhält mit der Bestätigung, wenn ein Nachsendeauftrag gestellt wurde!? Dieses müsste der Betrüger dann ja abgefangen haben?
Es wurde Anzeige bei der Polizei nach dem Verlust des Portemonaies erstellt, direkt nachdem er bei der Sparkasse die alte Karte hat sperren lassen. Das war am 30.November (hab gerade nochmal in unserem Familienchat bei Whatsapp nachgefragt). Die Bank hat daraufhin die Zusendung einer neuen EC-Karte+Pin veranlasst. Da er sich bei der Meldung in der Bank gleich hat am Schalter Geld auszahlen ließ, war das nicht so schlimm, wenn er mal „ein paar Tage“ keine EC-Karte hat, bis die neue da ist. So der Plan.Dummerweise ist halt die neue Karte nicht angekommen, was ihn dann veranlasst hat, nochmal bei der Bank nachzufragen, wo dann rauskam, dass die neue Karte längst verschickt und auch schon benutzt wurde. Also gleich nochmal zur Polizei und nochmal Anzeige erstattet. Diesmal gleich mit dem Kontoauszug, aus dem die „Shoppingtour“ hervorging. Man konnte anhand der Kontoauszüge sogar nachvollziehen, wo und wann Geld am Automaten abgehoben wurde (5 Auszahlungen an 4 aufeinanderfolgenden Tagen…meist nachts gegen 1) und wo der Dieb einkaufen gegangen ist…teils beeindruckendem Tempo. Als Einheimischer kennt man die Läden der eigenen Heimatstadt ja und kann etwa abschätzen, wie lange man da zwischen den betreffenden Läden zu Fuss unterwegs ist. Selbst innerhalb des gleichen Einkaufszentrums sind 4-5min zwischen den Kassen der diversen Läden durchaus sportlich. Nach 4 Tagen hat es dann aufgehört, weil das Konto einfach leer war. An dem Tag, wo die Sache dann aufgefallen ist (16.12.) konnte die Bank aber nur noch die Überwachungsbilder einer Filiale abrufen, da war der Dieb aber nur vermummt drauf zu sehen. Ich weiß leider nicht, was mit den Bildern aus den anderen Filialen ist, wo noch Geld abgehoben wurde.
Auf die Idee, dass vielleicht ein Nachsendeauftrag eingerichtet wurde, darauf hat ihn die Polizei gebracht, die fragte, ob er denn in der letzten Zeit überhaupt Post gekriegt hat. Scheinbar kannten die sowas also schon. Bis heute (23.12.) hat er noch keine Post wieder per DHL/DP bekommen, daher unsere Vermutung, dass -wenn so ein Nachsendeauftrag bestanden haben sollte- dieser immer noch besteht.
Meine Schwester arbeitet in einem Laden mit angeschlossener Poststelle und wusste, dass so eine Art Möglichkeit für den Absender eines Einschreibens gibt, prüfen zu lassen, wo es tatsächlich zugestellt wurde, wenn es nicht beim eigentlichen Empfänger ankommt. Also hat sie vor 2-3 Tagen ein Einschreiben von ihrem Wohnort (anderes Bundesland) an die Adresse unseres Vaters geschickt, in der Hoffnung, dass schon an der Sendungsverfolgung hervorgeht, wohin das Einschreiben zugestellt wurde, sofern es nicht bei ihm ankommt (denn das hieße ja,es besteht tatsächlich ein Nachsendeauftrag). Momentan ist das Einschreiben noch unterwegs, müsste theoretisch heute oder morgen ankommen. Mal schauen, OB es ankommt, wo es eigentlich hin soll.
Das funktioniert nur, wenn das Einschreiben angenommen wird. Dann dokumentiert der Bote AFAIK wem das Schreiben wo übergeben wurde … So bl… wird so ein Akteur doch nicht sein.
Bzgl. eines Tests, ob überhaupt ein Nachsendeauftrag vorliegt, eignet sich wohl ein Einwurf-Einschreiben am besten.
Problem bei solchen Aktionen ist, dass der Akteur vorgewarnt ist, wenn der Briefinhalt nicht authentisch einem Einschreiben gerecht wird.
Bei einem Standard-Brief bzw. einer Postkarte kann man ja einfach Weihnachtsgrüße draufschreiben.
Eine etwas teurere, aber bessere Möglichkeit wäre ein Großbrief mit irgendeinem „normalen“, plausiblen Inhalt zu senden, in dem zusätzlich ein Tracker versteckt wird.
Nachtrag:
Eigentlich würde ich das schlicht der Polizei überlassen. Frage dort, ob Du einfach den Nachsendeauftrag stoppen kannst (bzw. - falls die Post sich querstellt - mit einem Neuen „überschreiben“ (damit Du nicht diw Ermittlungen behinderst).
Das ist ja ne krasse Aussage.
Ich denke, er ist nicht einfach so dahergelaufen, sondern kann den Diebstahl darlegen. Abgesehen davon ist er der rechtmäßige „Besitzer“ dieser Adresse, an die keine Post mehr kommt.
Das sind in meinen Augen absolut berechtigte Interessen.
Gruß
Wenn der Diebstahl belegt ist, dann sollte die Anfrage bei der Post Aufgabe der Polizei sein. Ein Brief dürfte genügen.
Ich sehe, wo du aufgehört hast zu lesen.