Hallo Ihr Lieben,
ich habe am 24.6 meine mündliche Prüfung und demnach würde mein Ausbildungsvehältnis beenden.
Ich habe im Januar den Anstellungsvertrag unterschrieben habe aber durch eine Bekanntin eine andere Stelle gefunden, die wesentlich besser ist und werde diese zum 1.7 antreten.
Ich habe Resturlaub von 7,5 Tagen und morgen habe ich mein Gespräch mit meinen Chefinnen darüber, wie wir nun vorgehen. Klar die waren nicht gerade erfreut, als sie davon erfuhren. Als ich eine davon heute angesprochen habe, dass ich ja noch Urlaub habe, meinte sie nur ja eigentlich müssen wir Ihnen keinen gewähren.
Ist dies rechtens? Meines Erachtens sind das 2 verschieden paar Schuhe. Einmal endet meine Ausbildung zum 24.6 und daher habe ich Anspruch auf 7,5 Tage und zum anderen würde die Anstellung erst ab dem 25.6 gelten und demnach auch die Probezeit und die „neuen Urlaubstage“
Kennt sich da jemand aus?
Liebe Grüße