Hallo Ultra,
wir sind uns zwar nicht in allem einig ( vgl.->EU , aber gehen manchmal doch konform.
Gruß
vdmaster
Hallo Ultra,
wir sind uns zwar nicht in allem einig ( vgl.->EU , aber gehen manchmal doch konform.
Gruß
vdmaster
Eben nicht! Es sollen „irreguläre“ Kämpfer getötet werden.
Der von Bush verwendete Begriff lautete ein wenig anders, aber
der entscheidende Punkt ist, daß man sich eine solche (dem
Kriegsvölkerrecht unbekannte) Bezeichnung überlegte, damit man
sich bei der Behandlung der Personen nicht lästigerweise an
das Kriegsvölkerrecht halten muß.Die Tötung ungesetzlicher Kombattanten
Schön, daß Du die richtige Bezeichnung mittlerweile selbst herausgefunden hast. Mir ist nur nicht ganz klar, wieso nun Du meinst, mir den Begriff erklären zu müssen.
ist vollkommen legitim,
da auch (gesetzliche) Kombattanten getötet werden dürfen,
Das liegt daran, daß sie an Kampfhandlungen beteiligt sind und allein ihre Anwesenheit an einem Kriegsschauplatz hinreichendes Indiz dafür ist. Bei den „ungesetzlichen Kombattanten“, die die USA umzulegen belieben, handelt es sich aber nur um Leute, von denen die USA glauben, daß sie an Terrorakten beteiligt waren. Derartige Fälle gehören aber in Rechtsstaaten vor Gericht, wo man in mehr oder weniger fairen Verfahren über über die Schuld von Angeklagten befindet.
Die Sache eigenmächtig und unter Umgehung der Justiz final zu klären, verstößt sowohl gegen das Völkerrecht als auch deutsches Recht. Daß die USA in der Vergangenheit mitunter falsch lagen, was den Vorwurf der terroristischen Aktivitäten angeht, ist im übrigen auch kein Geheimnis. Hinzu kommt, daß es nicht um die eigentlichen Täter geht, sondern um Anstifter und Führungsmitglieder von Organisationen. Insofern ist der Nachweis der Schuld noch viel schwieriger zu erbringen als bei jemandem, der mit einer rauchenden Waffe neben einer Leiche steht. Umso mehr wäre es der Glaubwürdigkeit dienlich, wenn man den normalen Weg einhielte.
Nicht zuletzt produziert man mit der aktuell praktizierten Methode nur viele neue Fanatiker und damit letztlich auch Terroristen. Die ganze Sache ist also nicht nur rechtlich mehr als bedenklich, sondern auch inhaltlich voll für den Eimer.
Auf einem völlig anderen Blatt steht die Behandlung gefangen
genommener Kombattanten.Das, was mittels Drohnen durchgeführt wird, ist schlichtweg
Mord bzw. Totschlag.Mord und Totschlag sind eine Kategorie des zivilen Strafrechts
und auf Kriegshandlungen nicht anwendbar.
Richtig. Und weil es so einfach ist, wenden wir den Begriff Krieg zukünftig nach Belieben und inflationär an. Man möchte beinahe sagen, daß es schade war, daß sich die Mitglieder der RAF nicht auch im Ausland aufhielten. Dann hätte man die Leute einfach von der Landkarte sprengen können. Schließlich ist Terror ja Krieg und damit hat man automatisch die Berechtigung, die Täter und Rädelsführer ohne Urteil im Ausland zu erlegen. Oder wie wolltest Du die Sache zu Ende denken?
Jetzt nenne doch bitte die international gültige Rechtsnnorm,
gegen die die USA mit Drohnenangriffen verstoßen.Für den Anfang würde schon ein Blick in die Charta der
Vereinten Nationen reichen, um dieses Rätsel zu lösen.Eben nicht. Und wenn Du dies behauptest, dann belege es.
Artikel 2 Absatz 4:
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Artikel 51:
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta
beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Der Witz dabei ist, daß es sich bei den Tötungen nicht um Selbstverteidigung handelt (allein schon, weil der eigentliche (angebliche) kriegerische Angriff inzwischen 12 Jahre her ist), sondern um Bestrafung bzw. Vergeltung.
Wir lassen
mal sog. „Kollateralschäden“ unter unbeteiligten Zivilisten
außen vor.
Aber das ist doch ein sehr wichtiger Punkt.
Unschuldige Zivilisten werden getötet. Und was machen die Hinterbliebenen? Sie schwören Rache und schließen sich den irregulären Truppen an um den vermeintlichen Feind zu töten/bekämpfen. Mal abgesehen davon, dass jeder einzelne getötete Zivilist ein gefundenes Fressen für den Propagandaapparat ist.
Wenn jemand ein Familienmitglied von mir töten würde, wäre ich auch erst einmal auf Rache aus. Wenn in diesem geschwächten psychischen Zustand die entsprechende Propaganda dazukommt, kann da sonst was keimen. Aber da können die Experten im Psychologieunterforum sicher mehr beitragen.
Hier entsteht ein Teufelskreis:
1 irreguläre Truppen
2 Drohnenangriff
3 Kollateralschäden
4 Hinterbliebene die zu irregulären Kämpfern werden
5 gehe zu 1
So kann man den Kampf nicht gewinnen.
Die Amis sollten lieber etwas Geld locker machen und dort Schulen bauen damit die Propaganda nicht mehr funktioniert. Oder eine angemessene Hinterbliebenenbetreuung finanzieren. Und nicht den Angriff abstreiten (Siehe Serie „Homeland“)
MFG
Schön, daß Du die richtige Bezeichnung mittlerweile selbst
herausgefunden hast.
Du bist hier nicht allein, weswegen ich Links setze. So können andere die Quellen lesen.
Ansonsten verweise ich Dich auf meine Antwort im Bereich „Innenpolitik“. Deine Art und Weise, die Du mitunter an den Tag legst, disqualifiziert Dich als ernstzunehmenden Kommunikationspartner.
Schön, daß Du die richtige Bezeichnung mittlerweile selbst
herausgefunden hast.
Arroganter Umgangsstil.
Deine sonstigen Bezüge auf nationale Strafgerichtsbarkeit zeigen, dass Du die Links nicht gelesen hast.
Artikel 2 Absatz 4:
Das Verbot kriegerischer Handlungen gegen eine anderen Staat. Ein Beleg der offenbart, dass Du die Links nicht gelesen hast.
Artikel 51:
Der Art. bezieht sich ebenfalls auf Mitgliedsstaaten der UNO, nicht auf irreguäre Kämpfer.
Der Witz dabei ist, daß es sich bei den Tötungen nicht um Selbstverteidigung handelt .(allein schon, weil der eigentliche (angebliche) kriegerische Angriff inzwischen 12 Jahre :her ist), sondern um Bestrafung bzw. Vergeltung.
Eine realitätsferne Behauptung: http://de.wikipedia.org/wiki/Al-Qaida#Zugeschriebene…
vdmaster
Hi,
Fluggeräte kann man allgemein mittels Radar orten.
Je nach Größe des Objektes und Tarnkappenfähigkeit ergibt sich ein Radarquerschnitt. Dann kommt noch die Flughöhe hinzu. Diese Faktoren beeinflussen dann wie gut sich das Objekt orten lässt.
MFG
Du bist hier nicht allein, weswegen ich Links setze. So können
andere die Quellen lesen.Ansonsten verweise ich Dich auf meine Antwort im Bereich
„Innenpolitik“. Deine Art und Weise, die Du mitunter an den
Tag legst, disqualifiziert Dich als ernstzunehmenden
Kommunikationspartner.
Man könnte meinen, daß sich die Art und Weise auf einige wenige Leute beschränkt und vor allem eine Reaktion darstellt.
Schön, daß Du die richtige Bezeichnung mittlerweile selbst
herausgefunden hast.Arroganter Umgangsstil.
Dafür finde ich es unangemessen, erst die falsche Bezeichnung zu verwenden und anschließend mich (ohne den Fehler einzuräumen) belehren zu wollen.
Artikel 2 Absatz 4:
Das Verbot kriegerischer Handlungen gegen eine anderen Staat.
Nein, das steht da nicht und es ist auch nicht gemeint. Dieser Abschnitt verbietet die Anwendung von Gewalt von Staaten auf dem Territorium von anderen Staaten. Das betrifft natürlich auch die Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten und jenen, denen man Gutdünken andere Bezeichnungen gibt.
Artikel 51:
Der Art. bezieht sich ebenfalls auf Mitgliedsstaaten der UNO,
nicht auf irreguäre Kämpfer.
Mir war so, als seien die USA, Afghanistan, Pakistan, der Sudan usw. Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen.
Der Witz dabei ist, daß es sich bei den Tötungen nicht um Selbstverteidigung handelt .(allein schon, weil der eigentliche (angebliche) kriegerische Angriff inzwischen 12 Jahre :her ist), sondern um Bestrafung bzw. Vergeltung.
Eine realitätsferne Behauptung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Al-Qaida#Zugeschriebene…
Und selbst wenn Du einen gemeingefährlichen Furz in die Liste mit einbeziehst, den ein Al Qaida-Mitglied im letzten Jahr gelassen hat: die Drohnenangriffe sind keine Selbstverteidigung, sondern Bestrafungs- und Vergeltungsaktionen. Du kannst auch nicht morgen ungestraft jemandem in die Fresse hauen, der Dich letztes Jahr mit einem Messer bedroht hat.
Mal ehrlich: das sind völkerrechtliche Basics, die ich Dir hier auseinandersetze, nachdem Du hier schon vollmundig mitdiskutiert hast. Und da wunderst Du Dich noch, daß ich Dich nicht ernstnehme?
Hallo,
Wir lassen
mal sog. „Kollateralschäden“ unter unbeteiligten Zivilisten
außen vor.Aber das ist doch ein sehr wichtiger Punkt.
Da es um die bestehende/nicht bestehende Legitimität von Drohnenangriffen ging, sind die Zivilopfer nicht Gegenstand der Diskussion gewesen.
Unschuldige Zivilisten werden getötet. Und was machen die
Hinterbliebenen? Sie schwören Rache und schließen sich den
irregulären Truppen an um den vermeintlichen Feind zu
töten/bekämpfen. Mal abgesehen davon, dass jeder einzelne
getötete Zivilist ein gefundenes Fressen für den
Propagandaapparat ist.
Nicht jeder getötete Zivilist wird diese Auswirkungen nach sich ziehen. Da wir uns hier in einem Bereich befinden, der zu Teilen der Geheimhaltung unterliegt, sind die militärisch-politischen Folgen abschließend sehr schwer zu beurteilen.
Hier entsteht ein Teufelskreis:
1 irreguläre Truppen
2 Drohnenangriff
3 Kollateralschäden
4 Hinterbliebene die zu irregulären Kämpfern werden
5 gehe zu 1
Ja, diese These kenne ich. Nur ist dieser Zusammenhang kein Naturgesetz. Soll heißen, dass es sich nicht um Automatismen handelt. Unabhängig davon, ist weder bekannt wieviele Zivilopfer es tatsächlich gab, noch ob und in welchem Umfang ihr „Schaden finanziell ausgeglichen wurde“ (Eine Praxis, die sicher nicht immer Anwendung findet, aber eben auch). Zudem werden die USA immer eine Abwägung treffen, bevor sie eine Rakete abschiessen. Soll heißen, dass - wenn möglich - Kolateralschäden vermieden werden, um diesen „Teufelskreis“ zu berücksichtigen.
Um es jedoch zu betonen: Es geht eigentlich um die völkerrechtliche (Il-)Legitimität.
So kann man den Kampf nicht gewinnen.
Die Amis sollten lieber etwas Geld locker machen und dort
Schulen bauen damit die Propaganda nicht mehr funktioniert.
Die Schulen werden dann ggf. von den irregulären Kämpfern zerstört. Und bei der Gelegenheit u.U. auch das (Hilfs-)personal ermordet. Alles schon vorgekommen. Vergiss bitte nicht, dass die USA bereits umfangreiche Hilfszahlungen leisteten: http://www.factfish.com/de/statistik-land/afghanista…
Jetzt das Argument zu bringen „Ja, aber der Militäreinsatz kostete…“ würde an der Sache wohl vorbeigehen und das Thema weit überdehnen, da es - um mich erneut zu wiederholen - gar nicht darum ging, welcher Weg besser wäre oder nicht.
Und nicht den Angriff abstreiten (Siehe Serie „Homeland“)
Ich hoffe mal, dass Du jetzt nicht eine (sehr gute) TV-Serie als Maßstab amerikanischer Sicherheitspolitik anlegen willst.
Gruß
vdmaster
Vielleicht hast Du inhaltliche Verständnisprobleme:
Ich setze mich mit Dir nicht weiter auseinander! Denk was Du willst. Jede ehrliche Antwort auf Deinen Stil verstieße gegen die Netiquette. Jede inhaltliche wäre vollkommen sinnlos, da Du Dich in rechthaberischer Arroganz übst.
Nicht jeder getötete Zivilist wird diese Auswirkungen nach
sich ziehen. Da wir uns hier in einem Bereich befinden, der zu
Teilen der Geheimhaltung unterliegt, sind die
militärisch-politischen Folgen abschließend sehr schwer zu
beurteilen.
Allenfalls der Angreifer wird den Angriff geheim halten wollen. Der Angegriffene wird den Angriff publik machen wollen. Man muss beide Seiten betrachten!
Hier entsteht ein Teufelskreis:
1 irreguläre Truppen
2 Drohnenangriff
3 Kollateralschäden
4 Hinterbliebene die zu irregulären Kämpfern werden
5 gehe zu 1Ja, diese These kenne ich. Nur ist dieser Zusammenhang kein
Naturgesetz.
Naturgesetz nein, aber statistisch gesehen über x Angriffe mit y Toten.
Und nicht den Angriff abstreiten (Siehe Serie „Homeland“)
Ich hoffe mal, dass Du jetzt nicht eine (sehr gute) TV-Serie
als Maßstab amerikanischer Sicherheitspolitik anlegen willst.
Da die amerikanische Bevölkerung den Großteil ihres Wissens aus dem Fernsehen bezieht würde ich das nicht als sooo unbedeutend abtun. Des weiteren finde ich diesen Angriff mitsamt seiner Folgen durchaus realistisch.
Moin,
Das ist mir klar, dass Du meine Ansicht nicht teilst. Billig
ist „die Aktion“ deswegen nicht, weil ich ein Ausufern der
Diskussion verhindern wollte.
Doch, weil du dem Problem, welches sich bei deiner Rechtfertigung der US-amerikanischen Handlungsweise zeigt, ausweichst.
Ist die Tötung von Tschetschenen in Wien (im Übrigen ohne Kollateralschäden)
jetzt legitim oder nicht?Wer tötet in diesem Beispiel wen unter welchen
Begleitumständen?
Der FSB einen tschetschenischen Aufrührer mittels Schusswaffe in Wien auf offener Strasse.
Gruß
TET
PS: Welcher Völkerrechtler hält denn das US-amerikanische Vorgehen für legal?
Artikel 2 Absatz 4:
Das Verbot kriegerischer Handlungen gegen eine anderen Staat.
Nein, das steht da nicht und es ist auch nicht gemeint. Dieser
Abschnitt verbietet die Anwendung von Gewalt von Staaten auf
dem Territorium von anderen Staaten. Das betrifft natürlich
auch die Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten und jenen,
denen man Gutdünken andere Bezeichnungen gibt.
Das ist leider eine völlig falsche Interpretation.
http://en.wikipedia.org/wiki/Territorial_integrity
Territorial integrity is the principle under international law that nation-states should not attempt to promote secessionist movements or to promote border changes in other nation-states.
In dem Artikel geht es explizit um Grenzstreitigkeiten und nicht wie du glaubst darum, was man in fremden Territorium machen darf.
Mir war so, als seien die USA, Afghanistan, Pakistan, der
Sudan usw. Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen.
Stimmt. Aber Die USA bekämpfen nicht diese Staaten sondern staatsübergreifende Terror Organisationen. Damit ist dieser Artikel hier auch nicht relevant, da die Charta explizit nur für die Vertragsstaaten gilt.
Und selbst wenn Du einen gemeingefährlichen Furz in die Liste
mit einbeziehst, den ein Al Qaida-Mitglied im letzten Jahr
gelassen hat: die Drohnenangriffe sind keine
Selbstverteidigung, sondern Bestrafungs- und
Vergeltungsaktionen.
Ich schätze es ging vdmaster eher um deine absurde Aussage bezüglich des Zeitpunktes des letzen Anschlags.
Du kannst auch nicht morgen ungestraft
jemandem in die Fresse hauen, der Dich letztes Jahr mit einem
Messer bedroht hat.
Du vergleichst hier Äpfel mit Pinguinen. Die Rechte einer Zivilperson unterscheiden sich doch erheblich von denen eines Staates. Ich darf ja auch niemanden einsperren.
Mal ehrlich: das sind völkerrechtliche Basics, die ich Dir
hier auseinandersetze, nachdem Du hier schon vollmundig
mitdiskutiert hast.
Wenn ich mir deine Aussagen so ansehe, würde ich mit so einem Spruch vorsichtig sein.
Artikel 2 Absatz 4:
Das Verbot kriegerischer Handlungen gegen eine anderen Staat.
Nein, das steht da nicht und es ist auch nicht gemeint. Dieser
Abschnitt verbietet die Anwendung von Gewalt von Staaten auf
dem Territorium von anderen Staaten. Das betrifft natürlich
auch die Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten und jenen,
denen man Gutdünken andere Bezeichnungen gibt.Das ist leider eine völlig falsche Interpretation.
Das erklärst Du dann am besten auch gleich noch dem Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen:
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/a-hrc1…
Du kannst auch nicht morgen ungestraft
jemandem in die Fresse hauen, der Dich letztes Jahr mit einem
Messer bedroht hat.Du vergleichst hier Äpfel mit Pinguinen. Die Rechte einer
Zivilperson unterscheiden sich doch erheblich von denen eines
Staates. Ich darf ja auch niemanden einsperren.
Es handelte sich um eine Analogie mit dem Ziel zu erklären, daß man sich nicht verteidigt, wenn man auf einen Angriff mit einem erheblichen zeitlichen Abstand reagiert. Das gilt im Völker- wie im Strafrecht, auch wenn die zeitlichen Maßstäbe naturgemäß andere sind.
Mal ehrlich: das sind völkerrechtliche Basics, die ich Dir
hier auseinandersetze, nachdem Du hier schon vollmundig
mitdiskutiert hast.Wenn ich mir deine Aussagen so ansehe, würde ich mit so einem
Spruch vorsichtig sein.
An meiner Einschätzung hat sich nach Deinem Artikel nichts geändert.
Du vergleichst hier Äpfel mit Pinguinen. Die Rechte einer
Zivilperson unterscheiden sich doch erheblich von denen eines
Staates. Ich darf ja auch niemanden einsperren.Es handelte sich um eine Analogie mit dem Ziel zu erklären,
daß man sich nicht verteidigt, wenn man auf einen Angriff mit
einem erheblichen zeitlichen Abstand reagiert. Das gilt im
Völker- wie im Strafrecht, auch wenn die zeitlichen Maßstäbe
naturgemäß andere sind.
Dann sag uns doch mal einfach wie groß deiner Meinung nach dieser zeitliche Abstand sein darf, damit man noch von Verteidigung sprechen kann.
Wenn ich mir deine Aussagen so ansehe, würde ich mit so einem
Spruch vorsichtig sein.An meiner Einschätzung hat sich nach Deinem Artikel nichts
geändert.
Habe ich auch nicht erwartet.
Es handelte sich um eine Analogie mit dem Ziel zu erklären,
daß man sich nicht verteidigt, wenn man auf einen Angriff mit
einem erheblichen zeitlichen Abstand reagiert. Das gilt im
Völker- wie im Strafrecht, auch wenn die zeitlichen Maßstäbe
naturgemäß andere sind.Dann sag uns doch mal einfach wie groß deiner Meinung nach
dieser zeitliche Abstand sein darf, damit man noch von
Verteidigung sprechen kann.
Meine Meinung spielt da wohl kaum eine Rolle, erst recht nicht, nachdem meine Ausführungen hier so wohlwollend zur Kenntnis genommen wurden. Verteidigung kann aber immer nur eine Antwort auf einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff sein. Im militärischen Kontext also Zeitpunkt des Angriffes zzgl eventueller Mobilmachung.
Wenn ich mir deine Aussagen so ansehe, würde ich mit so einem
Spruch vorsichtig sein.An meiner Einschätzung hat sich nach Deinem Artikel nichts
geändert.Habe ich auch nicht erwartet.
Was hat denn Kollege Alston zu Deinen Verbesserungsvorschlägen bzgl. seines Berichtes gesagt?
Und selbst wenn Du einen gemeingefährlichen Furz in die Liste
mit einbeziehst, den ein Al Qaida-Mitglied im letzten Jahr
gelassen hat: die Drohnenangriffe sind keine
Selbstverteidigung, sondern Bestrafungs- und
Vergeltungsaktionen.
Ich denke nicht, dass diese Aussage mit der Realität übereinstimmt. Naturgemäß könnte man lange über die Abgrenzung diskutieren, bis wie weit es sich um einen gegenwärtigen Angriff handelt. Andererseits werden die Amerikaner sicherlich nicht primär Leute ins Visier nehmen, die dem Terrorismus abgeschwört haben. Bloß, weil spektakuläre Anschläge schon einige Zeit zurück liegen, heißt das nicht, dass die Gefahr durch den Terrorismus verschwunden ist. Wir schielen da zu leicht auf eine vermeintlich ruhige Lage und verkennen das, was möglicherweise gerade nicht geschehen ist, weil es verhindert wurde.
Ich denke nicht, dass derartige Nachrichten auf Vergeltung hindeuten: http://www.welt.de/politik/ausland/article122112811/…
Meine Meinung spielt da wohl kaum eine Rolle
Merkwürdig. Ansonsten hast du doch zu allem und jedem eine Meinung. Nur wenn man mal was Handfestes von dir hören will kommt nichts…
Was hat denn Kollege Alston zu Deinen Verbesserungsvorschlägen bzgl. seines Berichtes :gesagt?
Der fragt sich wohl, ob du seinen Bericht gelesen hast:
_ Regelung durch das Völkerrecht für die Anwendung von Gewalt zwischen Staaten
Eine von einem Staat im Hoheitsgebiet eines anderen Staates durchgeführte gezielte Tötung verletzt nicht die Souveränität des anderen Staates, wenn a) dieser zugestimmt hat_
Auch Mr. Alston ist der Ansicht, dass die Drohnenangriffe in Pakistan und Afghanistan die Souveränität eines Staates nicht verletzen und damit die UN Charta nicht betreffen.
Sei doch so gut und zitier mal genau die Stelle, von der du glaubst, dass sie deine Argumentation untermauert.
Meine Meinung spielt da wohl kaum eine Rolle
Merkwürdig. Ansonsten hast du doch zu allem und jedem eine
Meinung. Nur wenn man mal was Handfestes von dir hören will
kommt nichts…
Erstens: ich laß mich nicht gerne anmeckern und anschließend dazu drängen, den Erklärbär spielen. Zweitens: es gibt nicht für alles und jeden eine verbindliche Definition. Aus diesem Grund beschäftigen sich auch Gerichte mit der Auslegung von Gesetzen und Verträgen.
Was hat denn Kollege Alston zu Deinen Verbesserungsvorschlägen bzgl. seines Berichtes :gesagt?
Der fragt sich wohl, ob du seinen Bericht gelesen hast:
Regelung durch das Völkerrecht für die Anwendung von Gewalt
zwischen Staaten
Eine von einem Staat im Hoheitsgebiet eines anderen Staates
durchgeführte gezielte Tötung verletzt nicht die Souveränität
des anderen Staates, wenn a) dieser zugestimmt hat
Ist Protest ein neues Wort für Zustimmung? Ich frage nur, weil Pakistan gerade erst neulich gegen die Exekutionen protestiert und zu diesem Anlaß auch gleich den US-Botschafter einbestellt hat. Weder den Protest noch das Einbestellen eines Botschafters habe ich in der Vergangenheit als eindeutiges Zeichen für Zustimmung aufgefaßt, aber vielleicht ändern sich die Dinge auch schneller als ich es mitbekomme.
Auch Mr. Alston ist der Ansicht, dass die Drohnenangriffe in
Pakistan und Afghanistan die Souveränität eines Staates nicht
verletzen und damit die UN Charta nicht betreffen.
Echt? Wo steht das denn?
Sei doch so gut und zitier mal genau die Stelle, von der du
glaubst, dass sie deine Argumentation untermauert.
Seite 12 unten:
Nach Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen ist es den Staaten untersagt, im Hoheitsgebiet eines anderen Staates Gewalt anzuwenden.
Hallo!
Das ist mir klar, dass Du meine Ansicht nicht teilst. Billig
ist „die Aktion“ deswegen nicht, weil ich ein Ausufern der
Diskussion verhindern wollte.Doch, weil du dem Problem, welches sich bei deiner
Rechtfertigung der US-amerikanischen Handlungsweise zeigt,
ausweichst.
In keinster Weise.
Ist die Tötung von Tschetschenen in Wien (im Übrigen ohne Kollateralschäden)
jetzt legitim oder nicht?Wer tötet in diesem Beispiel wen unter welchen
Begleitumständen?Der FSB einen tschetschenischen Aufrührer mittels Schusswaffe
in Wien auf offener Strasse.
Deine Informationen reichen nicht aus, da sie viel zu großen Interpretationsspielraum bieten. Bist Du Dir übrigens sicher, dass Du den FSB meinst?
Gruß
vdmaster
Erstens: ich laß mich nicht gerne anmeckern und anschließend
dazu drängen, den Erklärbär spielen. Zweitens: es gibt nicht
für alles und jeden eine verbindliche Definition. Aus diesem
Grund beschäftigen sich auch Gerichte mit der Auslegung von
Gesetzen und Verträgen.
Komischerweise beanspruchst du für dich aber immer die einzige richtige Antwort zu haben.
Regelung durch das Völkerrecht für die Anwendung von Gewalt
zwischen Staaten
Eine von einem Staat im Hoheitsgebiet eines anderen Staates
durchgeführte gezielte Tötung verletzt nicht die Souveränität
des anderen Staates, wenn a) dieser zugestimmt hatIst Protest ein neues Wort für Zustimmung? Ich frage nur, weil
Pakistan gerade erst neulich gegen die Exekutionen protestiert
und zu diesem Anlaß auch gleich den US-Botschafter einbestellt
hat. Weder den Protest noch das Einbestellen eines
Botschafters habe ich in der Vergangenheit als eindeutiges
Zeichen für Zustimmung aufgefaßt, aber vielleicht ändern sich
die Dinge auch schneller als ich es mitbekomme.
http://en.wikipedia.org/wiki/Drone_attacks_in_Pakist…
Die Details des Deals (der sich über Jahre erstreckt) kannst du hier im Detail nachlesen. In letzter Zeit kam es zu einem Umschwung in Pakistan was die öffentliche Meinung betrifft. Dass die beiden Regierungen aber eng zusammenarbeiten kann niemand wirklich ernsthaft abstreiten.
Und selbst wenn: es gab in den letzten 11 Jahren 364 Angriffe mit 2830 Opfern. Du willst doch nicht ernsthaft einen einzigen Fall herauspicken und damit deine Theorie beweisen wollen?!?
Auch Mr. Alston ist der Ansicht, dass die Drohnenangriffe in
Pakistan und Afghanistan die Souveränität eines Staates nicht
verletzen und damit die UN Charta nicht betreffen.Echt? Wo steht das denn?
Du kannst doch lesen, oder? Dann eben nochmals:
Eine von einem Staat im Hoheitsgebiet eines anderen Staates
durchgeführte gezielte Tötung verletzt nicht die Souveränität
des anderen Staates, wenn a) dieser zugestimmt hat
Dass du jetzt natürlich diese Zustimmung anzweifelst war zu erwarten, da sonst deine gesamte Argumentation zusammenfällt.
Auch hier wird Alstons Bericht erwähnt:
http://en.wikipedia.org/wiki/Drone_attacks_in_Pakist…
Alston, however, acknowledged that the drone attacks may be justified under the right to self-defense.
Also haben wir auch hier keine klare Aussage zu dem Thema.
Seite 12 unten:
Nach Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen ist
es den Staaten untersagt, im Hoheitsgebiet eines anderen
Staates Gewalt anzuwenden.
Na du bist drollig. Du stellst nen Link zu einem 34 seitigen Dokument rein und dann pickst du dir einen einzigen Satz raus? Du solltest vielleicht weiter lesen. Denn genau da steht, dass dies nicht zutrifft wenn der andere Staat seine Zustimmung gibt.
Bleibt also nur die Kernfrage: bist du ernsthaft der Meinung, dass die USA über Jahre hinweg gegen den Willen und ohne das Wissen der Pakistanischen Regierung und deren Militär diese Dronenangriffe durchgeführt hat?
Wenn du auf diese Frage nicht antworten willst, schreib am besten gar nichts mehr. Denn damit hätte sich die Sache erledigt.
Moin,
In keinster Weise.
Doch.
Deine Informationen reichen nicht aus, da sie viel zu großen
Interpretationsspielraum bieten. Bist Du Dir übrigens sicher,
dass Du den FSB meinst?
Also mal ein simples Beispiel. Der iranische Geheimdienst tötet in Deutschland ein Mitglied der Führung einer iranische Widerstandsgruppe, welche Anschläge auf die republikanischen Garden organisiert. Dabei sterben zwei Unbeteiligte. Ist das legitim?
Gruß
TET
PS: Wo bleibt der Völkerrechtler?