Hallo!
ich verstehe das nun so, dass du die Drohnen als Teil eines
Krieges siehst.
„Krieg“ ist hier bereits ein rechtlich nicht klar definierter Begriff.
Nur werden diese mindestens zum Teil in Ländern eingesetzt mit
denen die USA keinen Krieg führen und auch kein UN-Mandat
dafür haben - was im Grunde ja für jeden
„Nicht-Verteidigungskrieg“ notwendig wäre.
Das UN-Mandat liegt bzgl. einiger Ziele vor und gleiches gilt für den Verteidigungszustand.
http://www.faz.net/aktuell/politik/hintergrund-kolle…
Die Auswirkungen wurden von Beginn an kontrovers betrachtet:
http://www.faz.net/aktuell/politik/terroranschlaege-…
Als Rechtsnorm gegen die verstoßen wird, könnte man also ganz
Grundsätzlich das Gewaltverbot der UN-Charta zu nennen.
Nein, siehe oben. Der gedankliche Fehler ist der, dass ein angegriffener Staat unter keinen Umständen eine militärische Aktion gegen einen Gegner durchführen darf, der sich auf dem Gebiet eines anderen Staates befindet und nicht zeitgleich die Armee dieses anderen Staates ist.
Wenn nun die Drohnenangriffe von Pakistan oder Jemen selbst
nicht als Angriff auf das Land , und damit nicht als
kriegerischer Akt, gewertet werden (dann wäre es ein klarer
Bruch der UN-Charta nämlich ein Angriffskrieg), dann ist es
immerhin noch eine Verletzung der Souveränität der Länder. Was
auch ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist.
Es ist nicht erheblich, dass der Staat dessen Territorium „verletzt“ wird, sich selbst angegriffen fühlt. Erheblich ist, ob sich eine militärische Aktion gegen den anderen Staat richtet oder nicht. Der andere Staat kann auch nicht geltend machen, dass seine Souveränität verletzt werde, falls er
a. wissentlich den ursprünglichen Angreifer beherbergt oder darüberhinaus aktiv unterstützt.
oder
b. nicht in der Lage oder willens ist, seine Souveränität in dem betreffenden Gebiet auszuüben. Bspw. hat die jemenitische Regierung gar nicht die faktische Souveränität über erhebliche Gebiete ihres Territoriums.
Wenn auch dagegen die Länder nichts einwenden, dann wird der
Rechtsbruch noch ausgeweitet, denn die Regierungen dieser
Länder sind - ich vermute das mal ohne die lokalen Gesetzte zu
kennen - verpflichtet ihre jeweilige Rechtsordnung zu
schützen. Indem die Regierung z. B. Pakistans das nicht tut
liegt auch dadurch eine Straftat vor.
Die Argumentation ist ja wohl ein Scherz. Falls Pakistan seine ausdrückliche Genehmigung erteilt, den Terroristen XY mittels einer amerikanischen Rakete töten zu lassen, dann würde Pakistan eine Straftat (im Sinne des Völkerrechts) begehen??? Sorry, aber das ist völlig abstrus. Nenn mir doch bitte einmal die entsprechende vertragliche Regelung des Völkerrechts.
vdmaster