Hallo!
Welcher Angriff?
Ach, der auf Afghanistan.
Die Frage mußt Du konkretisieren, da es sich bei den Genfer
Konventionen um eine sehr umfangreiche Sammlung
zwischenstaatlicher Abkommen handelt.
Naja, der für Seestreitkräfte wohl nicht.
Weiteres hier: http://www.wadinet.de/analyse/iraq/unlawful.htm
Dem Autor wirst Du wohl kaum proamerikanische Sichtweise
unterstellen können.Falls Du auf Guantanamo hinauswillst, werden wir wohl eher
Gemeinsamkeiten unserer Standpunkte finden.Genauso kann man die Taliban kaum als eine regulär agierende
Armee einstufen. Sie genießen insoweit nicht den Schutz, den
Personen genießen würden, die als im Konflikt unbeteiligte
Zivilisten einzustufen wären.Satz eins passt nicht zu Satz zwei.
Ein Zivilist bspw. verliert dann seine Schutzwürdigkeit als
unbeteiligter Zivilist, wenn er mit militärischen Mitteln am
Kampf teilnimmt. Du scheinst zu denken, dass es nur den
Zivilisten auf der einen Seite und eine reguläre Armee auf der
anderen Seite definierten Rahmens gibt. Dem ist nicht so.
Dadurch passt der Satz immer noch nicht.::Schlussendlich verneint Wiefelspütz in seinem Artikel die
Legitimität der Drohnenangriffe. Insofern taugt er als
Referenz für deine Ansicht nicht.Da kannst Du sicher die Stelle zitieren, die Drohnenangriffe
als illegitim einstuft. Ich bin gespannt.
Das ist die Quintessenz des Artikels, was du wüsstest, wenn du ihn gelesen hättest.
Gruß
TET