Hallo,
kann man sein Kind (volljährig, aber ohne Einkommen) aus der Wohnung werfen, wenn es einem Familienmitglied gegenüber
gewalttätig wird, oder muss man es gerichtlich beantragen?
Hi kepla!
Der Besitzer der Wohnung (Eigentümer oder Mieter) hat das Hausrecht und darf auch dem eigenen Kind gegenüber ein Hausverbot aussprechen.
Gewalttätigkeit ist darüberhinaus ein Delikt, was man gesondert zur Anzeige bringen kann und sollte.
Für den Rauswurf bedarf es keines Deliktes, da reicht es, dass man das Hausrecht besitzt.
Gruß, Diva
Vielen Dank für die Antwort, hatte es mir auch so gedacht.
Ein Polizist sagte, so einfach ist es nicht wenn das Kind da gemeldet ist. Klang für mich auch unlogisch.
LG
Ähm, ich bin da nicht so sicher… (Man bitte das folgende als Laienvermutung zu betrachten!). Aber wenn das Kind zwischen 18 und 25 ist und kein eigenes Einkommen hat - dann isses wohl so, dass die Eltern in jedem Fall zahlen müssen. Guckstdu: https://www.hartz4hilfthartz4.de/hartz-4-unter-25/
Ob die Eltern das können bzw. in diesem Fall wollen oder auch müssen ahne ich nicht - aber ich denke die Finanzierung müsste man klären. In diesem Link steht, dass bei „schwerwiegenden Gründen“ so ein Auszug schon möglich ist und in dem Fall würde ich mal mutmaßen, dass die Gründe ausreichend schwerwiegend sind. Die Frage ist, wie könnt Ihr das nachweisen? Darum wird wohl kein Weg an der Anzeige vorbei führen. Derweil könnt Ihr ja auch mal überlegen, wie das mit der Finanzierung von dem gewalttätigen Kind klappen könnte…
Die Tatsache, dass das Kind da „gemeldet“ ist, ist hier wohl unerheblich.
Das allein berechtigt nicht dazu, dort zu wohnen und sich gewalttätig zu verhalten.
Die Zahlungs-/Unterhaltspflicht der Eltern hängt davon auch nicht ab.
Gruß, Diva
Die Frage war nach dem Rausschmeißen, da hat der Besitzer/Mieter einer Wohnung wie nebenan zitiert das Hausrecht.
Bei der beschriebenen Gewalttätigkeit ist das Zahlen wohl zweitrangig. Außerdem gibt es auch bei HartzIV"schwerwiegende Gründe", dass die unter 25 jährigen Kinder nicht zu hause wohnen, da sollte (beweisbare!) Gewalttätigkeit dazugehören. Es wäre schon angebracht, dann die Gewalttätigkeit schon mehrmals angezeigt zu haben und nachweisen zu können.
Grüße ynot
Als ich grad so fertig mitm Studium war, hatte ein Kumpel von meinem damaligen Chef eine Tagung organisiert. Da durfte ich dann dabei sein und der fast fertige Doktorand hielt nen Vortrag. Wissend, dass ich in Bälde auch mal dort vorne zu stehen habe, fieberte ich natürlich voll mit. Und dann kam die Fragerunde. Einer der asiatischen Teilnehmer bekam das Mikro gereicht und laberte, quatschte und redete. Es mag wohl englisch gewesen sein, allein ich verstand kein Wort (obwohl schon damals mein englisch soo schlecht nicht war). Mir brach also stellvertretend für den Kollegen der kalte Schweiss aus, als der Asiate offensichtlich fertig war und sich erwartungsvolle Stille über’s Publikum senkte. „Was sssiss a questschn or a comment?“ fragte der Kollege - allgemeine Heiterkeit, der Fragesteller zog dann auch seine Frage (bzw. den Kommentar, so genau war das auch im Nachgang nicht zu klären) zurück.
Warum ich das erzähle?
a) ich werde alt und sentimental
b) ich verstehe nicht, was Du mit Deiner Antwort sagen willst? Willste mir widersprechen? Willste was ergänzen?
Und ja verdings! Du hast Recht: die Hauptsorge der Eltern ist zunächst nicht die Kohle. Sollte der Kerl aber <25 sein (was wir ja nicht wissen), wird das das nächste Problem der Eltern werden. Klar, die schmeissen ihn raus. Prima. Als nächstes - der Herr wird ja von irgendwas leben wollen - beantragt der Hartz IV. Und wuusch stehen die Jungs bei den Eltern und halten die Hand auf. Was die HartzIV-Herrschaften als nächstes sagen „Ach? Wo sind denn die Anzeigen?“ Will sagen: so viel weniger dramatisch als die tätlichen Angriffe die Kohle auch sein möge - die Eltern müssen sich JETZT Gedanken darüber machen und das eben auch JETZT anzeigen! Was schrieb ich denn anderes???
Der „Junge“ ist 32 Jahre. Hat keinen Beruf gelernt und kann nicht arbeiten, weil er eine Agressions- Konfliktstörung hat. Seit Juli bekommt er kein Geld, weil immer irgendwelche Atteste gefehlt haben.
Sein Vater versorgt ihn mit allem Notwendigen.
Den Angriff habe ich zur Anzeige gebracht, wobei ich denke, dass nicht viel passieren wird. Ich hoffe, dass er die Auflage bekommt eine Therapie zu machen.
Sein Vater ist Fernfahrer und meint, er kann ihn nicht einfach vor die Tür setzen, darum fragte ich, ob dieses rechtlich möglich ist.