Mein Lebensgefährte und ich wollen uns ein Grundstück kaufen und erst in ca. 5 Jahren darauf bauen. Das Grundstück möchten wir so früh kaufen, damit die ganze Geschichte gut und ohne große Risiken finanzierbar ist. Die Grundstücke hier sind nämlich ziemlich teuer (ca. 120 € pro qm). Allerdings haben wir jetzt gesehen, dass auf dem gewünschten Grundstück eine Baubindung (ohne Bauträgerbindung) von 3 Jahren liegt. Kann die Baubindung auf Antrag etc. verlängert oder vielleicht sogar ganz gestrichen werden?
Heben Sie fristwahrend die Gräben für die Fundamente aus, kurz bevor die Frist abläuft und zeigen Sie den Baubeginn an. Damit liegt ein Baubeginn vor. die Fertigstellung verzögert sich schonmal bei Bastlern!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Daran haben wir noch gar nicht gedacht. Kann man dieses Spielchen denn über Monate laufen lassen oder kann man dafür auch ein Bußgeld bekommen?
Eine befristete „Baubindung“ wie Sie sie beschreiben, kann ich mir nicht erklären. Müßte dazu wissen, welche Grundlage sie hat oder wer diese bestimmt hat. Auf jeden Fall müssen Sie vor dem Kauf die Gemeinde befragen, welche Beschränkungen beim Bebauen und ob Erschließungskosten bereits bestehen oder demnächst noch anfallen und Abgaben und Steuern rückständig ssind. Je nach Ihrem Bundesland sollten Sie sich auch bei der Kreisverwaltung danach erkundigen. Der Notar/Architekt gibt Ihnen sicher dazu Tipps.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.820-mal Fragen beantwortet)
Der Begriff „Baubindung“ ist mir nicht geläufig. Da kann ich nur spekulieren. Ist ein Bauantrag gestellt? Dann kann man den begrenzt verlängern lassen.
Wenn Sie aus finanziellen Mittel jetzt nicht bauen wollen, dann fahren Sie aber auch Risiko. Weil derzeit so viele Euros gedruckt werden die zwangsläufig zur Inflation führen müssen. Ganz abgesehen davon, dass 2012 die Anforderungen der EnEv noch einmal einen weiteren Kostenschub verursachen werden.
Holzauge sei wachsam!
Gruß
iximmo.de aus Chemnitz