Kann man eine erbrachte Leistung die ein Jahr zurück liegt noch in Rechnung stellen?

Hi, mich würde interessieren ob es sowas wie ein Verfallsdatum für das in Rechnungstellen von Dienstleistungen gibt und ob der Zeitraum zwischen dem Erbringen der Dienstleistung und dem Eintreffen der Rechnung sich auf die Steuerklasse auswirkt?

Das „Verfallsdatum“ nennt sich Verjährung. Wenn keine Besonderheiten vorliegen, die nicht in der Sachverhaltsdarstellung enthalten sind, liegt ein Fall der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB vor. Wenn Leistungsdatum 2014 war, dann beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2014 und läuft dann drei Jahre. Also ist der Anspruch noch nicht verjährt.

Das hat damit garnichts zu tun. Falls die Frage gemeint war, ob und wann eine Einnahme dann zu versteuern ist, dann kann man das ohne nähere Angaben nicht beantworten.

Nö, die Verjährung beginnt im darauf folgenden Jahr des entstandenen Anspruchs, genau also am 01.01, 2015 um 0.00h, wenn der Anspruch in 2014 entstanden ist und endet somit am 31.12. 2017 um 24.00h. ramses90

Guckst du § 199 BGB:
"(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist"

Jahr endet 31.12.2014.

Wenn man dir folgen würde, würde die Verjährung ja auch erst am 01.01.2018 enden, denn:

Guckst du § 188 BGB:
„(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.“

Aber ist eh akademisch, weil relevant ist ja nicht der Beginn, sondern das Ende der Verjährungsfrist.

Okay, merci euch! Habt mir echt weiter geholfen!

Dir sind Fakten selbst dann egal, wenn sie Dir mit Quelle und zitiert präsentiert werden?

Amüsierter Gruß
Guido

Sorry - ich komme mit der miesen nicht chronologischen Ansicht einfach nicht klar!

Du bist der Würfelmaschine zum Opfer gefallen. Er hat erst Nö gesagt, danach habe ich die §§ zitiert. Aber die Reihenfolge der Beiträge wird hier von einem geheimnisvollen Algorithmus beständig verändert!

Bist du eigentlich der Guido, der sich

hier vor einiger Zeit mit Getöse abgemeldet hat?

Ja, das habe ich dann hinterher auch gemerkt …
Das Design hier war mal so übersichtlich!

Naja, die Getöseabmeldung ist schon sehr (!) lange her und war verbunden mit dem Hinwerfen meiner MOD-Tätigkeit.
2013 habe ich mich lediglich im Plauderbrett verabschieden lassen, nachdem ich eine sehr heftige Auseinanderstzung mit einem weiblichen Teammitglied hatte, die zwar öffentlich austeilte aber jede - nicht nur meine - kritische Nachfrage im damaligen ALK-Brett sofort löschte und mit Sperrungen um sich warf.
Als mir ein langjähriges Forenmitglied nach etwas mehr als einem Jahr sagte, dass sich da einiges geändert hat, bin ich wieder zurück - allerdings eher sporadisch, da so ziemlich alles, wofür WWW mal stand, nicht mehr existiert.

Danke für den verlinkten Thread, den ich nicht kannte - hat mich sehr amüsiert :smiley:

Gruß
Guido