… Kraftfahrzeuge über 10t für eine Siedlungsstraße Richtgeschwindigkeit 30km/h erwirken? Eine Ausweichstraße wurde vor Jahren gebaut, die nur einen unwesentlichen Umweg bedeutet.
Hallo !
Hier hilft die Strassenverkehrsbehörde.
Gruß
Sorry, hier bin ich völlig überfragt!
Hallo,
bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
… Kraftfahrzeuge über 10t für eine Siedlungsstraße
Richtgeschwindigkeit 30km/h erwirken? Eine Ausweichstraße
wurde vor Jahren gebaut, die nur einen unwesentlichen Umweg
bedeutet.
Grundsätzlich kann, solange ein anderer Weg vorhanden ist, eine Straße für Fahrzeuge über 10t Gesamtgewicht gesperrt werden. Die Sperrung bedarf jedoch einer sinnvollen Begründung und kann nur von Amts wegen mit dem entsprechenden politischen Willen veranlasst werden. Weiterhin sollten Anlieger trotzdem passieren können (z.B. für Umzug, Möbelanlieferung etc.).
Begründungen können sein:
- nicht ausreichende Tragfähigkeit der bestehenden Straße und damit einhergehende Straßenschäden
- Überschreitung der Richtwerte bzw. Grenzwerte nach BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung), insbesondere nachts (22.00 - 6.00 Uhr)
- Gefährdung von Personen, insbesondere Kinder (z.B. Schulweg, Kindergartenweg in gemischter Verkehrsfläche)
- nicht ausreichende Straßenbreiten oder Kurvenbreiten für Schwerverkehr (Prüfung mittels Schleppkurven)
Der sinnvollste Weg ist über das zuständige Ordnungsamt und den örtlichen Bürgermeister zu gehen. Der Bürgermeister kann den politischen Antrag stellen, das Ordnungsamt ist durchführende Behörde.
Viel Erfolg wünscht
Ingenieurbüro L.O.P., Worms
http://www.lop-ingenieure.de
hi tut mir Leid ich binn kein Verkehrs Experte Sorry MfG HPW
… Kraftfahrzeuge über 10t für eine Siedlungsstraße
Richtgeschwindigkeit 30km/h erwirken? Eine Ausweichstraße
wurde vor Jahren gebaut, die nur einen unwesentlichen Umweg
bedeutet.
Vielen herzlichen Dank für die Antwort. Ich werde berichten wie es weitergeht.
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo !
Hier hilft die Strassenverkehrsbehörde.
Gruß
Dennoch danke schön!
Sorry, hier bin ich völlig überfragt!
Hallo Zoschel1975,
kann man, aber es muss eine sachliche Begründung erbracht und eine Mehrheit gefunden werden. Zuständig ist die Verkehrsbehörde, nicht mein Fachgebiet.
Freundliche Grüße
Harald
Hallo, ein Gespräch mit der zust. Gemeinde bzw.Straßenverkehrsamt wäre sinnvoll, auch eine Sammlung von Unterschriften (Bürgerinitiative). Warum wird die Umgehungsstr. nicht benutzt? Zur weiteren Beantwortung braucht man detaillierte Angaben. Begründung ist notwendig.
Bis dahin
Freundliche Grüße Zeusis
… Kraftfahrzeuge über 10t für eine Siedlungsstraße
Richtgeschwindigkeit 30km/h erwirken? Eine Ausweichstraße
wurde vor Jahren gebaut, die nur einen unwesentlichen Umweg
bedeutet.
In diese Falle ist Dein Ansprechpartner das Ordnungsamt Deiner Gemeinde. Nur dort kann eine Entscheidung getroffen werden. Hinzu kommt, dass dafür die Kosten für die entsprechenden Verkehrsschilder von den Antragstellern zu übernehmen sind.
… Kraftfahrzeuge über 10t für eine Siedlungsstraße
Richtgeschwindigkeit 30km/h erwirken? Eine Ausweichstraße
wurde vor Jahren gebaut, die nur einen unwesentlichen Umweg
bedeutet.
… Kraftfahrzeuge über 10t für eine Siedlungsstraße
Richtgeschwindigkeit 30km/h erwirken? Eine Ausweichstraße
wurde vor Jahren gebaut, die nur einen unwesentlichen Umweg
bedeutet.
Sehr geeehrter Fragensteller,
auch nach mehrmaligem Lesen und Interpretieren Ihrer Frage, kann ich selbst mit allergrößtem Wohlwollen, keinerlei Bezug zu dem Thema „Baurecht“ herstellen!
Vielleicht versuchen Sie es mal bei dem Metzger Ihres Vertrauens!?
mfG U.F.
Kann man eine Lastenbegrenzung
Vielen Dank für diesen kompetenten und sachlichen Hinweis!
MfG
Gerne, ich helfe immer gerne weiter!
MfG
Hallo
Ich würde auf jeden Fall einen Antrag bei der Gemeinde und beim Ordnungsamt stellen.
Was Sie genau machen müssen kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Gruß Andreas
… Kraftfahrzeuge über 10t für eine Siedlungsstraße
Richtgeschwindigkeit 30km/h erwirken? Eine Ausweichstraße
wurde vor Jahren gebaut, die nur einen unwesentlichen Umweg
bedeutet.
Hallole,
es handelt sich um eine verkehrsrechtliche Anordnung, die die zuständige Verkehrsbehörde (Landratsamt oder Gemeinde, je nach Art der Straße) erlassen kann, wenn sie den Bedarf dafür sieht.
Gründe (z.B. Verkehrssicherheit wegen spielender Kinder, Lärmschutz) hast du nicht genannt, daher bitte Gründe überlegen und diese der Verkehrsbehörde vortragen.
Schöne Grüße
Christian Storch
… Kraftfahrzeuge über 10t für eine Siedlungsstraße
Richtgeschwindigkeit 30km/h erwirken? Eine Ausweichstraße
wurde vor Jahren gebaut, die nur einen unwesentlichen Umweg
bedeutet.
Für die Klassifizierung der Straße ist der jeweilige Baulastträger (Eigentümer)verantwortlich. Eine Entwidmung/Teilentwidmung (Tonnagenbegrenzung/ Geschwindigkeitsbegrezung ist die zuständige Straßenbehörde verantwortlich. Sie sollten dorthin einen begründeten Antrag für das Anliegen richten.
mfg db