Hallo Zusammen und vielen Dank vorab dass Ihr euch das anschaut.
Meine Frage ist, ob der Arbeitgeber einem das Erscheinen beim Arbeitsplatz verweigern kann, wenn man einen gestellten und genehmigten Urlaubsantrag zurück zieht.
Ich kenne einen solchen Fall. Der Arbeitnehmer ist nach voriger Ankündigung per Mail (Rückzug des Antrags, 2 Arbeitstage nach Erstellung des Antrags) am Arbeitsplatz erschienen. Der Stellvertreter des Arbeitgeber, also die leitende Person vor Ort hat bereits auf die Email den Rückzug des Antrags nicht akzeptiert. Da dieser Stellvertreter persönliche Differenzen zum Arbeitnehmer hat, war klar dass es nur auf eine „Show of Force“ hinausläuft und die Arbeit wurde also dennoch angetreten.
Bei Arbeitsantritt gab es einen der Situation nicht angemessenen Umgang des Arbeitgabervertreters gegenüber dem Arbeitnehmer. Noch heute, 4 Wochen danach ist das Verhalten unprofessionell und unangemessen.
Der Arbeitnehmer hat nun zum Gespräch eingeladen. Aktuell sieht es so aus als würde es eine vorab abgesprochene „Farce“ werden, in welcher der Arbeitnehmer dazu gezwungen werden soll sich für sein Erscheinen am Arbeitsplatz zu entschuldigen. Auch um das Gesicht des Vertreters zu wahren, der sich wie bereits mehrfach ausgedrückt „in seiner Autorität untergraben fühlt“.
Ich würde gerne den rechtlichen Hintergrund wissen:
- hat der Arbeitgeber das recht mir den Rückzug des Urlaubsantrags zu verweigern (ohne Resturlaub Themen)
- wie wehre ich mich gegen eine Farce. Welche vor dem Arbeitsgericht beständige Beweisführung ist möglich?
Danke und Gruß!