Kann man einem Arbeitsnehmer den Antritt der Arbeit verweigern wenn man den Urlaubsantrag zurückzieht

Hallo Zusammen und vielen Dank vorab dass Ihr euch das anschaut.

Meine Frage ist, ob der Arbeitgeber einem das Erscheinen beim Arbeitsplatz verweigern kann, wenn man einen gestellten und genehmigten Urlaubsantrag zurück zieht.
Ich kenne einen solchen Fall. Der Arbeitnehmer ist nach voriger Ankündigung per Mail (Rückzug des Antrags, 2 Arbeitstage nach Erstellung des Antrags) am Arbeitsplatz erschienen. Der Stellvertreter des Arbeitgeber, also die leitende Person vor Ort hat bereits auf die Email den Rückzug des Antrags nicht akzeptiert. Da dieser Stellvertreter persönliche Differenzen zum Arbeitnehmer hat, war klar dass es nur auf eine „Show of Force“ hinausläuft und die Arbeit wurde also dennoch angetreten.
Bei Arbeitsantritt gab es einen der Situation nicht angemessenen Umgang des Arbeitgabervertreters gegenüber dem Arbeitnehmer. Noch heute, 4 Wochen danach ist das Verhalten unprofessionell und unangemessen.
Der Arbeitnehmer hat nun zum Gespräch eingeladen. Aktuell sieht es so aus als würde es eine vorab abgesprochene „Farce“ werden, in welcher der Arbeitnehmer dazu gezwungen werden soll sich für sein Erscheinen am Arbeitsplatz zu entschuldigen. Auch um das Gesicht des Vertreters zu wahren, der sich wie bereits mehrfach ausgedrückt „in seiner Autorität untergraben fühlt“.

Ich würde gerne den rechtlichen Hintergrund wissen:

  • hat der Arbeitgeber das recht mir den Rückzug des Urlaubsantrags zu verweigern (ohne Resturlaub Themen)
  • wie wehre ich mich gegen eine Farce. Welche vor dem Arbeitsgericht beständige Beweisführung ist möglich?

Danke und Gruß!

Ja, das hat er. Immerhin hat er mit deinem Urlaub geplant, möglicherweise Ersatz besorgt oder andere Aufwendungen gehabt. Genau, wie der Arbeitgeber einmal genehmigten Urlaub nicht so einfach rückgängig machen kann, kann das auch der Arbeitnehmer nicht.

Ok, gesetzlich verstanden, geht es also nur noch um die Sinnhalftigkeit solcher Entscheidungen wenn a) Antrag und Anfrage zur Aufhebung zeitlich nah beieinander liegen und b) es einen Mangel an Ersatzkräften gibt.

Danke soweit.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum die Sinnhaftigkeit relevant sein soll.

Es gab die klare Ansage, dass der Urlaub nicht wiederrufen werden darf. Das man trotzdem zur Arbeit erscheint, obwohl man offenbar deutlich aufgefordert zu gehen, ist schon ziemlich fragwürdig. Ich kenne die Rahmenbedingungen nicht, aber im schlimmsten Fall kann man daraus einen Verstoß gegen das Weisungsrecht des Vorgesetzten stricken - und dann steht auch schonmal ne Abmahnung oder ne fristlose Kündigung im Raum (ja, das wäre schon ziemlich extrem im vorliegenden Fall, aber geht ums Prinzip).

Fehlverhalten sehe ich in der bisherigen Beschreibung eher beim Arbeitnehmer - und auch das Gespräch sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Was das „unangemessene Verhalten des Arbeitsgebervertreters“ angeht, müsstest du schon konkreter werden.

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Danke für die Information.
Mit unangemessenem Verhalten meinte dass der Arbeitgebervertreter ohne vorab argumentativ zu erwähnen was der Arbeitnehmer falsch gemacht hat, schlichtweg rumgebrüllt hat und unsachgemäße Vorwürfe gemacht hat, während der Arbeitnehmer nicht mal nachvollziehen konnte was eigentlich gerade falsch läuft.

Ein einmal genehmigter Urlaub kann von beiden Seiten (also sowohl AG als auch AN) nicht einfach wieder über den Haufen geworfen werden. Es gibt massenhaft Literatur bzgl. der Möglichkeiten der Rücknahme des genehmigten Urlaubs durch den AG. Hierin wird aber auch immer wieder darauf verwiesen, dass auch der AN an den genehmigten Urlaub gebunden ist. D.h. wenn es zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen den Beteiligten kommt, ist der AN grundsätzlich nicht berechtig eigenmächtig die Rücknahme durch Aufnahme der Arbeit an den genehmigten Urlaubstagen durchzusetzen!

Insoweit war der AG hier sehr wohl berechtigt, die Arbeitsaufnahme zu verbieten, und geht es hier um alles andere als „Show of Force“ oder eine Farce! Sich über dieses Verbot der Arbeitsaufnahme hinwegzusetzen war ein ganz massiver arbeitsrechtlicher Verstoß, der erhebliche Konsequenzen haben kann.

So etwas von Seiten des AG „durchgehen zu lassen“, würde in der Tat bedeuten, die Position des AG/seines Stellvertreters massiv zu schwächen, und das Direktionsrecht in weiten Teilen wirkungslos zu machen. Dies kann und darf sich ein AG (gerade auch zum Schutz seiner Führungskräfte) nicht gefallen lassen. Denn so ein Beispiel würde natürlich Schule machen, und dann wäre das Direktionsrecht im Betrieb bald nur noch ein „laues Lüftchen“ im Sinne von „wenn der AN nicht gerade anderer Meinung ist, dann könnte er die Dinge ja so machen, wie man sie ihm gesagt hat“. So ein „basisdemokratisches“ Verhalten würde zwar sicherlich vielen AN gefallen, ist aber nicht vorgesehen.

BTW: In vielen Unternehmen würdest du im Urlaub nicht mal so ohne Weiteres aufs Betriebsgelände kommen, weil MA-Ausweise/bzw. die dahinter stehenden Berechtigungen dann - gerade in sicherheitssensitiven Bereichen - deaktiviert sind.

Hier ist also jetzt massiv gesenkter Kopf und Zerknirschtheit angesagt!

Kann es ein, Du bist ausgesprochen dickfällig und schwer von Begriff ?

Auf die Email hin wurde bereits gesagt "Urlaub ist Urlaub, es wird kein Rücktritt vom Urlaub genehmigt ".

Und man geht trotzdem zur Arbeit ?

Und wundert sich über die Abweisung ?

Gut, über den Ton mag man streiten, der mag unangemessen gewesen sein. Da wird was eskaliert sein. Wer weiß schon wieso und warum genau.
Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, es liegt zumindest auch am Arbeitnehmer und seinem Auftreten.
So wie man hier uneinsichtig ist so wird man wohl auch dort vor Ort lamentiert haben.

in der Email wurde doch klipp und klar gesagt „Nein- Sie haben Urlaub“

Punkt.
Was gibt es jetzt noch zu diskutieren ? Firma wollte nichts ändern, also muss man das so hinnehmen.

MfG
duck313

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ME ist das Erscheinen trotz eindeutiger Mail schon Eskalation auf Seiten des AN genug, um von Seiten des AG dann sehr, sehr deutliche Worte zu finden. Wer so um Prügel bettelt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er sie dann auch bekommt.

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