Kann man einen Mietkauf PKW/LKW kündigen?

Hallo, ich habe einen LKW per Mietkauf gekauft. Der Vertrag läuft noch bis Ende des Jahres. Jetzt hat sich raus gestellt, dass das Fahrzeug einen größeren Schaden hat, der aber nicht von heut auf morgen entstanden ist, sprich er war bereits defekt als ich ihn übernommen hab. Was hab ich jetzt für Möglichkeiten? Kann ich den Vertrag kündigen? Muss ich die Reparatur selber zahlen? Käufer = Geschäftsperson, Verkäufer = Privatperson.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Hallo,
bei dieser Konstellation ist eine Verkäuferhaftung nicht gegeben = selbst zahlen.
Mietkauf: WER ist Eigentümer, was ist in der „Miete“ inbegriffen ??
Ich persönlich würde die Zahlung einstellen, mit Hinweis auf die jetzt festgestellten Mängel und Regelung einer Übernahme oder Teilübernahme der Reparaturkosten. Kommt kein Geld, muss der Verkäufer den Rest einklagen. Vielleicht lässt sich so eine Regelung finden, mit der beide Parteien leben können.
Ist der Verkäufer allerdings immer noch Eigentümer, kann er den Zugriff auf das Fahrzug sofort unterbinden.
Als Vorsicht bei unüberlegter Handlung und Beratung bei einem Anwalt überlegen.
MfG

Hallo, ich habe einen LKW per Mietkauf gekauft. Der Vertrag läuft noch bis Ende des Jahres. Jetzt hat sich raus gestellt,dass das Fahrzeug einen größeren Schaden hat, der aber nicht von heut auf morgen entstanden ist, sprich er war bereits defekt als ich ihn übernommen hab. Was hab ich jetzt für Möglichkeiten? Kann ich den Vertrag kündigen? Muss ich die Reparatur selber zahlen? Käufer = Geschäftsperson, Verkäufer = Privatperson.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Wichtig ist der Nachweis, dass der Schaden bereits bestanden hat, als das Fahrzeug übernommen wurde. Ist das nachweisbar, und würde der Schaden arglistig verschwiegen, halte ich eine Wandlung des Vertrages für möglich. Das bedeutet, der Vertrag wird so gestellt, als wenn es nie einen gegeben hätte. Folge: Das Fahrzeug wird zurück gegeben. Sie bekommen alle geleisteten Zahlungen zurück.
Für die Nutzung des Fahrzeugs hätten Sie eine Entschädigung zu zahlen, die sich jedoch in Grenzen hält.

Soweit der Nachweis nicht erbracht werden kann haben Sie natürlich die Möglichkeit einen Mietkaufvertrag abzulösen. Das bedeutet, dass Sie die Restraten sowie eine möglicherweise vereinbarte Schlusszahlung (abgezinst) auf einmal leisten, und das Fahrzueg damit abgezahlt ist.

Gern stehen wir unter der Email-Adresse [email protected] für weitere Fragen zur Verfügung.

Der entsprechende Begriff zum Einlesen heisst „versteckter Mangel“.

Die Auswirkungen auf den Vertrag kann aber nur ein Rechtsanwalt interpretieren, der ich nicht bin.

Mit dem Terminus kann aber bereits mit dem Mietkaufgeber über dessen Vorstellungen gesprochen werden.

Viel Erfolg

MC