Hallo,
bei dieser Konstellation ist eine Verkäuferhaftung nicht gegeben = selbst zahlen.
Mietkauf: WER ist Eigentümer, was ist in der „Miete“ inbegriffen ??
Ich persönlich würde die Zahlung einstellen, mit Hinweis auf die jetzt festgestellten Mängel und Regelung einer Übernahme oder Teilübernahme der Reparaturkosten. Kommt kein Geld, muss der Verkäufer den Rest einklagen. Vielleicht lässt sich so eine Regelung finden, mit der beide Parteien leben können.
Ist der Verkäufer allerdings immer noch Eigentümer, kann er den Zugriff auf das Fahrzug sofort unterbinden.
Als Vorsicht bei unüberlegter Handlung und Beratung bei einem Anwalt überlegen.
MfG
Hallo, ich habe einen LKW per Mietkauf gekauft. Der Vertrag läuft noch bis Ende des Jahres. Jetzt hat sich raus gestellt,dass das Fahrzeug einen größeren Schaden hat, der aber nicht von heut auf morgen entstanden ist, sprich er war bereits defekt als ich ihn übernommen hab. Was hab ich jetzt für Möglichkeiten? Kann ich den Vertrag kündigen? Muss ich die Reparatur selber zahlen? Käufer = Geschäftsperson, Verkäufer = Privatperson.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!